EnEV-Ausstellungsberechtigung in Berlin?

Diskutiere EnEV-Ausstellungsberechtigung in Berlin? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Liebe Kollegen, ich habe hier gerade eine Anfrage eines mir bekannte Architekten, der auch ein Zweigbüro in Berlin unterhält. Und zwar ist...

  1. #1 Alfons Fischer, 06.05.2014
    Alfons Fischer

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    Liebe Kollegen,

    ich habe hier gerade eine Anfrage eines mir bekannte Architekten, der auch ein Zweigbüro in Berlin unterhält.

    Und zwar ist ihm sein Bauphysiker in Berlin ausgefallen.
    Für eine größere anstehende Baumaßnahme an einem denkmalgeschützten Gebäude (Komplett-Erneuerung des Dachgeschoßes mit Ausbau, also neue Wohnungen) hat er nun bei mir angefragt, ob ich dafür den EnEV-Nachweis erstellen würde und ihn bauphysikalisch berate.

    Da ich von anderen Bundesländern weiß, dass das manchmal nicht so einfach ist, wollte ich hier mal fragen, ob ein Kollege weiß, ob es besondere Zulassungsvoraussetzungen, Eintragungen, Listenführungen bedarf, wenn man für ein Objekt in Berlin solche Nachweise erstellen will.

    Vielen Dank für Eure Meinungen und Mithilfe!

    Gruß,
    Alfons
     
  2. #2 Thomas Traut, 06.05.2014
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    Lass Dir doch einfach den zuständigen Sachbearbeiter der Bauaufsicht (die sind nach Ortsteilen sortiert) geben, der müsste das wissen.
     
  3. Taipan

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    §67 blnbo = nein.

    jeder bauvorlageberechtigte darf das. dass heisst, du darfst dem Architekten problemlos zuarbeiten.

    denk aber an die wta-Liste, falls kfw ins Spiel kommt!
     
  4. #4 Alfons Fischer, 06.05.2014
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    wta-Liste? Was ist die wta-Liste?

    In der Energieeffizienzexpertenliste bin ich drin...
     
  5. raaner

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    Siehe EnEV-Durchführungsverordnung Berlin -> §8
     
  6. Taipan

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    Energieeffizienz-Experten-Liste für Denkmale -- geführt von der wta im Namen der dena für die kfw.
     
  7. Taipan

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    Nein. da geht es um Prüfsachverständige. Nicht um die Erstellung der techn. Nachweise.
     
  8. raaner

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    Hast recht. Ich bin davon ausgegegangen, dass dieser die Nachweise auch erstellen darf. Darf er aber nicht.
    Und dann hierzu aber auch nein:
    Ich zitiere mal:
    Die EnEV-Nachweise sind keine bautechnischen Nachweise im Sinne der BauO Bln. Sie müssen jedoch entsprechend der EnEV-DV Bln durch einen PSVeGP geprüft werden.
     
  9. Taipan

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    Ganz so einfach ist es nicht ... die Nachweise, dass die Forderungen der DIN 4108-2 und 3 eingehalten werden, ist in aller Regel Kernbestandteil des enev-Nachweises. Da diese beiden Normen auch in Berlin bauuafsichtlich eingeführt sind, hat die Behörde (theoretisch) das Einhalten der Forderungen dieser beiden Regelwerke zu prüfen. Erst recht bei einem Denkmal, wo man häufiger mal an dem Mindestwärmeschutz vorbeischrammt. Die Einhaltung der Forderungen (bautechnischer Nachweis) ist Aufgabe des Entwurfsverfassers. (Die Enev dürfte bei dem Denkmal eh nicht wirklich und wenn nur in Teilen greifen)
     
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