Unbelastetes unbebautes Grundstück kein Eigenkapital?

Diskutiere Unbelastetes unbebautes Grundstück kein Eigenkapital? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe gerade bei einer orangenen Direktbank angerufen und dort wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass sie unbebaute Grundstücke nicht als...

  1. #1 JResniz, 06.05.2014
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    JResniz Gast

    Ich habe gerade bei einer orangenen Direktbank angerufen und dort wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass sie unbebaute Grundstücke nicht als Eigenkapital anrechnen.

    Das Grundstück ist Bauland, lastenfrei und liegt in einer attraktiven Lage.

    Hatte mein Gegenüber keine Ahnung, oder ist das wirklich so?
     
  2. #2 John Donson, 06.05.2014
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    Wenn der Kreditnehmer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, warum soll das kein Eigenkapital sein? Wenn es verkauft wird gibt es Geld.
    Im umgekehrten Fall, wenn ich kein Grundstück habe, muss ich dieses auch noch finanzieren.

    Die Bank hat schon komische Ansichten.

    vg
    John
     
  3. Ananas

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    Es wird wohl für den Fall als Eigenkapital gewertet, wenn auch eben dieses Grundstück bebaut werden soll. Andernfalls dient es ggfs. als Sicherheit. Hatte eine Bekannte kürzlich, Grundstück im Besitz, hat unabhängig davon ein MFH als Kapitalanlage erworben. Das Grundstück war in diesem Fall kein Eigenkapital.
     
  4. #4 JResniz, 06.05.2014
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    JResniz Gast

    Danke für die Antworten - macht das einen Unterschied oder ist Sicherheit und EK für die Berechnung der Beleihungsquote das gleiche?
     
  5. Ananas

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    Eigenkapital nennt man es nur dann, wenn es für das konkrete Bau- / Kaufvorhaben eingesetzt wird. Als Eigenkapital kann man jedoch eigene Arbeitsleistung angeben. Pauschal gilt: Eigenleistung = Eigenkapital.

    Das widerum wird ja auch für das konkrete Bauvorhaben eingesetzt.
     
  6. Ananas

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    Eigenkapital nennt man es nur dann, wenn es für das konkrete Bau- / Kaufvorhaben eingesetzt wird. Als Eigenkapital kann man jedoch eigene Arbeitsleistung angeben. Pauschal gilt: Eigenleistung = Eigenkapital.

    Das widerum wird ja auch für das konkrete Bauvorhaben eingesetzt.

    Zur Berechnung kann ich dir leider nichts sagen. Tip: Ruf mal einen bankunabhängigen Finanzberater an, die erklären sowas gern mit Hoffnung auf Provision. ;)
     
  7. #7 John Donson, 06.05.2014
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    Ich bin bei meiner Antwort natürlich davon ausgegangen, dass das erwähnte Grundstück bebaut wird.
    Ansonsten ist es kein Eigenkapital, da es nicht für die Baumaßnahme eingesetzt wird.
    Dies wiederum unter der Annahme, dass es als Kapitalanlage behalten wird.

    Die Beleihungsgrenze richtet sich nach dem Eigenkapital und nicht nach der Sicherheit.
     
  8. #8 JResniz, 06.05.2014
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    JResniz Gast

    Das Grundstück soll ja zusätzlich zum Haus beliehen werden. Verstehe nicht wieso es die Bank interessiert, ob ich ein Haus drauf baue oder ihr unbebaut einen ersten Rang einräume...

    aber danke weiterhin für die Antworten
     
  9. #9 toxicmolotow, 06.05.2014
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    Es gibt durchaus Banken, die beleihen einfach keine unbebauten Grundstücke. Daran ist auch nichts zu rütteln, da es Geschäftspolitik ist.

    Viele Versicherungen z.B. aber auch manche Genobanken die über die DZ-Bank refinanzieren machen das nicht.
     
  10. #10 toxicmolotow, 06.05.2014
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    Aber auch sonst gilt: Eigenkapital wird es erst, wenn es für den Bau eingesetzt wird. Sei es aks zu bebauendes GS oder durch Verkauf.

    Einzig die Beleihungsquote wird gesenkt und dadurch u.U. ein besserer Zins gewährt. Ausnahmen siehe oben.
     
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