Gewährleistung auf Lüftungsanlage?

Diskutiere Gewährleistung auf Lüftungsanlage? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Unsere KWL war Teil des Fertighausvertrags und wurde von diesem geplant und vom Sanitär-Sub installiert. Nun wird sie unerträglich laut, will...

  1. #1 capslock, 07.05.2014
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    Unsere KWL war Teil des Fertighausvertrags und wurde von diesem geplant und vom Sanitär-Sub installiert. Nun wird sie unerträglich laut, will heißen, sie ist auch nach Reinigung des Wärmetauschers und mit frischen Filtern in Nachtstellung gerade noch erträglich, mit zugeschaltetem Bypass oder in Tagstellung klingt sie eher wie ein fahrender Panzer.

    Internetrecherche zeigt, dass bei dieser Anlage und vielen anderen Lüftungsanlagen und Kompaktgeräten ein bestimmter Radiallüftertyp eines großen deutschen Lüfterherstellers verbaut ist und dieser zu Kugellagerschäden neigt. Wenn ich bei abgeschalteter Anlage und ausgebautem Wärmetauscher die Lüfter von Hand durchdrehe, hat einer fühl- und hörbaren Widerstand im Lager, während der andere leichter dreht, aber Klickergeräusche macht.

    Fragen:
    - gilt für das Zentralgerät die normale zweijährige Gewährleistung oder paßt sie sich an die vom Haus an?
    - reicht dem Werkskundendienst der jetzige Zustand oder muß der Lüfter erst ganz festgefressen sein, bevor das als Schaden anerkannt wird?


    Danke
     
  2. #2 Achim Kaiser, 07.05.2014
    Achim Kaiser

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    Nachdem bei *Gewährleistung* immer die Uhr tickt, bei erkenn- und nachvollziehbaren Defekten immer SOFORT reklamieren.
    Das wird auch über die Zeit nicht besser ... nur je später die Reklamation auf den Tisch kommt steigt die Tendenz zum Ablehnen.

    Hauptproblem wenn die 2 Jahre vorbei sind wird oftmals so sein, dass die Hersteller Verschleiss durch Betrieb ins Feld führen.
    Gewährleistung ist insofern schwierig, als du beweissen müsstest dass die Kugellager schon zum Zeitpunkt der Gerätemontage einen Mangel hatten .... das sorgt regelmäßig für Missstimmung und nen dicken Hals .... wenn der Hersteller blöd tut.

    Mangelanzeige immer über den Vertragspartner ... beauftragst direkt den Werkskundendienst kriegst mit Sicherheit ne Rechnung, ausser es gibt ne Garantiezusage des Herstellers ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 ars vivendi, 07.05.2014
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    Falls ich mich nicht ganz täusche tritt nach den ersten 6 Monaten doch die Beweislastumkehr ein. Desweiteren werden die Lager noch in die Rubrik Verschleissteil fallen was zusätzlichen Stress bei der Reparatur auf Gewährleistung geben dürfte.
     
  4. #4 capslock, 07.05.2014
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    Bei normalen Konsumgütern und zweijähriger Gewährleistung nach BGB ist das richtig. Ich vermute aber, dass Gerät unter die Gewährleitung nach VOB des Haushersteller fällt - genau das war je meine erste Frage.

    Austausch der Lager ist seitens des Herstellers nicht vorgesehen (es gibt aber DIY-Anleitungen, da recht häufiger Defekt), zwei neue Lüfter kosten etwa 40% des Zentralgeräts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Verschleiß innerhalb üblicher VOB-Zeit normal ist. Wenn das Gerät also unter VOB fällt, ist vor allem die Frage, ob ein etwas schwergängiges Lager schon als defekt anerkannt wird.
     
  5. #5 ars vivendi, 07.05.2014
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    Soweit ich informiert bin fallen geräte nicht darunter. Würde in dem Sinne ja auch zuweit gehen das man dem einbauenden Installateur mehr Gewährleistung aufbrummt als er vom Hersteller bekommt.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Erst mal muss der TE verstehen, was Gewärleistung bedeutet.

    Zum Zeitpunkt der ABNAHME entsprehend den vertraglichen Vereinbarungen und aRdT. Beides der Fall gewesen. Nach Abnahme Beweislastumkehr. Und man kann nur das Übliche erwarten. Verschleissen die Kugellager häufig, kann dies durchaus normal sein, ausser man weisst eine zu schwache Dimensionierung nach, dass wäre ja ein Verstoß gegen die aRdT und schon bei Abnahme so gewesen.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 07.05.2014
    Achim Kaiser

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    Ganz normal ... nennt sich unternehmerisches Risiko.

    Gewerbliche Geschäftspartner können verkürzte Gewährleistungsfristen vereinbaren.
    Bei privaten Endkunden geht das nicht ... die Lücke hat der Vertragspartner des Endkunden an der Backe.
    Tritt auch auf wenn z.B. ein Hersteller ausfällt .... dann ist der Handwerker trotzdem in der Pflicht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 ars vivendi, 07.05.2014
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    Aber nur wenn die Wartung übertragen worden ist beträgt die Gewährleistung 4 oder 5 Jahre, je nach Vereinbarung, ist die Wartung nicht abgeschlossen worden (mit dem ausführenden Gewerke), 2 Jahre. Und dazu gibt es ja noch keine Aussage. Und selbst dann wären wir wieder bei der Beweislastumkehr. Siehe *6
     
  9. #9 Achim Kaiser, 07.05.2014
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    Was wartest denn an nem Kugellager eines Lüfters mit komutiertem Motor und Regelungselektronik hinten drauf ?
    Wenn zur Erkenntnis kommst : NIX, könntest richtig liegen.

    Bei einer Herstellergarantie können andere Bedingungen - ziemlich frei vereinbar - gelten.

    Nichts desto Trotz würde ich das beim Vertragspartner anzeigen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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