Wahnsinn oder......

Diskutiere Wahnsinn oder...... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article127899586/Baugenehmigung-fehlt-75-Jahre-altes-Haus-soll-weg.html

  1. #1 Gast65249, 12.05.2014
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  2. #2 Thomas B, 12.05.2014
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    Wahnsinn!

    Hier wird mal wieder geltendem "Recht"(?) Gehör verschafft.

    Toll!
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 12.05.2014
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    „2005 kaufte Christa Liedtke das Häuschen für 250.000 Euro, steckte viel Geld in Renovierungsarbeiten und schuf sich so ihre Oase.“

    = daran zeigt sich, wie wichtig es ist, vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie einen Sachverständigen einzuschalten, der natürlich auch prüft, ob das Gebäude auf Basis einer Baugenehmigung errichtet wurde.

    „Um einen Abriss zu vermeiden, bot der Kreis Liedtke ein lebenslanges Bleiberecht an. Sie lehnte ab, weil sie das Haus verkaufen wollte.“

    = in diesem Punkt war die Dame entweder stur, oder schlecht beraten. Sie hätte das Bleiberechtsangebot annehmen und sich, statt Prozesskosten aufzuwenden, einen Treppenlift einbauen lassen sollen.
     
  4. #4 Annette1968, 12.05.2014
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    Naja, die Dame ist 75. Sie sieht zwar auf dem Foto noch rüstig aus, aber vielleicht kann sie aus persönlichen Gründen nicht mehr lange dort bleiben. Dann spart sie sich vielleicht die Miete von 3,4 Jahren (was sicher auch ein fünfstelliger Betrag ist) hat aber dennoch 250-300.000€ verloren. Und das Problem verschiebt sich doch nur um diese Jahre. Und sollte sie irgendwann in ein Pflege-/Altersheim ziehen haben sie bzw. ihre Angehörigen eben doch ein finanzielles Problem. Denn das Amt interessiert anderweitige Verpflichtungen (z.B. noch zu zahlende Raten) eher nicht.

    Ich würde vermutlich auch zu kämpfen versuchen. Arm bin plötzlich ja sowieso.
     
  5. #5 OLger MD, 12.05.2014
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    dann soll sie doch mal prüfen lassen, ob sie sich die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer zurückerstatten lassen sollte
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 12.05.2014
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    Das Geld hat sie im Grunde – durch Unachtsamkeit – schon 2005 verloren, indem sie einen Schwarzbau kaufte zu einem Preis, eines normalen, mit Baugenehmigung errichteten Hauses. Damals war sie 66. Falls der Verkäufer sie damals über das Bestehen einer Baugenehmigung arglistig getäuscht haben sollte, kann sie evtl. diesem gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Ansprüche verjähren gem. § 199 Absatz 3 BGB in 10 Jahren.

    Wenn das Haus nie genehmigungsfähig war, weil es z.B. im Außenbereich liegt, war es auch eine Eselei, zum Bauamt zu gehen und nach einer Baugenehmigung zu fragen. Da gilt der Spruch: „Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.“

    Solchermaßen auf die Situation aufmerksam geworden, musste das Bauamt tätig werden – leider. Da kann man dann ansonsten im Einzelfall nur noch auf besonders menschliche, (allein im Büro sitzende) Beamte hoffen, die beide Augen zudrücken und die Angelegenheit einfach vergessen.
     
  7. #7 Baufuchs, 12.05.2014
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    Spätestens , wenn die Oma dann im Wissen um die fehlende Baugenehmigung verkauft, ist der Fall der arglistigen Täuschung eingetreten.
     
  8. DirkZ1

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    Kann eine Baugenehmigung auch aus dem Bauarchiv verschwinden (verbrennen)? Oder die Bauakte? Mit Blick aufs Kriegsende.
     
  9. #9 Annette1968, 12.05.2014
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    sicher, aber ich schätze, dann kommt die klassische Antwort vom Amt (zu Recht), dass der Bauherr, bzw. der jetzige Besitzer die Baugenehmigung beweisen muss, und nicht das Amt die fehlende Existenz.
     
  10. #10 floba arb, 12.05.2014
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    Einzelne Akten wohl eher kaum, wenn dann fehlt da einiges.
    In Würzburg z.B. gibt es aus Kriegsjahren und ein paar davor so gut wie nichts.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 12.05.2014
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    Ja, das kann im Einzelfall mal passieren. Aber den Archivare sind Brand-Ereignisse aus der Vergangenheit, wenn es sie gegeben haben sollte, natürlich bekannt und sie wissen i.d.R., ob das Archiv vollständig ist und wo es evtl. Lücken hat. Bejahendenfalls kann man die Archivare im Verwaltungsgerichtsverfahren als Zeugen benennen. Wenn dann auch die Begleitumstände dafür sprechen, dass früher mal eine Baugenehmigung für das Objekt erteilt worden ist, dürfte es auch ohne Bauakte gehen.
     
  12. #12 Vorgartenzwerg, 12.05.2014
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    Das ist mal ein ganz spannender Aspekt: Darf eine Gemeinde Grundsteuer für einen Schwarzbau erheben?
    Vielleicht können Sie, Herr Wortmann, dazu etwas sagen?
     
  13. #13 Alfons Fischer, 12.05.2014
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    einen (ein bisschen) ähnlichen Fall habe ich mal gehabt, wo ich für einen Kaufinteressenten ein Haus mit besichtigte, in dem eine nicht genehmigte (aber auch nicht beantragte) Dachgeschoßwohnung vorhanden war (und beim geplanten Verkauf mitbezahlt werden sollte).
    Aufgefallen ist es mir, weil zum Dachausbau keine Pläne vorlagen, sondern der Dachraum als "Dachboden" bezeichnet war.

    ok, sowas würde vermutlich zwar keinen Abriss bedingen, aber im mindesten Fall eine nachträgliche Baugenehmigung, Zahlung von Erschließungskosten und vielleicht ein paar kleine Änderungen. Ich weiß aber nicht, wie es dann weiterging. Jedenfalls haben meine Kunden das Haus nicht gekauft.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 12.05.2014
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    Ich bin kein Steuerrechtler, deshalb (unter Vorbehalt) nur soviel:

    Selbst für ein unbebautes Grundstück müsste (wenn auch weniger) Grundsteuer bezahlt werden.

    Ein mit einem Schwarzbau bebautes Grundstück, das (wie hier) tatsächliche bewohnt wird, gilt nach § 146 Bewertungsgesetz als bebautes Grundstück, und der Eigentümer muss dafür, solange er es bewohnt, oder bewohnen darf, entsprechende Grundsteuern bezahlen. Das wäre ja auch noch schöner, wenn derjenige, der rechtswidrig einen Schwarzbau bewohnt, steuerlich günstiger behandelt werden würde, als derjenige, der sich rechtmäßig verhält und ein Haus mit Baugenehmigung bewohnt.
     
  15. #15 the motz, 12.05.2014
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    Das Haus steht seit 1939 und 2014 fällt auf einmal auf daß es ein schwarzbau wäre?

    Wieviele Jahre braucht die Behörde dann für noch ältere Gebäude?

    Was passiert mit einem 300 Jahre alten Vierkant-Bauernhof, von denen wird's ja schließlich auch noch den einen oder anderen geben- und zwar mit den selben Grundlagen...

    Wenn das tatsächlich geltendes Recht sein soll, braucht sich keiner wundern, falls der nächste Besucher im Amt mit einer Pumpgun seine Argumente anbringt...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde den Spies mal umdrehen:
    Das 1939 die Frau eines jüdischen Bankiers einen Schwarzbau errichten und bewohnen kann, ist so wahrscheinlich wie eine Kuh, die Arien singt.

    Sicher ist erst einmal der Eigentümer für den Nachweis verantwortlich, aber auch können Unterlagen untergehen.
     
  17. BJ67

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    Ansprüche auf Grundbuchberichtigung verjährten früher in 30 Jahren, heute in der Regel in 10 Jahren, Ansprüche aus Vermessungsergebnissen noch immer in 10 Jahren, glaube ich zu wissen.

    Eine Gebietskörperschaft erlässt lange nach dem eine Immobilie erbaut wurde, einen Flächennutzungsplan und/oder eine Außenbereichssatzung und begründet letztlich mit dieser, die Immobilie sei nicht genehmigungsfähig ?

    Im übrigen mag es ja so sein, dass der Eigentümer die Baugenehmigung in der Regel nachweisen muss, muss er sie aber im Rahmen der Aufbewahrungspflichten besitzen ? Und wer sagt, dass die Behörde nicht die Akte verlegt hat, kann ja in dieser langen Zeit passieren.

    Gab es nach dem WK II kein Gesetz, was Bauten aus der Vorkriegs- und Kriegszeit unter Bestandsschutz stellte, da ja genug Akten abhanden gekommen sind ? Da war man ja selbst mit DDR-Bauten gnädiger.
     
  18. #18 Gast65249, 12.05.2014
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Ich finde es nur unglaublich dass es für so etwas nicht Fristen bzgl. der Verjährung gibt.

    Nach 30 Jahren wäre es doch dann gut oder ? Es geht hier ja nicht um einen Mord sondern
    um ein Haus.

    Dass die Behörden nach dieser Zeit nicht einfach mal sagen können : " Ja so ist es nun eben, wir haben
    es nie kontrolliert und auch von selbst nicht gemerkt, lassen wir es gut sein....."
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Da kann nichts "verjähren". Das ist wie mit dem Führerschein. Wenn jemand nie einen Lappen hatte, 30 Jahre lang (beweisbar) Auto gefahren ist, nie einen Unfall gebaut hat - kann er nicht zur Verkehrsbehörde gehen und sagen: Gib mir mal die Pappe.

    Das Problem liegt darin, dass es Landesbauordnungen erst seit den 60er Jahren gibt. Davor gab es regionale Bauordnungen, die sich weniger Städte- und Raumplanung widmeten als den Dingen wie Brandschutz, Lebensverhältnissen (Licht Luft) und Standsicherheit.

    Um diese Fälle zu lösen, braucht man gute Bau- und Verwaltungsrechtler.
     
  20. #20 the motz, 13.05.2014
    the motz

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    Der Vergleich mit'n Führerschein hinkt mmn etwas- wenn derjenige nach 30 Jahren schwarzfahren die Prüfung nachholt, sollt's kein Problem geben, diese zu bestehen...

    Was passiert eigentlich mit den ganzen alten Burgen und Schlössern? Sind ja dann auch schwarzbauten...
     
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