Ofen-Montage in Aussen-Sauna / Brandschutz

Diskutiere Ofen-Montage in Aussen-Sauna / Brandschutz im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Moin ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Rubrik. Ich baue mir gerade eine Aussen-Sauna in Ständerwerkbauweise aus Holz. Dämmung 80 mm...

  1. #1 alfred37, 09.05.2014
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    Moin
    ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Rubrik.

    Ich baue mir gerade eine Aussen-Sauna in Ständerwerkbauweise aus Holz.
    Dämmung 80 mm
    Die Sauna soll mit einem Holzofen beheitzt werden mit Edelkstahlrohr ( 130 mm ) nach aussen durch die Wand.

    Nun die Frage: Wie gross muss das Loch in der Wand sein, um die Brandschutzbedingungen einzuhalten?
    Ist eine Mineralwolle als Dämmung der Zwischenräume Brandtechnisch ausreichend?


    besten Dank für die Antworten.

    Alfred
     
  2. #2 Skeptiker, 09.05.2014
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    Schau in die niedersächsische FeuerstättenVerordnung FeuVo!

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  3. #3 alfred37, 09.05.2014
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    besten Dank!

    Aber geht´s auch präzise und verständlich?
     
  4. #4 Skeptiker, 10.05.2014
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    ich finde die nieders. FeuerungsVO weder unpräzise noch besonders sumfangreich oder chwer zu verstehen. Ich helfe aber trotzdem bei der Lektüre:

    § 8
    Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen

    (1) Abgasanlagen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit entfernt oder so abgeschirmt sein, dass an diesen

    1. bei Nennleistung der Feuerstätten keine höhere Temperatur als 85·C und
    2. bei Rußbränden in Schornsteinen keine höhere Temperatur als 100° C auftreten kann.
    ...
    Bei Abgasleitungen außerhalb von Schächten für eine Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennleistung bis zu 300° C genügt abweichend von Satz 1 Nr. 2
    1. ein Abstand von 20 cm und
    2. ein Abstand von 5 cm, soweit die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren formbeständigen Dämmstoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennleistung nicht mehr als 160· C beträgt.
    ...
    (3) Werden bei Durchführungen von Abgasanlagen durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen Zwischenräume verschlossen, so müssen dafür nichtbrennbare Baustoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit verwendet und die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

    Es kommt also darauf an! Grundsätzlich sollte aber eine Mineralfaserdämmung ausreichen. Wahrscheinlich hast Du aber ein viel größeres Problem mit den nachfolgenden Punkten:

    (6) Feuerstätten müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen mindestens den vom Hersteller angegebenen Abstand oder, wenn diese Angaben fehlen, einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten oder so abgeschirmt sein, dass an Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennleistung der Feuerstätten keine höhere Temperatur als 85·C erreicht wird.

    (7) Vor den Feuerraumöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen, der sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerraumöffnung hinaus erstreckt.

    Hältst Du diese Abstände, vor allem die nach (6), ein?

    Du solltest müglichst frühzeitig Deinen zuständigen Bezirkschornsteinfegermeister befragen, weil der Deine Anlage abnehmen muss und ohne seine Zustimmung eh nichts geht.
     
  5. H.PF

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    Wenn 6 wirklich gilt dann ist das Thema Holzbeheizte Sauna doch schon gestorben...

    Wenn der Ofen richtig brennt will man doch 110 Grad oben an der Decke in der Sauna haben! Sonst hat der Ofen nicht genug Leistung...

    Ich habe bei mir hier durch die Wand den normalen Aussenschornstein geführt. Da passiert gar nix mehr an Temperatur...
     
  6. #6 alfred37, 10.05.2014
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    Besten Dank für die Antworten.

    Was die Abstände betrifft, so will ich seitlich und m Ofen mit Fermacell entsprechend auskleiden und dann Riemchen drauf.
    Ich denke, da gibt es keine Probleme.

    Mir ging es nur um die Grösse des Lochs durch die Wand zum Edelstahlrohr.
    Da will ich von aussen halt keine Metallplatte oder ähnliches sehen. Wenn möglich.

    Alternative wäre eine spezielle Wanddurchführung
    http://schornstein-fachhandel.de/wa...hfuehrung-wanddurchfuehrung-einwandiges-rohr/

    Was den Schornsteinfeger betrifft, so ist dieser mit der Materie voll überlastet.

    Der konnte mir nicht einmal eine Antwort über den Ofen geben, der ja eine BimSch-Bescheinigung benötigt.

    Ihm ist kein Saunaofen in BRD bekannt, der diesen Ansprüchen entspricht.

    Das ird nch lustig, mit dem Typen.



    Besten Dank
     
  7. #7 alfred37, 10.05.2014
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    Was die Abstände betrifft, so will ich seitlich und m Ofen mit Fermacell entsprechend auskleiden und dann Riemchen drauf.
    Ich denke, da gibt es keine Probleme.

    Mir ging es nur um die Grösse des Lochs durch die Wand zum Edelstahlrohr.
    Da will ich von aussen halt keine Metallplatte oder ähnliches sehen. Wenn möglich.

    Alternative wäre eine spezielle Wanddurchführung
    http://schornstein-fachhandel.de/wa...hfuehrung-wanddurchfuehrung-einwandiges-rohr/

    Was den Schornsteinfeger betrifft, so ist dieser mit der Materie voll überfordert.

    Der konnte mir nicht einmal eine Antwort über den Ofen geben, der ja eine BimSch-Bescheinigung benötigt.

    Ihm ist kein Saunaofen in BRD bekannt, der diesen Ansprüchen entspricht.

    Das ird nch lustig, mit dem Typen.



    Besten Dank
     
  8. #8 Skeptiker, 10.05.2014
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    Dann solltest Du zuerst einen zugelassenen Ofen finden (-> Versandhandel) und Dich danach mit den konstruktiven Details beschäftigten, aber natürlich erst, wenn klar ist, dass der BSFM den speziellen Ofen abnehmen würde.

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  9. #9 Achim Kaiser, 10.05.2014
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    Das halte ich mal für ein Gerücht.

    Anders rum wird ein Schuh draus.
    Es ist schlicht unmöglich *alle* zulässigen Öfen, abgasführenden Geräte etc. zu *kennen* und darüber noch ein qualifiziertes Statement abzugeben. Das ist auch gar nicht seine Aufgabe irgendwelche Öfen zu bewerten.

    Der Schornsteinfegermeister hat lediglich zu prüfen ... die Abstände hat Skeptiker genannt.
    Die Zulassung des Ofens beizubringen ist Sache dessen der ihn einbauen will.

    Der Schornsteinfegermeister hat lediglich die Zulassung, die Einhaltung der Vorgaben vor Ort zu prüfen ... dann nickt er mit dem Kopf oder schüttelt denselben ....

    Nur damit klar ist wer was zu tun hat ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 alfred37, 10.05.2014
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    Der Ofen ist bereits gefunden und steht bereit.

    Was den Schornsteinfeger betrifft:

    Wenn mir dieser (Bade-) Meister sagt, es sei ihm nicht bekannt, dass es in BRD einen zugelassenen holzbeheizten Saunaofen gibt.

    Fragen?

    Er verwies auf die Innung, die genauso unfähig war.

    Der Techniker der Innung hat erst gar nicht zurück gerufen.


    Fragen?


    Deutsches Schornsteinfegerwesen -- ich krieg´das grosse Graulen!
     
  11. #11 Rudolf Rakete, 11.05.2014
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    Na und ich kenne auch nicht alle elektronischen Bauteile welche auf dem Markt sind, deswegen bin ich völlig überfordert mit meinem Beruf oder was? :mauer

    Die Frage nach der Durchführung wird der Verkäufer des Ofens bzw. ein Fachhändler für Kaminöfen geben können, da es nicht selten ist dass in Holzhäusern ein Kaminofen aufgestellt wird.
     
  12. HansS

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    Wenn der Ofen bereits da ist, dann sind bestimmt technische Daten in der Montage- bzw. Bedienungsanleitung vorhanden. Ebenso ein Zertifikat oder ähnliches welches bestätigt das die BImschV eingehalten wird.
    Der Schornsteinfeger oder dessen Innung ist nicht dafür da, sich dieses Zertifikat zu suchen. Dies muss der Ofenverkäufer bzw. Besitzer beibringen.
    Daraus ergibt sich wer in der Bringschuld ist.
    Gruss HansS
     
  13. #13 Achim Kaiser, 11.05.2014
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    Wäre ich der zuständige BZFM und du würdest mich so krummstiefelig von der Seite anquaken oder anmachen, dann geschähe folgendes ... natürlich sehr höflich unter der Annahme dass es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt sondern um eine verfahrensfreie Maßnahme :

    Sehr geehrter Herr Tischlermeister ...
    Zur Errichtung einer Feuerungsanlage sind bei einer verfahrensfreien Baumaßnahme nach § 50 LBO i.V. mit Anhang 19 die technischen Angaben über Feuerungsanlagen einzureichen. Dieser Vordruck muss MINDESTENS 10 TAGE vor Beginn der Ausführung dem vorgelegt werden

    Darin hast du als Anlagenersteller die Abgasanlage zu spezifizieren, die Querschnittsermittlung des Kamins, die Art der Feuerstätte und den Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung zu erbringen.
    Damit wird erst mal die *Kenntnis* der Anlage überhaupt in Gang gesetzt.

    Im Nachgang noch vor der Prüfung vor Ort würde ich den Nachweis der Bauartzulassung des Saunaofens einfordern, den Nachweis der Querschnittsermittlung, den Nachweis der Konstruktion des Wanddurchgangs einschl. bauaufsichtlicher Zulassung, und den Nachweis über die gesicherte Verbrennungsluftversorgung *mit Zeichnung* und Angabe des Montageorts.

    Irgendwann kommts dann zur Feuerstättenschau .... und da gucken wir dann ob die Abstände der Feuerstätte zu brennbaren Bauteilen eingehalten wurde, wenn nein, dann darfste für jeden Fitzel den Nachweis erbringen ... und wenn dann *wirklich alle* Voraussetzungen gegeben sind dann kanns sein es gibt ne Einzelabnahme der Feuerstätte wenn sie keine sonstige Zulassung hat.

    Betreibst du den Ofen vorher kriegste vom Amt eine verbrettert, dass 3 Tage rückwärts läufst ... und die werden sowieso dann erst mal ganz genau gucken ob das Saunabauwerk an dem Ort wo es steht überhaupt so ohne Genehmigung aufgestellt werden darf ....

    Wenn also richtig Sturm im Wasserglas haben willst und die Sauna garantiert die nächsten 12 Monate nicht nutzen willst ...
    dann ärgere den Bezirksschornsteinfegermeister richtig bis zur Weissglut. Nenn ihn ruhig Blödmann und den dümmsten Hund für den die Sonne auf diesem Planeten scheint .... mach ihn so sauer dass es ihm aus den Ohren raucht .... zeig ihm wo der Hammer hängt.

    Normalerweise sind die Schornies sehr umgänglich und wenn man pfleglich mit ihnen umgeht laufen so Sachen easy und entspannt ab wenn man vorher mit ihnen redet und die vorgesehene Aussführung fachlich ok ist .... blos wenn man blöd tut, ihnen in die Schuhe schifft, dabei noch erzählt es würde regnen und sie sollen sich nicht so anstellen wenn´s beim laufen quietscht denn du könntest auch nix fürs Wetter .... dann können sie auch ganz komisch werden, wenn sies persönlich nehmen.

    Ich würde den Ball mal flach halten .... und nicht so rumprollen, sonst gehts vermutlich ins Höschen, denn wirklich Ahnung von den Anforderungen an Feuerstätten und deren Abgasführung scheint auch nicht vorhanden zu sein.
    Da lauern einige Fallstricke .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. H.PF

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    Der größte Fallstrick ist tatsächlich einen der schwarzen Männer zu ärgern und zu verärgern... Danach ist Holland in Not, beim Auto kann man einen anderen Tüv suchen, beim Ofen ist man auf Verdeih und Verderben an DEN Mann gebunden. Und die können sooooooooo einen langen Atem haben!
     
  15. #15 Andreass, 19.05.2014
    Andreass

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    Hallo zusammen!

    Meines Wissens gibt es Öfen mit BimSchV Zertifikat 1. + 2. Stufe. Zumindest wird damit auf Internetseiten verschiedener Lieferanten geworben.

    Zu den Brandschutzabständen ist der Verweis auf die FeuVo korrekt, jedoch sollte hier im Vorfeld geklärt werden welche Abgastemperatur der Ofen hat? Bei Temperaturen größer 400°C am Abgasstutzen (meines Wissens gibt es entsprechende Saunaöfen) liegt keine Regelfeuerstätte vor. D.h. Die Abstände in der FeuVO zählen nur bedingt und normale (Edelstahl-/ Schamotteton/- Keramik-) Schornsteine sowie Verbindungsstücke von Feuerstätte zu Schornstein sind auch nicht „Regelkonform“. Hier werden dann spezielle Schornsteine bzw. Verbindungsstücke mit höher zulässigen Betriebstemperaturen benötigt (z.B. T600). Dies gilt natürlich auch für die angesprochene Wanddurchführung des TS.

    Zu # 6 und #7: Zu dem angesprochenen Strahlungsschutz aus ...-Platten und Riemchen drauf ist auch abzuraten, wenn ...-Platte direkt auf die Holzwand aufgebracht werden soll. Hier sollte jegliches brennbare Material hinter der ...-Platte entfernt werden (Stichwort: Wärmestau), oder eine Hinterlüftung gewährleistet sein (Stichwort: beidseits belüfteter Strahlungsschutz).


    Viele Grüße

    Andreas
     
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