BW-Baugenehmigung für gemauertes Kinderschwimmbecken ?

Diskutiere BW-Baugenehmigung für gemauertes Kinderschwimmbecken ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum. Dies ist mein erster Thread. Ich befürchte, es werden noch mehr. Meine Frage ist zunächst ganz simpel: Darf mein Nachbar im...

  1. #1 dandylam, 13.05.2014
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    Liebes Forum.

    Dies ist mein erster Thread. Ich befürchte, es werden noch mehr. Meine Frage ist zunächst ganz simpel:

    Darf mein Nachbar im Abstand von 50 cm zu meiner Grundstücksgrenze ohne Baugenehmigung ein Schwimmbecken errichten (im Boden eingelassen) , also ebenerdig.
    Es handelt sich um ein Kinderplanschbecken von ca 16 Quadratmeter Fläche, Tiefe ca. 80 cm, also Rauminhalt ca. 12 m3. Das Becken befindet lt. Bebauungsplan ausserhalb der bebaubaren Fläche. Der ORT IST Baden-Württemberg.
    Ich finde zu dieser Frage im www widersprüchliche Angaben und wollte deshalb Euch fragen.

    Danke im Voraus für Eure Hilfe


    Gruß

    Daniel
     
  2. #2 Bauliesl, 13.05.2014
    Bauliesl

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    Meiner Meinung nach ist das verfahrensfrei (Anhang zu §50 Abs. 2 LBO).
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 wasweissich, 13.05.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    verfahrensfrei schon (in der regel unter 100m³), grenzabstände sind teilweise unterschiedlich geregelt , z.t. von stadt zu stadt .
     
  4. #4 gunther1948, 13.05.2014
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    hallo
    aber nur wenn da eine landesgerenze dazwischen verläuft.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 wasweissich, 13.05.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du wüsstest ..........

    hat nicht immer mit landesgrenzen zu tun .
     
  6. #6 Der Bauberater, 15.05.2014
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  7. #7 andi5783, 15.05.2014
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    Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur, wenn sie einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen,
     
  8. #8 Annette1968, 15.05.2014
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    außerhalb des Baufensters ist man aber nicht gleich im Außenbereich :D

    Das sind zwei verschiedene Paar schuhe. ;)
     
  9. #9 dandylam, 15.05.2014
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    Danke für Eure Antworten. Hier die offizielle Stellungnahme des Bauamtes:

    "Auf Ihre Frage zum Schwimmbecken kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich
    um eine bauliche Anlage handelt.
    Nach § 50 Abs.1 LBO Anhang 6 e ist ein Schwimmbecken bis 100m³ Beckeninhalt verfahrensfrei. Das heißt eine Baugenehmigung ist nicht notwendig.
    Das Schwimmbecken löst keine Abstandsfläche aus und kann deshalb an der Grenze errichtet werden. Bei einem Schwimmbecken handelt es sich um eine Nebenanlage nach § 23 Abs. 5 BauNVO.Diese kann auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.
    zu 3. Es handelt sich um ein verfahrensfreies Vorhaben, die Nachbarn müssen nicht gehört werden."

    Was meint Ihr dazu ?

    Gruß
    dandylam
     
  10. #10 toxicmolotow, 15.05.2014
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    Was soll man dazu noch meinen? Mehr als das wirst du kaum bekommen.

    Soll dir jetzt hier jemand sagen: Nein lass es sein oder wie?
     
  11. #11 Thomas Traut, 15.05.2014
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    Er lässt gar nichts sein, ihm gefällt das Planschbecken der Nachbarn nicht.
     
  12. Julius

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    Fragt sich nur, warum!
    Kinderfeind, Streithansel, Prinzipienreiter oder echter sachlicher Anlaß?
     
  13. #13 dandylam, 15.05.2014
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    Die Frage kann ich Euch nun wiederum beantworten.
    Bin weder Kinderfeind, habe selber welche, noch Streithansel, (habe keinen Zoff mit Nachbarn, bis jetzt). Sachlicher Anlass ? Ja, den gibt es: Ich lasse mich ungern über den Tisch ziehen und verarschen. Und speziell dieser Nachbar hat das in der Vergangenheit öfters getan. Bisher bin ich immer nach dem Motto "Der Klügere gibt nach" verfahren. Ich will aber nicht derjenige sein, der am Ende vor lauter Klugheit der Dumme ist: Deshalb möchte ich nun einfach gewisse Dinge geklärt haben. (siehe auch mein neues Thema)


    Gruß
    an Alle
     
  14. #14 wasweissich, 15.05.2014
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  15. #15 toxicmolotow, 15.05.2014
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    Also ich finde die beiden Fotos von wasweissich großartig. Wenn mein Nachbar soetwas bauen wollen würde und das Geld dazu hat... warum nicht. Ich gönne es Ihm von ganzem Herzen.

    Aber der TE schein ja "hinten und vorne" nicht glücklich zu sein. Hinten bekommt er jetzt einen Pool, vorne eine Mauer. Was ärgerst du dich darüber und warum? Baue dir selber einen Pool und eine Einfriedung.
     
  16. #16 Der Bauberater, 16.05.2014
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    Dass ich dir nichts anderes geschrieben habe als das Bauamt!

    @andi5783:
    Wasserbecken sind im Innenbereich bis 100cbm verfahrensfrei UND im Außenbereich auch, wenn sie einem Forst- oder Landwirt dienen.
    D.h. wenn du einen Acker oder eine Wiese im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB) hast, dann kannst du nicht einfach ein Schwimmbecken bauen
     
  17. #17 Bauliesl, 16.05.2014
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    Du bist nicht der Dumme und Du wirst auch nicht verar****. Dein Nachbar hat das Recht, sich so ein Schwimmbecken zu erreichten. Und mehr kann man dazu nicht sagen.
    Gruß,
    Liesl
     
  18. #18 ars vivendi, 16.05.2014
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    Dem Ganzen nach zu urteilen bahnt sich da wohl ein größerer Nachbarschaftsstreit an welchen wir evtl in einiger Zeit dann in Presse oder Tv verfolgen dürfen.
     
  19. #19 Alfons Fischer, 16.05.2014
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  20. Julius

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    Das ist aber gerade KEIN sachlicher (also sich aus der Existenz oder dem Betrieb eines solchen Beckens ergebender) Anlaß!
    Sondern sieht nach einem unbeholfenen Versuch einer Retourkutsche (wofür auch immer) aus.

    Wodurch hat er das getan?
    Und wie war es überhaupt möglich, da Du doch angeblich ungern dabei mitmachst...?

    Aha. In welchen Punkten hast Du denn Rechtspositionen aufgegeben, welche Dir klar zugestanden hätten?

    Auch jenes Thema "Mäuerchen des Nachbarn zur Straße" erweckt nicht den Eindruck, daß Du in der Lage seist, zu respektieren, wo Dein Zuständigkeitsbereich endet und der des Nachbarn anfängt!
     
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