Baubeschreibung: Vorbehalt von Änderungen

Diskutiere Baubeschreibung: Vorbehalt von Änderungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen den Bau eines ZFH. Unser favorisierter GU (XYZ-bau: Fertig-Liapor-Wand+WDVS) hat in seiner Baubeschreibung einen Passus,...

  1. #1 Jim888, 11.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.05.2014
    Jim888

    Jim888

    Dabei seit:
    07.08.2013
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Karlsruhe
    Hallo,

    wir planen den Bau eines ZFH.

    Unser favorisierter GU (XYZ-bau: Fertig-Liapor-Wand+WDVS) hat in seiner Baubeschreibung einen Passus, der uns stutzig macht:

    "Änderungen, die keine Wertminderung im technischen Sinne darstellen, können vom Auftragnehmer vorgenommen werden... Maßgebliche Differenzen gegenüber den Baugesuchsplänen, die sich aus architektonischen oder bautechnischen Gründen ergeben, jedoch ohne Einfluss auf Qualität und die Funktion des Gebäudes sind, bleiben vorbehalten."

    Ist das üblich? Was ist die Absicht dieses Textest? Und wer definiert, was "maßgeblich" ist und was "Einfluss auf Qualität und die Funktion des Gebäudes" hat? Gerade "Qualität" hat ja durchaus eine subjektive Komponente. Solange wir die Definition jeweils festlegen können, ist es ja ok...

    Danke und Gruß,
    Jim
     
  2. dubble

    dubble

    Dabei seit:
    19.03.2012
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Investor :-)
    Ort:
    M.
    Benutzertitelzusatz:
    Neugierig und nicht beratungsresistent.
    Mich macht eher stutzig, dass du sagst, dass es "Euch" ("uns") stutzig macht.
    Megafon an: auf zum Fachanwalt, bitte! Nie wieder wird in Deinem Leben ein Anwalt über derart Wichtiges entscheiden. -
    Ob Du mit diesem Bauträger dann noch ein Geschäft eingehen möchtest, ist dann wiederum deinem Gefühl und Deiner Ratio überlassen...
     
  3. #3 Baufuchs, 11.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hast Du die Änderung beim Admin "Josef" per PN beauftragt? Ändern kann der auf jeden Fall.
     
  4. #4 Baufuchs, 11.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur Unwirksamkeit solcher Klauseln gibts ein BGH Urteil.

    Ab zum Anwalt, den gesamten Vertrag prüfen lassen.
     
  5. #5 Gast036816, 11.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht solltest du doch noch einmal den begriff 'favorisierter gu' ernsthaft überdenken oder du beauftragst den gu in 2 stufen.

    1. stufe - genehmigungsfähige entwurfsplanung mit erschöpfender leistungsbeschreibung ohne stutzig machende passagen,
    2. stufe - bis zum fertigen bauwerk.

    frage - ist XXX-bau der name des unternehmens???
     
  6. #6 Jim888, 11.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.05.2014
    Jim888

    Jim888

    Dabei seit:
    07.08.2013
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Karlsruhe
    Ja, das ist der Name. Hätte ich vermutlich gar nicht posten dürfen und wurde oben auch entfernt.

    Über die zwei Stufen habe ich auch schon nachgedacht. Und ja - ich werde die Dokumente vom Fachmann prüfen lassen.

    Danke für die Hinweise - habe es mir fast gedacht, aber es hätte ja auch sein können, dass solch ein Passus in jedem zweiten Vertrag auftaucht...
     
  7. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Als ich letztes Jahr auch nach einem GU gesucht habe, hatten diesen Abschnitt (ähnlich formuliert) so gut wie alle GUs drin. Geh zu Anwalt ... lass dir beraten. Und er wird dich auch sage, dass diese Klausel unwirksam ist. Und? Was hat du davon. Die großen GUs werden trotzdem nicht rausnehmen.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten GUs Ihre Verträge nicht anpassen wollen. Aufwand zu groß? keine Ahnung.

    Ich weiß gar nicht ob die Klausel so unwirksam ist, dass kann nur der Anwalt beantworten. Auch wenn ich das Urteil von Baufuchs kenne.

    Problem ist wie die meisten GUs arbeiten. Verkäufer geht zum Kunden und verspricht im dieses und das. Später bei Planung usw. stellt sich aber heraus, dass genau dieses und das nicht geht. Was nu? Der Kunde will es aber und genau deswegen diese Klausel. So wurde mir jedenfalls erklärt.
    Das ist kein Freischein für den GU minderwertiges Material einzubauen.

    Also wenn dich das stört, dann such die einen GU oder Architekten der einen kundenfreundlicheren Vertrag hat.
     
  8. #8 Gast340953, 12.05.2014
    Gast340953

    Gast340953 Gast

    Stand bei uns auch so ähnlich im Vertrag des Bauträgers. Wurde dann aber doch alles so verbaut wie beschrieben.

    Was macht der GU denn wenn die Kloschüssel xyz nicht lieferbar ist bzw. das Modell nicht mehr existiert? Für solche Fälle muss er doch eine Klausel einbauen dass "gleichwertiges" Material verbaut wird.
     
  9. Jim888

    Jim888

    Dabei seit:
    07.08.2013
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Karlsruhe
    OK, danke für die Hinweise, dann ist solch ein Passus also doch durchaus üblich. Das relativiert die Sache etwas. Natürlich muss eine gewisse Flexibilität in der Realisierungsphase möglich sein. Nur sollten Änderungen seitens AN nach Vertragsabschluss meines Erachtens Konsens mit dem AG voraussetzen.

    Bisher sind die Erfahrungen mit der Firma ziemlich gut. Wir werden darüber sprechen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie es anpassen.
     
  10. #10 Baufuchs, 12.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann er ja auch, wenn die Klausel so aussieht, dass der Wechsel in Abstimmung mit dem Bauherren erfolgt.
     
  11. Jim888

    Jim888

    Dabei seit:
    07.08.2013
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl-Ing
    Ort:
    Karlsruhe
    Genau so sehe ich das auch
     
  12. #12 Thomas B, 12.05.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..und das ist nicht nur eine andere Kloschüssel.

    Beispiel: vereinbart ist Poroton T8-P. GU entdeckt, daß Poerenbeton XY genausogut dämmt und hält auch. Und ist (für ihn) billiger. Toll. Darf er den dann einbauen. Ist ja "gleich gut", dämmt auch toll, ist auch druckfest genug....?! Wer definert "gleichwertig"?

    Oder: in der BLB stehen Dachsteine der Fa. XY, anthrazit. Eingebaut werden solche der Fa. AB, auch anthrazit. Gleichwertig?

    Keine wertminderumg im technischen Sinne heißt (für mich): Du kannst es total sche**** finden, willst das Material XY (aus welchen Gründen auch immer) nicht, es stellt aber technisch keine Wertminderung dar. Also mußt Du es akzeptieren?

    Diese Klausel würde ich mir verkneifen. Aber so was von.....

    Dient m.E. nur dazu den Gewinn zu optimieren (= fast freie Auswahl....je billiger, desto gut!)
     
  13. #13 Baufuchs, 12.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus 30-jähriger Erfahrung: Klausel wurde noch nie benötigt.
     
  14. #14 Thomas B, 12.05.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...mag bei Dir ja so sein, Manfred.

    Würde ich aber dennoch nicht wollen (außer in irgendwelchen wirklichen, nachvollziehbaren Ausnahmefällen)
     
Thema:

Baubeschreibung: Vorbehalt von Änderungen

Die Seite wird geladen...

Baubeschreibung: Vorbehalt von Änderungen - Ähnliche Themen

  1. Zweitmeinung Baubeschreibung + Dienstleistungsvertrag

    Zweitmeinung Baubeschreibung + Dienstleistungsvertrag: Guten Tag, wir planen aktuell ein Haus zu bauen und haben jetzt eine Baubeschreibung erhalten. Da es auch unser erstes Haus ist und es um eine...
  2. Baubeschreibung Schallschutz

    Baubeschreibung Schallschutz: Überlege, aufgrund der irren Mietpreisentwicklung eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Nun habe ich die Baubeschreibung eines Objekts und würde...
  3. Hebeanlage nicht nach Baubeschreibung

    Hebeanlage nicht nach Baubeschreibung: Guten Tag, ich habe mich nun extra hier angemeldet um evtl. ein Thema zu klären das mich nun seit Monaten beschäftigt. Ich und meine Frau haben...
  4. Baubeschreibung

    Baubeschreibung: Hallo, ich werden demnächst Sanierungen an einem Wohngebäude vornehmen müssen. Wenn ich z. B. einen Elektriker beauftrage die Elektroinstallation...
  5. Material von Außen- und Trennwänden laut Baubeschreibung

    Material von Außen- und Trennwänden laut Baubeschreibung: Hallo, in der Baubeschreibung von einem Haus aus den 60er Jahren sind folgende Bezeichnungen angegeben: Außenwände B 120 24 u. 30 cm stk. Hbl 50...