Fassade-Eternit? streichen

Diskutiere Fassade-Eternit? streichen im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo! Das Internet, unendliche Weiten...hoffe ich bin hier richtig!?:shades Am WE-Haus befinden sich stark verwitterte Platten auf der...

  1. #1 Mc Self, 12.05.2014
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    Hallo!
    Das Internet, unendliche Weiten...hoffe ich bin hier richtig!?:shades
    Am WE-Haus befinden sich stark verwitterte Platten auf der Wetterseite. Die dunklen Stellen (braun/dunkelrot) werden seltsam gelb, sieht aus wie Rost. Was ist das für ein Material, kann man das fachgerecht streichen?
    Herzlichen Dank vorab!
    MfG, Bernt
     

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  2. H.PF

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    von wann sind die Platten? Wenn die Asbesthaltig sind darfst du dir die Angucken. Aber nicht abstrahlen oder sonst wie reinigen...
     
  3. #3 Stolzenberg, 13.05.2014
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    Stolzenberg Gast

    Prinzipiell eine völlig zutreffende Aussage! DU darfst dort (falls Asbest) gar nichts machen! Doch: H.PF hat Recht! ANSCHAUEN DARF JEDER!!!

    Falls ein Fachunternehmen diese Arbeiten ausführen sollte, so kommt es hier stark auf die Art der bewitterten Oberfläche an, da werksseitig versiegelte Produkte aktuell noch neu beschichtet werden dürfen.
    In TRGS 519 Abs. 17.2 (6) wird dies wie folgt geregelt:
    "Aus beschichteten Asbestzementprodukten hergestellte Wandbekleidungen dürfen gereinigt werden. Werden Reinigungsverfahren eingesetzt, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, dürfen dafür nur emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 angewandt werden. Wird manuell gereinigt, sind die Flächen abschnittsweise mit drucklosem Wasserstrahl feucht zu halten, möglichst mit entspanntem Wasser unter Verwendung weich arbeitender Geräte, z. B. Schwamm, zu reinigen und anschließend mit drucklosem Wasserstrahl abzuspülen. Das beim Reinigungsprozess anfallende Wasser ist aufzufan-
    gen und wie Abwasser zu entsorgen."

    Die freiliegenden Befestigungsmittel Deiner großformatigen Fassadenplatten lassen zumindest den Schluss zu, dass es sich hier in der Oberflächenstruktur um die werksseitig hergestellte Oberfläche handelt. Für mich sieht es nach einer verputzten Oberfläche aus (also: "Beschichtet"). Sollte es sich hier um einen asbestfreien Putz handeln und die Putzoberfläche ist vollständig intakt, so könnte es mit einem neuen Anstrich durch ein entsprechend zugelassenes Fachunternehmen gut aussehen. Die schwarzen kleinformatigen Fassadenplatten im Giebel sehen auf den ersten Blick auch wie beschichtete Fassadenplatten aus. Bitte stelle doch noch einmal zwei Fotos der jeweils unteren Plattenkanten und ein Foto der "sauberen" Putzoberfläche ein. Alternativ kann Dir die Gewerbeaufsicht oder ein zugelassenes Fachunternehmen (in Deinem Falle Malermeister mit Zulassung nach TRGS 519) Deine Fragen vor Ort beantworten.

    Bei der Suche nach einem entsprechenden Fachbetrieb unterstützt Dich der freundliche Ansprechpartner des Gewerbeaufsichtsamtes welches hier in seiner Beratungsfunktion auch für Privatleute zuständig ist!!! NRW ist ein weit gefasster Bereich. Daher kann ich Dir die entsprechenden Kontaktdaten nicht zur Verfügung stellen!
     
  4. #4 Mc Self, 13.05.2014
    Mc Self

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    Hallo!
    Die Verkleidung ist fast 40Jahre alt. Die vordere helle Wand ist ganz glatt, die "Struktur" ist tatsächlich von der Bewitterung, kein zusätzlich aufgebrachter Putz. Ist das sooo gefährlich??? Schutzkleidung und Atemmaske mit passender Filterklasse (?) würde ich selbstverständlich kaufen/tragen.
    Das Haus steht in Hessen, Fotos kann ich erst wieder in ein paar Wochen machen...
    Gruß, Bernt
     
  5. H.PF

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    Dann ist die Warscheinlichkeit das das Asbest enthält ziemlich hoch...


    Und somit ist es verboten das du es selber machst! Die Folgen kann dir Stolzenberg erzählen, der weiß da genau drüber bescheid...
     
  6. #6 evilthommy, 13.05.2014
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    falls es asbesthaltig ist darf man es nicht streichen !
    soetwas entfernen oder sonstige bearbeitung, entfernung darf nur von fachfirmen unter komplettem atemschutz mit einhausung in plane ( gerüst) usw erfolgen, mit dazugehöriger entsorgung.

    wird natürlich immer so gemacht.:shades
    hab noch nie einen dachdecker gesehen, der die alten platten so demontiert.
     
  7. H.PF

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    *hust*schweig stille! Ich kenne auch keinen, ich mach um solche Aufträge jedes mal einen Bogen, einen groooßen Bogen
     
  8. #8 Stolzenberg, 13.05.2014
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    Stolzenberg Gast

    Der erwachsene und mündige Mensch kann ja glücklicherweise für sich selbst entscheiden wie der Richtige weg ist! Also ab in den Baumarkt um die Ecke und los geht's!!!

    - Baugefährdung §319 StGB
    - Luftverunreinigung §325 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen §326 Abs.1 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern §328 Abs. 3 Nr. 1 StGB
    - Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat §330 StGB

    Bis auf §330 StGB sind alle Delikte auch fahrlässig begehbar. Aber in Deinem Fall ist nach den hier getätigten Aussagen sicherlich ein Vorsatz erkennbar!
    Es handelt sich bis auf §325 um Gefährdungsdelikte, was bedeutet dass bereits die Herbeiführung einer Gefahr unter Strafe gestellt ist.
    Auf §8 ChemVerbotsV i.V.m. §27 Abs. 1 ChemG und §27 Abs. 1 ChemG i.V.m. §15 GefStoffV möchte ich ebenfalls hinweisen.

    @evilthommy: Wenn ich eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Einhausung an Gerüsten bei Arbeiten im Freien vorfinde, dann ist es erst recht ein Grund den Anker zu werfen und mal genauer hinzuschauen!

    PS: In der neuen Diskussionsrunde darf jeder gerne teilnehmen und seinen Beitrag einstellen:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?83387-Gebäudeschadstoffe-Sichtweise-und-Vorgehen-aus-Sicht-des-Bauherren
     
  9. #9 baufix 39, 13.05.2014
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  10. #10 evilthommy, 13.05.2014
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    na ich sagte ja von einer fachfirma, da solltem man erwarten das die einhausung fachgercht ist.
     
  11. #11 Mc Self, 13.05.2014
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    ..."man" darf Vieles nicht im Leben :-)

    Die Platten wurden vor 38Jahren von mir (damals 12-13Jahre) und meinem Vater (heute 84) angebracht. Sie wurden gebohrt und teilweise geschnitten (Flex)...und es war Sommer und wir trugen nix als kurze Hosen und T-Shirt. Vielleicht hat mein Vater seinerzeit den Beipackzettel nicht gelesen, war aber auch die Zeit in der Xylamon auf die Gartenhütte ,-Zaum etc. gestrichen wurde....

    Ich möchte die Platten nicht austauschen lassen, denke aber, dass eine "Beschichtung" in Form von Tiefengrund und "ordentlicher Farbe" mit Maske aufgebracht besser sind, als dass meine Eltern direkt daneben auf dem angebauten Holzbalkon sitzen ohne das etwas gemacht wird!

    Bedanken möchte ich mich für die Hinweise darauf welche "Straftaten" ich begehen werde ;-), ich weiss es ist nicht der erhobene Zeigefinger hier, sondern Fachwissen. Evt. hat die Fa. Eternit ja Interesse daran guterhaltene, abgehangene Platten als Prüfmuster zu erwerben ;-)
    Gruß in die Fachwelt!

    Bernt
     
  12. H.PF

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    Man muß halt wissen, was auf einen zukommen kann wenn man sowas macht... Dann kann man selber als mündiger Kunde entscheiden und tut nicht einfach irgendwas...
     
  13. #13 Stolzenberg, 13.05.2014
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    Stolzenberg Gast

    Nur zur Klärung! - Es ist nicht nur Fachwissen. Ich beschäftige mich auf Baustellen ausschließlich mit dieser Thematik und kenne daher inzwischen auch nahezu jede Ausrede! Geholfen hat's bisher noch keinem...

    Wer ergebnisoffen fragt bekommt eine fachlich korrekte Antwort oder bei fehlendem Fachwissen zumindest eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen. Wer eine Bestätigung für eine vorgefasste Meinung sucht hat eigentlich keine Frage gestellt.

    Auch wenn Dir die Antwort nicht passt:
    Gemäß GefStoffV, Anhang 1, Nummer 2, 2.4.2(3) sind diese Arbeiten ausschließlich durch Fachbetriebe durchzuführen. - In der Kommentierung zur Gefahrstoffverordnung wird ausgeführt, dass die Nichtanwendung der Gefahrstoffverordnung für Haushalte gemäß der unter § 1 Abs. 1 GefStoffV getroffenen Festlegungen nicht uneingeschränkt gilt.
    So haben die Verbote des Fünften Abschnittes "Verbote und Beschränkungen" und des Anhanges II "Herstellungs- und Verwendungsverbote" zum Schutz der Umwelt auch in Haushaltungen Gültigkeit.

    Gesetze und Regelungen ändern sich von Zeit zu Zeit und mir steht es fern alte Beiträge ebenfalls kompetenter Fachleute nach aktueller Rechtslage zu kommentieren!!!
     
  14. #14 Mc Self, 14.05.2014
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    Fair bleiben! Diese Aussage ist falsch! Meine Frage war eindeutig gestellt!
    Die detaillierten Infos -> Fachwissen, die zusätzlich kamen haben mich bezgl. der "Gefährlichkeit" !? des Materials aufschrecken lassen, Danke dafür!
    Da ein Austausch aus verschiedensten Gründen (nicht finanziellen) nicht in Frage kommt, werde ich die Antwort der Herstellerfirma abwarten.
    MfG, Bernt
     
  15. Gwenny

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    Irgendwie scheint es typisch für diese Generation zu sein. Ohne Hinblick auf irgendwelche Gefährdungen zu arbeiten. "Ach, was soll denn da passieren." "Ich bin auch so alt geworden." "Früher ist da auch nichts passiert." Alles typsiche Aussagen.
    Die Welt dreht sich weiter. Es gibt neue Erkenntnisse früher eingesetzter Baustoffe. Forschung geht weiter. Aber die Dickköpfe bleiben wie sie sind.
     
  16. #16 Stolzenberg, 14.05.2014
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    Stolzenberg Gast

    Lieber McSelf,

    ich bleibe in der Regel immer "fair", "sachlich" und in der Regel auch "höflich". Und das ist mir bei Dir auch nicht wirklich schwer gefallen, da die Frage in der Tat deutlich erkennbar war! Bitte akzeptiere dann aber auch eine Antwort die vielleicht nicht gefällt. Nach einer klaren und negierenden Aussage wieder mit einem DIY-Ansatz zu kommen empfinde ich da als unpassend! Die folgenden Antworten fielen dann halt "deutlich aber sachlich" aus! Für die komplizierte Struktur und die schlechte Lesbarkeit der basierenden Gesetze, Verordnungen und Regelungen kann ich leider nichts! Ich überprüfe nur auf "rechtskonform" / "nicht rechtskonform" und dies mit uneingeschränkter Weisungsbefugnis!

    Deine Anfrage beim Hersteller ist prinzipiell eine gute Idee! Da sich Dein Problem ausschließlich um die Fragestellung einer Beschichtung dreht ist hier bei werksseitig beschichteten Fassadenplatten mit intakter Beschichtung eine erneute Beschichtung zulässig. Gemäß meiner Anmerkung im letzten Beitrag wird dies nach Anhang II für unbeschichtete Produkte geregelt und auch für private Haushalte ausgeschlossen. Es ist folglich egal ob ein Produkt werksseitig beschichtet war wenn die Beschichtung in Folge von Witterungseinflüssen nicht mehr intakt ist. Die Platten gelten dann als unbeschichtetes Produkt!

    In meinem ersten Beitrag bat ich um zwei Fotos. - Da das Objekt in Hessen steht würde ich empfehlen nicht über Fotos zu arbeiten, sondern ein Prüflabor mit einer Analyse zu beauftragen. Ohne Probenahme und Analytik der Asbestart liegen die Kosten für eine Klassifizierung auf Asbest / kein Asbest in der Regel zwischen 25 und 60 Euro Netto. Der Hersteller wird Dir diese Informationen aber bei bekannter Produktbezeichnung Deiner Originalrechnung ebenfalls geben können...

    Die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines AZ-Produktes schätze ich in Deinem Fall allerdings auf nahezu 100%!

    Vielleicht findest Du aber einen Fachbetrieb der Dir eine erneute Beschichtung der Platten anbietet. Diesem obliegt dann die fachlich korrekte Beurteilung der bewitterten Oberfläche. Wenn er dort rechtlich neben der Spur liegt ist es primär das Problem des Sanierers (Obwohl Du als Eigentümer nicht gänzlich aus der Haftung entlassen bist). Da Du als Auftraggeber aber nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast kommst Du in der Regel mit einem blauen Auge davon. Der Sanierer nicht!

    Aus der Ferne kann ich eines mit Sicherheit sagen:
    DIY scheidet alleine aufgrund der fehlenden Sachkunde zur Beurteilung des Plattenzustandes aus. Eine Sanierung ohne erforderliche Sachkunde erübrigt sich daher ebenfalls da Du Dich an alle gewerblich gültigen Vorgaben ebenfalls zu halten hättest! Rechtlich problematisch ist dann immer die Umweltgefährdung bzw. die Gefährdung Unbeteiligter. Du bist dem Gesetzgeber da in der Tat relativ egal!!! Ein zugelassener Fachbetrieb entlässt Dich aus dieser Ungewissheit und die Preise sind nicht wirklich abschreckend...

    Meine Empfehlung die örtlich zuständige Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht) zu kontaktieren und Dich beraten zu lassen war durchaus ernst gemeint und sollte für jeden Privatmann der erste Schritt sein. Die Kollegen werden Dir sicherlich gerne weiterhelfen, da der Vorgang dort vor Beginn der Arbeiten eh über den Schreibtisch läuft...

    Schick mir den Ort oder Landkreis Eures Ferienhauses per PN und ich schicke Dir die Nummer des Sachbearbeiters!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  17. #17 Hundertwasser, 14.05.2014
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    Die Aussagen von Stolzenberg sind fachlich richtig, präzise und ausführlich. Mehr kann man in einem Forum nicht erwarten. An dieser Stelle deshalb vielen herzlichen Dank an Stolzenberg!
     
  18. #18 Abbuzze, 06.02.2015
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    Servus Miteinander,

    wie sieht es denn eigentlich mit bereits gestrichenen Eternitfassaden aus, darf man die ohne weiteres streichen oder benötigt man da auch die Zulassung nach TRGS 519.

    Die Fassade wurd 1993 renoviert und mit Amphibolin gestrichen.



    Grüße Abbuzze
     
  19. #19 Kalle88, 06.02.2015
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    Asbest-Fassaden sollte man grundsätzlich nicht streichen, sondern demontieren - völlig egal ob es rechtlich möglich wäre. Giftstoffe im allgemeinen sollte man immer aus dem Verkehr ziehen oder tut es not auch in Zukunft mit Altlasten leben zu wollen? Das es nicht immer möglich ist steht außer Frage. Gerade aber im Privatensektor sollte eine fachmännische Entfernung realisierbar sein.

    Die Platten werden auch in Zukunft verblassen - egal wie oft man darüber streicht. Es ist nicht selten, dass Platten gekniffen oder gebrochen wurden und somit die vom Werk vorgefertigte Kantenversiegelung zerstört wurde. Nicht selten kann man an solchen Stellen die Faserstruktur sehen - was nicht zum Jubbel führen sollte, sondern viel mehr zu ernsten Gedanken.

    Mag sein, dass es zulässig ist alte Fassaden zu überstreichen - die einzig sinnvolle Sanierung ist das fachmännische Entfernen und Entsorgen.
     
  20. #20 Stolzenberg, 06.02.2015
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Generell ist beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten IMMER die TRGS 519 anzuwenden. Auch werksseitig beschichtete AZ-Fassadenplatten sind unter Einhaltung der TRGS 519 erneut zu beschichten. Erlaubt ist "das Abwaschen und die Überholungsbeschichtung von Asbestzementprodukten mit vollflächig intakter Beschichtung an Aussenwandflächen" (siehe TRGS 519 17.2.1.4).

    Wirtschaftlich sinnvoller ist der Tipp von Kalle...
     
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