Baulast

Diskutiere Baulast im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Wir wollen in unserem Baugebiet einen Stellplatz vom Bauträger unseres Hauses erwerben. Der Stellplatz befindet sich nicht in...

  1. Laermi

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    Guten Morgen!
    Wir wollen in unserem Baugebiet einen Stellplatz vom Bauträger unseres Hauses erwerben. Der Stellplatz befindet sich nicht in unmittelbarer Nähe unseres Hauses und wurde per Baulast einem anderen Haus zugeordnet, welches ansonsten keine Stellplätze aufweist.

    Der Wortlaut der Baulast:
    „Auf dem Grundstück Flur xxx , Flurstück yxx Teilstück Stellplatz xyz ist ein Stellplatz herzustellen und zu erhalten, der in Erfüllung der Vorschrift des § 51, Abs. 1 der BauO NRW vom 07.03.1995 für den auf dem Grundstück Flur xxx, Flurstück yxx Teilstück Haus xyz zu erwartenden Zu- und Abfahrtsverkehr von Kraftfahrzeugen bestimmt ist.“

    Ich verstehe das jetzt so: Ich darf zwar den Stellplatz kaufen aber eigentlich nicht nutzen; nutzen darf ihn nur der Besitzer oder Eigentümer des Hauses, dem der Stellplatz zugewiesen ist, richtig? :irre
    PS: Der Bauträger hält die Baulast für eine völlig irrelevante behördliche Notwendigkeit, da sie für den Käufer des Platzes keine Auswirkungen auf die Nutzung hat; es müsste nur ein Parkplatz bleiben.....

    Da keine Rechtsberatung möglich ist: Würdet Ihr den Platz zum Eigenbedarf kaufen???
    Danke und Gruß Lärmi
     
  2. #2 Baufuchs, 08.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So wie

    sie es beschreiben haben, sehen Sie das richtig.

    Auf Grundstück a) wird ein Stellplatz angelegt, die Nutzung wird dem Eigentümer von b) zugesichert.

    Gem. 51 Abs. 3 LBONW ist dies öffentl. rechtlich abzusichern, z.B. durch Eintragung der Baulast. Im Ergebnis: a) zahlt, b) nutzt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Früher gabs mal...

    Mondgrundstücke zu kaufen, nur waren die ehrlicherweise als Gag gedacht.
    Ihren Einstellplatz können Sie genau so lange nutzen, bis der Baulastnehmer sein Auto unterstellen will. Ab da sind Sie Besitzer einer teuer erkauften, aber für Sie sinnfreien Fläche, für die Sie noch oben drauf alle Lasten und Pflichten übernehmen dürfen, als da z.B. wären, Grundsteuer, Schneeschippen, Strassenreinigung, Abwassergebühren usw. :p
    Das Ding ist ein SCHILDBÜRGERSTREICH erster Kajüte!
    MfG
     
  4. Laermi

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    Danke

    H. Dühlmeyer, leider meinen die das echt ernst :irre
    Das mit dem Mondgrundstück finde ich gut!
    Ich freue mich schon auf das Telefonat mit dem BT...
     
  5. #5 susannede, 09.01.2006
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    Irgendwas liegt hier doch im Argen - Baufuchs beschreibt's doch völlig richtig!
    Wenn die Baulast zu Grundstück A erteilt wird (und das wäre nicht Deins, Laermi), heißt das, dass B (Laermi) das fremde Grundstück als Stellplatz nutzen darf! A bezahlt und B nutzt. Der BT verkauft Dir also das "Recht" Dein Auto auf einem anderen Grundstück (A) abstellen zu dürfen. Dies kann doch nur, vorallem, wenn A dort selbst keinen Stellplatz hat, zu nachbarschaftlichem Ärger ohne Ende führen!
    Würde ich auf keine Fall machen und den "schwarzen Peter" wieder an den BT zurückschieben - der darf sich ruhig mal mehr Gedanken machen, wie er die geforderten Stellplätze realisiert bekommt, ohne Krieg für die Zukunft herauf zu beschwören. Was sagt den A dazu? Gibt es den schon? Ich würde (als A) kein BT-Objekt kaufen, nur zu dem Zweck, meinen Nachbarn Stellplätze zu schaffen.
    Absolute Banane-Planung! :motz

    Nachtrag:

    Grundsätzlich frage ich mal, ob der BT dieses Recht(die Baulast) überhaupt vertickern darf?
    Hinterhältig gedacht könnte man auch "kaufen" unter dem Aspekt, ein so blöder A wird sich nicht finden. :mauer Aber die Erfahrung lehrt leider das Gegenteil. :irre
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2006
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    @ Susanne

    Falsch gedacht. Is noch viel abgebrühter.
    Der BT will Lärmi = c) Grundstück a) verkaufen, auf das b) sein Auto stellen darf, weil b) auf seinem Grundstück keinen Platz hat.
    Auf so eine Nummer muss man erstmal kommen!
    :respekt , Herr BT, :respekt
    Mfg
     
  7. #7 susannede, 09.01.2006
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    Wenn es so ist, Ralf, schäume ich auch über vor Begeisterung und Respekt.
    Das ginge doch auch anders zu lösen, vorallem mit wesentlich monetäreren Vorteilen für C.
    So dumm wird C ja wohl nicht sein, woll?
     
  8. Laermi

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    Stimmt ...

    ... Hr. Dühlmeyer beschreibts richtig!
    Der BT ist abgebrüht oder unwissend??!! Jedes von beidem wäre schlimm!!!
    Das Problem ist, dass der Hauseigentümer die Stellplätze, die per Baulast ihm zugewiesen sind, nicht kaufen will und der BT jetzt auf Stellplätzen hockt, die er nicht zu Geld machen kann (und sogar Verantwortung trägt (Grundsteuer usw)). Für mich unbegreiflich, dass er die Stellplätze nicht gleich mit dem Haus, dem sie per Baulast zugeordnet sind, mitverkauft hat. :mauer
    Interessant wird die Sache auch noch dadurch, dass der BT die Plätze ggw. "unnutzbar" gemacht hat (hat was draufgestellt). Dieses dürfte er doch eigentlich nicht tun, oder? Die Plätze müssen doch für den Nachbarn zugänglich sein, oder?
    Klar ist, ich werde selbstverständlich den Parkplatz nicht kaufen, es sei denn, die Baulast würde gelöscht - aber das will die Stadt sicherlich nicht.

    Danke nochmals und viele Grüße

    Lärmi
     
  9. #9 BTopferin, 09.01.2006
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    Hi Lärmi

    "Unbegreiflich"? Wieso denn? Ist "typisch" für Bauträger, oder? ;) So hat mein BT auch alles gemacht ... und so tut er es immer noch. "Schlüsselfertige" Häuser bewerben... "Alles inklusiv".... "Schlüsselfertig-Preis" natürlich nur fürs Haus. Keine Stellplätze oder Garagen im Preis. (Auch keine Rolläden!) Viele "normale Sachen" kosten "extra" bei "Schlüsselfertig-bauen" mit BT. Der BT geht halt davon aus, dass jeder mindestens ein Stellplatz dazu kaufen wird.... und der hat bestimmt fast immer Recht. ;)

    Dein BT hat anscheinend hier halt "Pech" gehabt. Poor guy... :Roll :lock

    Grüßle
    Amy
     
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