Lärmschutzgutachten im Gewerbegebiet GE bei 120dB zwingend erforderlich??

Diskutiere Lärmschutzgutachten im Gewerbegebiet GE bei 120dB zwingend erforderlich?? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, Ich plane dieses Jahr einen Neubau (Werkstatt 400qm mit Betriebswohnung 140qm) ein einem GE Gewerbegebiet. Das ganze ist von einem...

  1. #1 Bauigel14, 05.05.2014
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    Hallo Forum,

    Ich plane dieses Jahr einen Neubau (Werkstatt 400qm mit Betriebswohnung 140qm) ein einem GE Gewerbegebiet. Das ganze ist von einem Architekten geplant worden. Umsetzung soll teils in Eigenleistung bzw. durch Vergabe an Fachfirmen erfolgen. Im Werkstattbereich wird eine Lärmemission von ca. 120dB durch einen bei Vollast laufenden Verbrennungsmotor (Stationärer Prüfstand für Verbrennungsmotoren) entstehen, um diesen Lärmpegel überhaupt ertragen zu können, wird der Prüfstand natürlich nicht einfach frei in der Werkstatt aufgestellt, sondern in einen Prüfstandsraum mit ca. 20qm, ringsherum aus 24cm Beton inkl. 10cm Beton Decke. An zwei Seiten zusätzlich 36cm Ziegelmauerwerk (Wände von Hauptgebäude). Ferner werden Dämmeinlagen zwischen Decke und Wand zum Hauptgebäude verbaut. Laut Architekt ist diese Maßnahme ausreichend, um auf den gesetzlichen Maximalwert von 65dB außerhalb des Gewerks zu kommen. Jetzt ist mir seitens der Gemeinde zugetragen worden, das ich um ein Lärmschutzgutachten nicht drumherum komme! Ist das so korrekt? Oder wird nach der Fertigstellung die tatsächliche Lärmbelastung vor Ort gemessen und dann entschieden?! So ein Gutachten ist ja nicht unbedingt billig, und ich wollte nicht unnötig Geld verschwenden.
    Gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.05.2014
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    Auf ein Schreiben eines Architekten mit dem Inhalt
    wird kein Bauamt dieser Republik eine Baugenehmigung erteilen.
    Ob´s deswegen ein Schallgutachten sein muss oder ob ein schriftlicher Nachweis des Planers mit Angaben zur Materialwahl und den daraus resultierenden RwR Werten sowie der Angabe "Schallquelle 120 dB" ausreichend sind, muss das Amt sagen.
    Eine Messung kann zusätzliche Auflage werden.

    Ein
    wäre mir als Planer bei so einer Nummer aber auch deutlich zu dünn. Spätestens wenn ein Nachbar Ärger macht und bei der Messung <65 dB herauskommen (beim falschen Nachbarn reichen schon 66), könnte weit mehr als nur eine bauliche Nachbesserung drohen - und da sperrt sich die Versicherung bei einem
    als einziger Planungs"grundlage"
     
  3. #3 Bauigel14, 05.05.2014
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    vielen Dank für die rasche Antwort, d.h einfach mal abwarten, was das Bauamt sagt?! Baugesuch ist momentan noch bei der Prüfung.
     
  4. PeterB

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    Ich würde mich sowas ohne Schallschutzgutachten und Planung durch einen erfahrenen Spezialisten (vllt. der Prüfstandshersteller?) nicht zu bauen trauen.
    Wenn nachher die Beschwerden kommen, ist evtl. nichts mehr an der baulichen Situation zu ändern, und dann? Firma schließen?
     
  5. PeMu

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    Es dürfte in der Baugenehmigung als Auflage drin stehen: Es ist nachzuweisen, dass die Lärmemissionen einen Grenzwert von ... nicht überschreiten.

    Das geht nur mit nachträglicher Messung. Man sollte aber "vorher" den Schallschutzgutachter, der die Messung durchführt, beauftragen - zur Beratung, ob und wie das einzuhalten sein kann. Nachher ist guter Rat teuer.

    Zudem gilt auch noch der Arbeitsschutz in der Halle! -> 2 Grenzwerte sind zu beachten.
    Und zur Betriebswohnung. Noch mehr Grenzwerte.

    Übliches Prozedere.
     
  6. #6 floba arb, 05.05.2014
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    Die spannende Frage bei der Schalldämmung liegt eher beim Zufahrtstor und ggf. vorgesehender Türen.
    Die (vermutlich) geforderte Schallimmisionsprognose soll dem Amt aufzeigen, dass die gesetzlichen Grenzwerte auf dem Nachbargrundstück eingehalten werden.
    Der interne Schallschutz zwischen Betriebswohnung, Werkstatthalle und dem Prüfstand selbst ist dein eigenes Bier, da du dich selbst belastest.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, verschiedene Nutzungseinheit.
     
  8. #8 Bauigel14, 07.05.2014
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    Vielen Dank für die Hinweise. Im Prinzip heisst es jetzt abwarten und schauen was passiert, wenn ein Gutachten nötig ist, dann muss eben eins her.
     
  9. #9 Skeptiker, 07.05.2014
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    Nein, meiner Meinung nach heißt es, dass die Wände, deren Öffnungenund viellecith auch der Boden so zu planen sind, dass ein ausreichender Schallschutz sicher erreicht wird. Das kann man ausrechnen und das muss bei der Ausführung penibel überprüft und vielleidcht sogar zwiwchendurch gemessen werden. Alles andere ist Roulette!
     
  10. #10 OLger MD, 07.05.2014
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    Das Gutachten sollte auf jeden Fall vor Baubeginn und auch für die Planung vorliegen, denn es kann passieren, dass aufgrund von Körperschallübertragungen die Bodenplatte unter dem Prüfraum eine umlaufende Fuge haben muss. Auch darüber wird Schall übertragen, denn der Prüfstand ist (hoffentlich) fest an der Bodenplatte verankert.
    Eine Trennung der Prüfstandsockel von der Bodenplatte innerhalb des Prüfraumes funktioniert nur, wenn auslaufendes Öl und andere Flüssigkeiten im Leckagefall nicht über den Fußboden abgeleitet werden.
    Für die Lärmimmissionen müssen dabei auch die Türen, Fenster und ggf. Kabel- und Leitungsdurchführungen betrachtet werden (z.B. Be- und Entlüftungsanlagen).
    Bei den Türen und Fenstern musst Du darauf achten, dass sie das geforderte Schalldämmmaß im eingebauten Zustand erreichen.
    Sofern der Prüfraum während einer laufenden Prüfung betreten oder verlassen werden kann / darf ist auch dieser Zustand zu betrachten.

    Gruß
    Holger
     
  11. #11 Friedl1953, 07.05.2014
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    Mal ein anderer Gedankengang, Schallschutzkabine! Sind ja in der Industrie in allen möglichen Größen im Einsatz. Die Planung, Gutachten usw. übernehmen die Hersteller.
     
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