Fliegende Aussenwand, nicht bündig mit Bodenplatte (Bilder)

Diskutiere Fliegende Aussenwand, nicht bündig mit Bodenplatte (Bilder) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich versuche es dir mal als Laie zu erklären. Die Experten mögen mich berichtigen. Der SV ist zwingend notwendig, wie du gemerkt hast. Aber der...

  1. #61 Annette1968, 03.06.2014
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    Ich versuche es dir mal als Laie zu erklären. Die Experten mögen mich berichtigen.

    Der SV ist zwingend notwendig, wie du gemerkt hast. Aber der SV ist nur da für da, Mängel zu erkennen und ggf Vorschläge zu unterbreiten. DER SV IST NICHT DAFÜR DA, DEINE RECHTE DURCHZUSETZEN!!

    Alsi SOFORT einen Anwalt einschalten, der das tut. Und bitte nicht über die Kosten nachdenken. Spatestens der Wertverlust des Hauses ist größer der RA kann auch hinsichtlich dieser ganzen Kollatteralschaden auch was seine Kosten angeht, deine interessen durchsetzen.
     
  2. #62 skyscraper, 03.06.2014
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    Moment moment mal. Der SV war zum richtigen Timing da. Der GU weiss sehr wohl das er überwacht wird. Anders hätten wir die Mängel ja garnicht entdeckt.
    Wir konnten garnicht schneller reagieren, wir hatten noch glück das der SV an einem Samstag gekommen ist. Donnerstag in Auftrag gegeben und Samstag war er hier.
    Ich selber schau mindestens 3x mal in der Woche vorbei während die da Arbeiten und messe alles nochmal nach, gestern erst hab ich was entdeckt tragende Wand falsch gesetzt bzw. (Kleine nische)
    noch nicht hochgemauert nur setzsteine gelegt. Die haben es sofort korrigiert.

    Die hatten z.B. Spannstäbe durch die trennwand gejagt und somit eine Schallbrücke erstellt (Gutachter hat uns darauf aufmerksam gemacht).
    Die hatten die Röhrchen vergessen, der Maurer hatte diese zu Hause. Ja was soll man dazu noch sagen, aber auch da sofort reagiert Beton an der Aussteifunsstütze war noch nicht ganz hart. Alle 3 Stäbe haben sie sauber
    raus gezogen alles in meiner Anwesenheit. Und auch sauber befüllt und nicht nur übergemörtelt, darauf hab ich bestanden.

    Beim Gießen der Decke waren die halter der Holzbohlen zuweit auseinander, deswegen ist das Beton an manchen stellen nach unten gelaufen und der Deckenrand war nicht mehr ganz eben. Auch da sofort reagiert
    alles sauber geschliffen. Die Maurer waren selber sehr nieder geschlagen und nicht gerad sehr stolz auf ihre Arbeit und das war kein Schauspiel. Die Bodenplatte hat ein anderes Team gegossen.
    Ja es sind nicht die besten, der Meister da hat auch schon seine besten Jahre hinter sich über 50 jahre locker der Mann.

    Was soll man denn noch machen? Dauerüberwachung??

    Ich mein das kann einfach nicht im Interesse des GU´s sein. Die machen sich doch nur verluste da.
    Aber eins muss man sagen sie reagieren zügig. Wenn ich mich so in der nachbarschaft umhör da warten welche noch auf
    ihre Eingangstür obwohl das Haus schon seit 4 Monaten fertig ist, ärgern sich mit einer Bautür rum.
     
  3. #63 skyscraper, 03.06.2014
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    @Annette1968

    Meine Nachbarn haben schon einen Anwalt der uns Auskunft erteilt welche möglichkeiten wir haben.
    Die waren sind mir bzw. schon bekannt gewesen. Es gibt einige möglichkeiten wie man das angehen kann.
    Ein Anwalt kann zum Aktuellen Zeitpunkt nicht viel tun. Erst wenn Sie sich querstellen dann ist der weg zum Anwalt ein muss.

    Der Gutachter den wir hatten ist auch hier Mitglied in diesem Forum und ist auch aktiv dabei.
    Habe ich von einem Mitglied dieses Forums empfohlen bekommen.

    Welche möglichkeiten wir wählen liegt an uns selbst.

    Wir haben z.B. die möglichkeit
    den Auftragnehmer erst zur Abnahme der Mängelbeseitigung auffzufordern. Was aber wiederrum den nachteil hat das wir den anspruch auf
    mangelfreien Leistung verlieren bzw. sich dieser dann auf einen Anspruch aus Mängelbeseitigung bei einem VOB-Vertrag nach VOB/B § 13 Abs. 4 wandelt.
    Da wären wir bei dem Punkt Vergleich.

    Oder uns steht das recht zu einen angemessenen teil der Vergütung (Abschlag) zu verweigern, bis der Mangel behoben wurde.
    So gennanter Druckzuschlag, als angemessen sind in der Regel der Umfang des Doppelten der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten angesehen.

    Man kann das ganze natürlich auch zu einem späterem Zeitpunkt machen Vorletzter Abschlag.
    Das geht jetzt alles zuweit, es hängt natürlich auch vom Lösungsvorschlag ab.

    Das schweift jetzt zu weit ab vielleicht hat das nochmal einen Thread in der Rechtsabteilung verdient.
    Ja auch hier gilt wenn der SV Alarm gibt, wird der Anwalt den Rest machen.
    Noch befinden wir uns in den Fristen.

    Siehe auch Beitrag von Ralf Wortmann http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?83337-Fliegende-Aussenwand-nicht-b%FCndig-mit-Bodenplatte-(Bilder)&p=911461&viewfull=1#post911461

    Vielleicht besteht ja ein Interesse am Gutachten? Müsste ich noch vorher abklären natürlich.
     
  4. #64 skyscraper, 03.06.2014
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    @ rolf nochmal

    Ja das mit dem "gurkenpflückertruppe" dachte ich mir auch schon nen haufen unqualifizierter, auch wenn man es nicht glaubt die waren vor Monaten an einem anderem Haus beschäftigt Mit Porenbeton Aussenwand.
    Hab mich mit dem Besitzer unterhalten. Nicht ein einziger Mangel im Rohbau und das Haus hatte 4 Abnahmen SV bis Estrich. Seit dem der Oberbauleiter da war ist die Baustelle blitz blank sie machen auch den Eindruck als würden Sie jetzt zumindest mehr aufpassen. Der Bauleiter hat uns versichert das er ab jetzt jeden 2 Tag vorbeischauen will wenn er es Zeitlich schafft.
    Emails werden auch zügig beantwortet, telefon wird auch immer abgenommen (Bauleiter). Warum weiter gebaut wird ist mir zwar noch immer noch ein Rätsel aber das liegt wohl daran das die einfach soviel zu tun haben das der Bauzeitplan völlig durcheinander kommen würde. Aber wie gesagt sie schneiden sich damit nur ins eigene Fleisch.
     
  5. #65 Carden. Mark, 03.06.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nein
    Und das aus folgendem Gründen:

    Die Ausführlichkeit eines Gutachtens folgt dem Umfang der Beauftragung.
    Folglich würden hier dann Fragen auflaufen wie: warum hat er nichts hierzu, warum nichts dazu geschrieben. Warum nur Feststellungen, aber kein Soll – Ist-Vergleich. Und überhaupt, wo bleibt der Mangelbeseitigungsvorschlag usw. usw.

    Außerdem würden mitlesende Laien ein einkopiertes Gutachten als Handlungsrichtlinie für eigene Probleme verwenden. Dieses geht regelmäßig schief, da selten 100 % Übereinstimmungen bei der Problematik vorliegen.
     
  6. #66 skyscraper, 03.06.2014
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    Ja sowas in der Art hab ich mir schon gedacht. Schade.
     
  7. Gwenny

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    Ja, sicher
     
  8. #68 Gast036816, 04.06.2014
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    du schneidest dir auch was weg, wenn es so weiter geht. du brauchst jemanden vor ort, der deine interessen vertritt. ich steig hier jetzt aus - wegen zu hoher beratungsresistenz.
     
  9. #69 Ralf Wortmann, 04.06.2014
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    Jetzt muss ich mich mal selbst zitieren, denn die von skyscraper verwendete Redewendung mit dem "ins eigene Fleisch schneiden" stammt aus meinem o.g. Beitrag. Wenn es tatsächlich so ist, dass auch heute die bauherrenseits gesetzten Mängelbeseitigungsfristen noch nicht abgelaufen sind, macht skyscraper aus meiner Sicht nichts falsch, wenn er zunächst den Fristablauf abwarten, bevor er einen Anwalt konsultiert. Denn es könnte - theoretisch - ja sein, dass die Baufirma den Mangel noch kurz vor Fristablauf fachgerecht beseitigt, dann hätten wir einen evtl. unnötigen Streit darüber, ob skyscraper trotzdem nach § 280 BGB eine Erstattung seiner Anwaltskosten verlangen könnte.
     
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