BGH kippt Banken-Gebühren für Verbraucher-Kredite

Diskutiere BGH kippt Banken-Gebühren für Verbraucher-Kredite im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Schade dass das hier nur ein Forum ist. Bei nem Bier würde ich dir gerne zeigen was da alles noch dran hängt. 20 Minuten Beratung 10 Minuten...

  1. #21 toxicmolotow, 16.05.2014
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    Schade dass das hier nur ein Forum ist. Bei nem Bier würde ich dir gerne zeigen was da alles noch dran hängt.

    20 Minuten Beratung
    10 Minuten Entscheidung
    5 Minuten Abwicklung
    5 Minuten Vorvertragliche Informationen
    5 Minuten Unterschriften
    5 Minuten Nachbearbeitung
    15 Minuten Kreditkontrolle
    5 Minuten Kreditbuchhaltung
    ...sind wir schon bei über einer Stunde.

    Dazu Refinanzierungskosten, Processingkosten, Gebäudekosten, Risikokosten, Gemeinkosten...

    Stell dir vor du machst eine Produktkalkulation für ein Auto... Karosserie, Lack, Motor, Reifen, Montage, Gewinn... und am Ende kommen da 20.000 Euro raus... davon 500 Euro Gewinn, der Rest geht für die genannten Positionen drauf.

    Jetzt kommt ein Gericht daher und sagt... nein, die Montagekosten in Höhe von 800 Euro zählen nicht, weil ist ja selbstverständlich.

    Schon irgendwie ungünstig, oder?

    Die Bsnk steckt sich die Bearbeitungsgebühren ja nicht zusätzlich in die Tasche, sondern berücksichtigt sowas ja auch in der Produktkalkulation.

    Also wird im endeffekt an einer anderen Stelle geschraubt. Also wird im Beispiel die Karosserie teurer, der Motor teuerer... und so geht das weiter.
     
  2. Julius

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    Offenbar hast Du das Urteil nicht begriffen (warum auch immer).
    Sonst würdest Du nicht derart neben der Sache argumentieren!
     
  3. #23 toxicmolotow, 17.05.2014
    toxicmolotow

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    Es ging gerade weder um das Urteil noch habe ich es bisher gelesen, aber das schrieb ich zuvor.
     
  4. #24 toxicmolotow, 17.05.2014
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    Aber anscheinend hast du es ja schon gelesen. *lol*

    Nur dumm, dass die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht wurde. Vorher kann man das nicht vollständig abschätzen.

    Die gängige Praxis hat eh gezeigt, dass die Bearbeitungsgebühr jetzt woanders steckt. Der Kunde hat also nichts gewonnen, außer dass er die Kosten für das Gerichtsurteil mitzahlen muss.
     
  5. Julius

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    Und GENAU darum geht es!
    Transparenz und Chancengleichheit (= Konditionen insoweit unabhängig vom Verhandlungsgeschick).

    Schlichtweg durch die Verpflichtung, derartige Gemeinkosten des Unternehmens in die (Zins)"Handelsspanne" mit einzukalkulieren.
    Speziell, da es sich (bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit etc.) NICHT um eine zusätzliche Leistung im Interesse des Kreditnehmers handelt.
    Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
     
  6. Shanau

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    Natürlich hat die Bank auch Unkosten. Die sind aber mit dem Zins meiner Ansicht nach abgegolten. Der Zins ist dann eben kein Reingewinn, das ist doch in jeder anderen Branche genauso, oder wo ist der Umsatz gleich Gewinn?
    Die Bank macht ihre Kohle mit Zinsen, davon muß eben alles weitere bezahlt werden. Im Sportgeschäft leg ich zu den 100 Euro für die Turnschuhe an der Kasse doch auch nicht noch 10% drauf für Personalkosten, Ladenmiete, Werbung. Das ist im Schuhpreis mit enthalten. Kein Mensch würde auf die Idee kommen zu sagen, der Materialwert des Schuhs sind 10 Euro, die restlichen 90 Euro will ich wiederhaben. Man weiß eben, daß in diesen 90 Euro sämtliche Unkostenbeträge aller Hersteller/Zwischenhändler/Einzelhändler mit einkalkuliert sind. Der reine Gewinn sind dann eben nur 10 oder 20 Euro. Warum soll das bei einer Bank anders sein.
    btw. ich habe eine Ausbildung bei der Deutschen Bank gemacht - wenn auch wegen extremer Langeweile nicht beendet. Ein, zwei Einblicke in die Geschäftspolitik bekommt man aber doch, und ich bin der festen Überzeugung, daß Banken sowie Bänker nicht zur notleidenden Fraktion gehören, denen das oben genannte Urteil schaden könnte, man könnte auch sagen "Peanuts" ;) (Zitat Hilmar Kopper, war in meiner Ausbildung gerade aktuell).
     
  7. #27 toxicmolotow, 17.05.2014
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    Mir ist das schon alles klar. Dafür gibt es ja seit einiger Zeit den Effektivzins, in dem ggfs. alle weiteren Kosten eingerechnet werden müssen. So oder so, am Ende zahlt es der Kunde doch. Ob ich das Zins, Gebühr, Agio, Disagio oder sonst wie nenne.

    Und dann fallen die Überführungskosten beim PKW-Kauf auch bald weg. Ich freu mich drauf.
     
  8. #28 mastehr, 17.05.2014
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    Der Effektivzins ist nicht wirklich der effektive Zins. Wenn Sondertilgungen getätigt werden, ist angegebene Effektivzins grundsätzlich zu niedrig. Aber der Kunde hat ja die Wahl: Ich habe alle Banken mit so undurchsichtigen Regelungen bei der Auswahl gar nicht berücksichtigt.
    So lange es die Möglichkeit gibt, das Auto irgendwo in Deutschland kostenlos abzuholen, könnte man von mir aus bei den Überführungskosten bleiben.
     
  9. #29 Neuling1000, 18.05.2014
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    Guten Morgen,

    ein Bekannter von uns hat vor Jahren mit öffentlichen Mitteln gebaut, und er musste sog. "Verwaltungsgebühren" bezahlen.
    Gilt dieses Urteil auch in diesem Fall?
    Für eine kurze Erklärung wäre ich dankbar...................

    LG
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  10. #30 toxicmolotow, 18.05.2014
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    Es gibt in DE keine Präzedenzfall-Urteile. Jedes Urteil ist daher individuell, auch wenn die Medien was anderes schreiben.

    Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit jetzt sehr groß, dass in ähnlichen Fällen jetzt ähnlich geurteilt wird.

    Aber die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht worden, daher kann dazu jetzt noch niemand etwas sagen wann wo wie das Urteil zu sehen ist.

    Der Bezug auf öffentliche Mittel ist durchaus interessant, aber die Auswirkung darauf kann man jetzt kaum beurteilen.

    Man könnte sagen: Theoretisch ja, aber praktisch?

    Von wann ist das Darlehen denn? Man streitet ja jetzt schon ob es 3 Jahre rückwirkende Auswirkung hat oder 10 Jahre.
     
  11. #31 Baufuchs, 18.05.2014
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    wenn die öffentl. Mittel "vor Jahren" bewilligt wurden, dann waren die wohl (alte WFB) zinslos.

    Da gab es also keinen Zins, in den die Bearbeitungsgebühr hätte eingerechnet werden können.
     
  12. #32 Baufuchs, 18.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenn die öffentl. Mittel "vor Jahren" bewilligt wurden, dann waren die wohl (alte WFB) zinslos.

    Da gab es also keinen Zins, in den die Bearbeitungsgebühr hätte eingerechnet werden können.
     
  13. #33 toxicmolotow, 18.05.2014
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    Aber zumindest die aktuellen Landesmittel in NRW haben 0,5% Zins p.a. und 0,5% Verwaltungsgebühren p.a. sowie ein Disagio von einmalig 0,4%. Durch die Verwaltungsgebühren ergeben sich sogar zunächst steigende (Zins-)Kosten bis auf fast 1,5% p.a. weil die Verwaltungsgebühren bis zur hältigen Tilgung dauerhalft vom Ursprungskreditbetrag genommen werden (und danach von halben Kreditbetrag). Es wird sogar auf das Disagio eine Verwaltungsgebühr erhoben. Also sogar eine Gebühr auf Gebühren.
     
  14. Batman

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    Der Zins ist auch ohne dieses Urteil kein Reingewinn gewesen.
    Wie wäre es denn, wenn Banken analog dem Handwerk nach getaner Arbeit eine etwas höhere Rechnung ausstellen? Mit der Begründung, dass man doch etwas länger im Backoffice gebraucht hat...

    Ich möchte ganz deutlich darauf hinweisen, dass es ganz gewaltige Unterschiede bei Bankern gibt.

    2500€ brutto hinterm Schalter oder 10.000€ als Key Account Manager. Oder 20.000€ im Trading... Ja, vielen geht es gut. Aber die, die der normale Kunde zu Gesicht bekommt, gehören sicherlich nicht zu den Top Verdienern.
     
  15. #35 Neuling1000, 20.05.2014
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    Guten Morgen,

    habe mich jetzt genau erkundigt.
    Das Darlehen ist von 2004 (zinslos), es wurden nur ca. 99 % des Darlehens ausgezahlt und er hat ein jährlichen Verwaltungskostenbeitrag zu leisten.

    @toxicmolotow,
    macht es Sinn dieses Thema auch für die öffentlichen Mittel im Auge zu behalten?
     
  16. #36 toxicmolotow, 20.05.2014
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    Naja, lassen wir die bösen Banken mal außen vor.

    Man bekommt ein ZINSLOSES Darlehen zu einer Zeit, wo der Normalkunde irgendwas um die 4% zahlt, muss dafür ein bisschen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr zahlen, was an Kosten deutlich unter dem Marktzins liegt und will sich da jetzt noch Geld wiederholen?

    Jetzt mal ganz im Ernst: Stellst du diese Frage wirklich ernsthaft?
     
  17. #37 Neuling1000, 21.05.2014
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    Man wird doch wohl fragen dürfen?
    Außerdem betrifft es mich nicht persönlich, werde die Antworten so weitergeben - der Rest????????
     
  18. #38 tobi2503, 29.10.2014
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    Guten Morgen,
    der Thread wird ja wieder aktuell seit gestern :-)
    Und es betrifft jetzt auch Bankdarlehen laut spiegel online.
    Kann/darf ich das posten?
    Dann werde ich gleich mal auch meine Kosten zurück fordern, sind immerhin 2000€..
    Gruß
     
  19. H.PF

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  20. #40 toxicmolotow, 29.10.2014
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    Ich bleibe bei meiner Meinung.

    Der zugrunde liegende Zins berücksichtigte auch damals schon, dass die Gebühren in die Marge einflossen. Somit war der Zins günstiger als er hätte sein müssen.

    Der Aufwand für die Erstattungen in der Vergangenheit dürfen deutlich in die Mio, vlt. sogar Mrd. gehen.

    Diese Kosten wird irgendjemand zahlen müssen. In der Regel werden das wohl die jetzigen Kunden sein.

    Vielen Dank also dafür.

    Die Rechtssicherheit für Banken geht gegen 0, der Verbraucher darf alles.

    Wäre ich eine Bank einfach mal 6 Monate keinerlei Kredite vergeben. Dispos ebenso streichen und dann mal sehen wer dann wieder heult.

    Manche Entscheidungen kann ich einfach nicht nachvollziehen. Man schneidet sich ins eigene Bein.
     
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