Leitungsverlegung in Trockenbauwand

Diskutiere Leitungsverlegung in Trockenbauwand im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Die Baufirma muss beweisen, dass die Verlegung mangelfrei im Sinne der DIN ist. Nein. Eine schöner Artikel, den Du auch der Baufirma...

  1. #61 karo1170, 13.05.2014
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    Nein.

    Die Anwendung der EN 50174-2 für Kommunikationskabelanlagen wurde für das o.g. Bauvorhaben (Wohnhaus) vereinbart?
     
  2. Gwenny

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    Und darauf spekulieren die Handwerker, GUs, BTs usw.
    Du wirst dich später nur ärgern. Bei Autoschäden drehen sie alle am Rad, aber beim x-teueren Haus gibts den Tunnelblick.

    Da frage ich mich, ob man nicht sogar den schuldigen, wenn dieser nicht nach Normen, aRdT... oder lebensgefährlich baut (wie hier 230V unter der Dusche), auf z.B. Hotelkosten (da Mietvertrag endet und Haus noch nicht bezugsfertig ist) verklagen kann?
     
  3. #63 sierrastar, 13.05.2014
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    Der Bodenaufbau mit Dämmung usw. lässt eine Estrichstärke der Dusche von ca. 6cm zu, was dann wieder den (schwammigen) Formulierungen der Vorgaben entspricht.

    Uns wurde zu verstehen gegeben, dass die Verhätnismäßigkeit nicht stimmt den Estrich und den Unterbau zu entfernen und alles zu erneuern nur wegen der fehlenden Leerrohre und dem nicht eingehaltenen Abstand zwischen NYM und Datenkabeln. Den Nachweis dass es überhaupt so ausgeführt werden müsse sollen wir bitte erbringen, da der GU irgendwelche Normen vorgelegt hat aus denen wohl zu verstehen sei, dass die Installation prinzipiell i.O. ist. Da gilt hier mal eine DIN,da mal a.R.d.T und dann mal Herstelleranweisung, was eben grade für den GU spricht um alles richtig gemacht zu haben.

    Hinsichtlich der Kabel unter der Dusche wäre es dann die Frage ob die 6cm erreicht werden, wie uns zugesagt wird. Sollte es mit 6cm passen und ich hätte trotzdem den kompletten Rückbau verlangt, dann wird uns das in Rechnung gestellt und das käme dann noch zum Zeitverlust vernichtend hinzu.

    @ Gwenny
    Wenn die Bauzeit überschritten ist, sollte die Baufirma mit einer Pönale belegt werden und daraus kann man sich dann ggfs. die Mehrbelastung bezahlen.
    Um Ansprüche für Hotel o.ä. geltend zu machen muss man sicherlich nachweisen, dass die Baufirma vorsätzlich so gehandelt hat und das wird wohl nur schwer möglich sein.
    Mal abgesehen davon kostet das dann nicht nur Nerven sondern auch Honorare für Anwälte, Sachverständige und Co.

    Das ist vermutlich aber auch die Taktik der Baufirmen damit sie auch mit Murks ungeschoren davonkommen
     
  4. #64 Rudolf Rakete, 13.05.2014
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    hmm also wollen Die dir eine Beweislastumkehr aufdrücken. Eigentlich müssen die nachweisen/beweisen, dass z.B. die Mindestüberdeckung ausreicht.
     
  5. #65 Rudolf Rakete, 13.05.2014
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    Wie ist eigentlich die Abdichtung zu den Trockenbauwänden, zu der Ablaufrinne und dem Estrich in der Duschecke ausgeführt worden?
     
  6. #66 sierrastar, 13.05.2014
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    Die Dusche sowie sämtliche andere Abdichtungen werden noch vom Fliesenleger gemacht

    Die wollen generell versuchen, dass bei den ca 20 gemeldeten Mängeln ein Beweis von mir kommt, wo geschrieben steht dass es falsch ausgeführt wurde. Andernfalls haben die sicher immer was da , was die Arbeit legitimiert bzw. ist dann der Fall "haben wir immer so gemacht"

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  7. #67 Rudolf Rakete, 13.05.2014
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    Wenn da noch keine Abdichtung und Fliesen sind würde ich es ändern lassen selbst wenn du nachher drauf zahlst. Aber vorher könnte sich ein Gang zum Anwalt lohnen, der sagt Dir dann auch wer was beweisen muss.
     
  8. #68 HansFranz, 13.05.2014
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    Trennungsabstände zwischen informationstechnischen und ElektroEnergie-Leitungen ohne Trennsteg mindesten 200mm
    "gemäß DIN VDE 0100-444 muss der Abstand zwischen Leistungskabel und Signal-/Steuerleitung oder Kabel der
    Informationstechnik ohne trennende Einrichtungen 200 mm sein," > www.vde-verlag.de/buecher/leseprobe/lese3368.pdf
    "Häufig ist der Raum aber für die geforderten Abstände der getrennten Verlegung nicht vorhanden. In solchen Fällen müssen trennende Einrichtungen mit Schirmeigenschaften vorgesehen werden."

    Nach welcher Normative wird eigentlich dort gebaut > BGB oder VOB oder was eigentlich?
     
  9. #69 sierrastar, 14.05.2014
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    @ HansFranz

    Der Platz zum trennen ist vorhanden, evtl. bei Deckendurchführungen oder im Bereich von Türen hätte man da einen entsprechenden Kanal mit Trennstegen nutzen sollen.Der Werkvertrag ist ein BGB Vertrag und die Ausführungen der einzelnen Arbeiten sind alle nach a.R.dT. durchzuführen.
     
  10. DirkZ1

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    Metaller
    nicht ganz richtig oder ein Widerspruch mit der DIN 50174-2.
    Die Überschrift zur Tabelle Z1 der DIN VDE 0100-444:2010-10 lautet: Zusammenfassung der Mindestabstände, wo Kenndaten der informationstechnischen Kabel und Leitungen und/oder ihre vorgesehene Verwendung nicht bekannt sind

    Wenn bei einem Netzwerkkabel Kategorie 7 (Cat. 7) die Kopplungsdämpfung (im Bereich von 30 MHz bis 100 MHz) ≥ 80 dB ist, entspricht es der Trennklasse "d".
    Bei Trennklasse "d" ist bei Verlegung ohne elektromagnetische Barrieren ein Abstand von mindestens 10mm einzuhalten (Tabellen 3 und 4, DIN EN 50174-2:2009-09).

    @sierrastar
    Der Rückbau der Leitungen (unter der Duschtasse) ist gar nicht notwendig; blindlegen/abtrennen der Enden der vorhandenen Leitungen. Das Koax- und Netzwerkkabel im Leerrohr und das Nymkabel gem. Richtlinien neu verlegen lassen.
     
  11. #71 sierrastar, 16.05.2014
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    Unten ist übrigens der Lösungsvorschlag des Gewerks Elektro zu dieser Situation zu sehen.

    Hinsichtlich der Leistungsverlegung in der Trockenbauwand konnte auch kein Fehler erkannt werden, das wird schon seit x Jahren so gemacht und sei prinzipiell voll OK und bedenkenlos.
    "Was soll denn da passieren?"

    Abstand_Schutzrohr_Drainline_2cm.jpg
     
  12. #72 Rudolf Rakete, 16.05.2014
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    Super Idee:mauer dann wäre die Installation überhaupt nicht mehr normgemäß, denn eine mineralische Überdeckung von mind. 6cm ist dann nicht mehr gegeben.

    Lass dich auf nichts ein und die Leitungen dort weglegen. Unglaublich das ganze.
    Hol Dir einen Sachverständigen der ausarbeitet wie und wo die Leitungen umgelegt werden müssen.
     
  13. #73 HansFranz, 16.05.2014
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    "Hinsichtlich der Leistungsverlegung in der Trockenbauwand konnte auch kein Fehler erkannt werden, das wird schon seit x Jahren so gemacht und sei prinzipiell voll OK und bedenkenlos.
    "Was soll denn da passieren?" "
    Also nach dem Motto > das machen wir schon immer so, wir haben darin jahrzehntelange Erfahrung < ist leider keine Angabe und schon gar nicht Einhaltung irgendeiner Norm oder Vorgabe! Letztendlich aber dann dein Problem.
    Wenn du die Zahlung über den Pfusch dann durchgeführt hast ist es zu spät, weil mit Zahlung = Anerkennung der geschuldeten Leistung, sagt dir jeder RA dann so.
    Mehr als Hinweisen auf Normen oder Vorgaben > InstallationsZonen z.B. kann man hier nicht, was du daraus machst liegt bei dir.
    Vllt. sollte der Bauherr sich mehr auf rechtl. Fakten seines Auftrages stützen, denn die sind letztendlich maßgegend für das "Werk" oder den Pfusch.
     
  14. #74 sierrastar, 17.05.2014
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    Wir haben einen Mangel sowie Bedenken hinsichtlich der Ausführung angezeigt aber ich kann nicht vorgeben wie es gemacht werden soll. Ich kann nur vorgeben den Normen entsprechend bzw hinweisen das ggfs Installationszonen missachtet werden.
    Das haben wir auch getan und werden es gleich nochmal tun bevor der Estrich drauf ist. Dieser kann ja auch nicht in erforderlicher Stärke ausgeführt werden.

    Mit der Zahlung ist auch schwierig, da diese ja nicht konkret für ein Gewerk sind, sondern nach bestimmten Abschnitten.
    Das auch da was "passieren" muss ist natürlich klar.

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  15. #75 Rudolf Rakete, 17.05.2014
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    Die Werbung ist nicht von mir!
    Deswegen einen Sachverständigen hinzuziehen. Der wird denen sagen dass es nicht normgemäß ist. Wie soll denn da ausreichend Estrich drauf.

    Warum fragen die Leute hier eigentlich immer was sie tun sollen und machen dann doch nichts...... Ich sag jetzt nichts mehr, macht was Ihr wollt.
     
  16. nolu13

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    @TE
    Deine Zollstock-Bilder sind vielsagend!
    Eigentlich state of the art !:winken
    Wenn es schon nicht möglich ist die Elektro-Rohre fachgerecht im Estrich einzubauen,nimmt man
    es :
    a) in Kauf
    b)auf die leichte Schulter
    c)legt keinen Wert darauf
    c)quetscht beide Arschbacken zusammen und ärgert sich zu Tode und versucht trotzdem,das Beste daraus zu machen
     
  17. #77 sierrastar, 18.05.2014
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    Wir haben ja Mangel angezeigt aber uns an anderer Stelle bereits Ärger eingehandelt weil wir gesagt haben so nicht, dass muss anders.
    Also geht nur noch Mangel anzeigen und hinweisen in welche Richtung es geht.

    Das Foto war eigentlich für den Estrichbauer, damit er ggfs auch noch einwirken. Es geht ja immer an den GU und von dem weiter aber das dauert teilweise zu lange um den Folgefehler durch den nächsten zu verhindern.

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  18. #78 sierrastar, 23.05.2014
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    Hallo

    Folgendes habe ich als Antwort erhalten auf die Mängelanzeigen:

    Leitungen unterschiedlicher Spannungs-
    Bereiche können in gemeinsamen Umhüllungen (Kanalsysteme, Kabeltragsysteme,
    Installationsrohre, etc.) ohne zusätzliche Trennung verlegt werden, wenn eine
    Spannungsfestigkeit gegenüber der höchsten vorkommenden Spannung
    gewährleistet ist (DIN VDE 0100-520). Dieser Schutzaspekt wird i.d.R. durch eine
    entsprechende Isolierung der verwendeten Leitungen und Kabel erreicht.

    Falls es noch Bedenken wegen der elektromagnetischen Verträglichkeit gibt, kann diese bei einer tertiären Verkabelung (innerhalb einer Etage / Wohnung) und Längen unter 35m vernachlässigt werden, wenn die Datenleitung geschirmt ist. Das verwendete Datenkabel (Cat.7) erfüllt diese Anforderungen.

    Bei uns sind die Kabel (NYM, Kat7 und Koax) allerdings im Bündel auf dem RFB verlegt und nicht in irgendeinem Schutzrohr oder Kanal. Die gehen auch vom EG ins OG, somit aus meiner Sicht also über zwei Etagen. Die Länge unter 35m dürfte allerdings stimmen

    Hinsichtlich der diagonalen Verlegung in der Trockenbauwand wurde mitgeteilt, dass das Kabel durch drei Zonen geht, die zwischen den Ständerwerken sind. Damit sei wohl auch das OK

    Schutzrohre bzw Leerrohre für Datenkabel sind nicht Pflicht sondern können als zusätzlicher Schutz genutzt werden.

    Für den GU ist somit alles in Ordnung

    Beim Kabel unter der Dusche wurde ein Kompromiss gefunden mit vernünftiger Abdichtung der Kabel, die jetzt ganz flach liegen, darüber gut 6cm Estrich und dann ein Board

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  19. DirkZ1

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    Metaller
    Der 35-m-Passus aus der DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2):2001-09 durfte bis 2012-05-01 angewendet werden.

    In den nachfolgenden DIN-Ausgaben (2009-09, 2011-09) ist der 35-m-Passus ersatzlos gestrichen.
     
  20. #80 sierrastar, 23.05.2014
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    Heißt für mich, dass auch unter 35m Länge der Abstand zwischen den Leitungen eingehalten werden muss oder reicht die Abschirmung der Leitungen aus?

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