Wahnsinn oder......

Diskutiere Wahnsinn oder...... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Da kann nichts "verjähren". Das ist wie mit dem Führerschein. Wenn jemand nie einen Lappen hatte, 30 Jahre lang (beweisbar) Auto gefahren ist, nie...

  1. #21 Gast65249, 13.05.2014
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Es ging mir auch um den Tatbestand " Errichten eines Schwarzbaus" oder "Bauen ohne Baugenehmigung"...... So etwas verjährt also nie ?

    Steuerhinterziehung oder Schadenersatzansprüche verjähren ja auch irgendwann......
     
  2. #22 Thomas B, 13.05.2014
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    Unabhängig davon, daß die Frau wohl einen Schwarzbau gekauft hat und die Behörden nicht anders können, sollten die Zuständigen mal scharf darüber nachdenken, ob es nicht evtl. klug wäre den Bau zu legalisieren (Baugenehmigung erteilen...der Form halber).

    Wenn das Haus die letzten 80 Jahre Niemanden gestört hat, ja es offenkundig nicht mal bemerkt wurde, kann es wohl kaum als so störend empfunden werden. Ein Präzendensfall wird sich daraus auch nicht (ohne weieteres) ableiten lassen.

    Für mich hat dies eher den Charme ener Provinzposse. Ist schon wieder 1. April????
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 13.05.2014
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    Baurecht hat einen anderen Charakter.
    Eine Baugenehmigung ist ein Negativbescheid. Klingt kurios, ist aber so. Es wird bescheinigt, dass die Planung in keinem Punkt gegen das aktuelle Baurecht verstößt.

    Verstößt ein Schwarzbau nicht gegen aktuelles geltendes Baurecht, kann er problemlos genehmigt werden.
    Verstößt er, müssen die Verstöße beseitigt werden. Passiert das nicht, gibts einen Positivbescheid" Ihr geplantes Bauwerk verstößt in xyz und gegen ....
    Wieso geplant, wenn es denn schon steht? Weil es keinen Antrag zur Bestandslegalisierung gibt. Es wird immer als Neubauvorhaben behandelt. Auch ein Bau aus 1939.
     
  4. #24 rechter Winkel, 13.05.2014
    rechter Winkel

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    Es finden doch immer die zu der Zeit der Herstellung des Gebäudes geltenden Gesetze Anwendung. Und wenn der Bauherr auch noch gleichzeitig "Gesetzgeber" ist...

    Am besten wär es wohl für die Frau, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz käme...
     
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