Kein Garantieanspruch wegen Abzug

Diskutiere Kein Garantieanspruch wegen Abzug im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi, leider muss ich mal hier ein trauriges Thema erläutern: bei uns wurde die Elektrik bereits im Oktober fertiggestellt, sowei so gut, nur...

  1. #1 plata81, 14.05.2014
    plata81

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    Hi,

    leider muss ich mal hier ein trauriges Thema erläutern:
    bei uns wurde die Elektrik bereits im Oktober fertiggestellt, sowei so gut, nur sind halt kleinere
    Dinge angefallen, wie z.B. dass der Elektriker, welcher die Löcher gebohrt hat, ein paar LAN
    Kabeln verletzte, welche ich selber verlegt hatte. Nun gut... nach einem Anruf beim Elektriker (junior)
    hieß es, dass die Anfallenden Kosten von der Rechnnung abgezogen werden können. Dies ist allerdings
    nicht das Einzige, es wurden auch noch 2 oder 3 andere Kleinigkeiten von mir behoben und auch diese
    Kosten dafür sollte ich dann bei der Endrechnung abziehen. Wegen dem kleinen Ärger gab es auch mal
    ein Baustellengespräch um die Dinge aus der Welt zu schaffen.... Soweit wäre dann alles geklärt... dachte ich...
    nun kam die Endrechnung so Anfang Januar und ich zog 100€ ab, was auch gerechtfertigt war. Nach ein
    paar Wochen kam eine (vom Computer erstellte) Mahnung, dass noch 100€ offen wären. ich ignorierte das
    vorerst einmal.... puste Kuchen... nach weiteren 3 Wochen kam wieder eine Mahnung, diesmal jedoch keine
    automatische sondern eine vom Chef (senior) unterschriebene. Daraufhin nahm ich das Telefon in die Hand
    um die Sache zu klären. Der Chef (senior) wusste hierüber nichts und die noch offenen 100€ müssen bezahlt werden,
    hieß es... Den junior-Chef habe ich nie wieder erreichen können. Das Telefonat ergab sich als nicht so erfreulich,
    ich sollte den noch zu zahlenden Betrag überweisen ansonsten erlischt die Garantie des ges. Elektrowerkes!
    Dies bekam ich dann auch noch schriftlich. Nach einem weiteren Tel. mit dem Chef (senior) sollte ich Beweismaterial
    an seine e-mail Adresse senden, was ich natürlich auch machte (Bautagebuch + Fotos + Zeugen sind vorhanden).
    Nach dieser e-mail (ca. 1 Monat her) hörte und las ich nichts mehr.

    Jetzt meine Frage:
    kann der Elektriker so einfach die Garantie fallen lassen, auf das gesamte Werk?

    Danke schon mal!
     
  2. #2 toxicmolotow, 14.05.2014
    toxicmolotow

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    Sprichst du von Garantie oder von Gewährleistung?

    Eine Garantie (freiwillige Leistung) ist an Bedingungen geknüpft, z.B. vollständige Bezahlung. Da hätte der Senior dann Recht.

    Aber ich glaube, dass du ursprünglich von Gewährleistung sprechen wolltest. Und da bin ich als Laie nicht der Meinung des Handwerkers.

    Jeder muss seinen Teil des Vertrages erfüllen, unabhängig von der jeweiligen anderen Partei.

    Allerdings würde ich als Handwerker auch nicht mehr sehr motiviert sein, wenn mir jemand aus meiner Sicht meine Bezahlung vorenthält.

    Lösung: Bauanwalt einschalten, ob das allerdings zielführend ist bei dieser Summe wage ich zunächst zu bezweifeln. Weiterhin Gespräch suchen und Angelegenheit klären dürfte einfacher und besser sein.
     
  3. R.B.

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    Dem schließe ich mich an. Gewährleistung bedeutet doch, vereinfacht gesagt, dass der Lieferant für Mängel einsteht. Würde er den Mangel nicht beseitigen, dann hätte er ja mangelhaft geliefert, und somit wäre die nächste Frage, ob ihm überhaupt eine Vergütung zustünde. Nö, der Handwerker macht es sich da zu einfach.

    Ich gehe zudem davon aus, dass die 100,- € im Verhältnis zur gesamten Rechnungssumme nur geringfügig sind. Weiterhin war der Abzug anscheinend berechtigt und mit dem Unternehmer vereinbart, dummerweise (wie so oft) nicht nachweislich. Eine Verweigerung der Gewährleistung wäre auch aus dieser Sicht unverhältnismäßig.

    Hier spricht aus meiner Laiensicht alles gegen den Handwerker bzw. dessen Aussage. Falls notwendig, kann man ja einen Anwalt beauftragen, der das schön in Paragrafen packt. Ich würde mir aber wegen der Gewährleistung keinen Kopf machen.

    ABER es gibt ja nicht nur die Theorie, sondern auch die Praxis. Da würde ich mich nicht wundern, wenn im Gewährleistungsfall der Handwerker bestenfalls "Dienst nach Vorschrift" macht. Damit muss man dann halt leben.
     
  4. Julius

    Julius

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    Fängt schon damit an, daß nicht klar ist, wer wirklich die Schuld an an den angebohrten Datenleitungen hatte...
     
  5. #5 Gast036816, 14.05.2014
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    Gast036816 Gast

    gibt es massstäbliche bestandspläne mit darstellung der datenleitung die dem eli nachweislich übergeben wurden und er danach erkennen kann, wo genau gebohrt werden kann und wo nicht?

    gibt es eine schriftliche mängelanzeige oder schadensanzeige mit zugangsbestätigung? wenn nicht, solltest du die 100 € schnell zahlen und dich den wichtigen dingen im leben widmen und du musst dir wegen 100 € nicht sorgen um die gewährleistung machen.

    es mag sein dass du recht hast, aber kannst du das lückenlos belegen?
     
  6. Eric

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    Nur für Mängel am Gewerk des Elektrikers bedurfte es vor der Beseitigung eine Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

    Hier wurden aber die vom TE selbst verlegten LAN-Kabel beschädigt. Also geht es nicht um Gewährleistung, sondern um Schadensersatz aus PVV=§ 280 I BGB für die Beschädigung von fremden Eigentum und dafür war keine Nachbesserungsauffforderung erforderlich. Der TE durfte den angerichteten Schaden sofort beseitigen lassen bzw. selbst beseitigen gegen Kostenerstattung.

    ... wenn er denn heute noch beweisen kann, dass

    1. der Elektriker ( und niemand sonst ) die Kabel beschädigt hat,
    2. die Beschädigung auf einer Pflichtverletzung beruht ( Verletzung einer Prüfpflicht, z.B. weil er wußte, dass der TE auch Kabel in Eigenleistung verlegt hat )
    3. der Elektriker schuldhaft ( mindestens fahrlässig ) gehandelt hat, was allerdings nach dem Gesetz bei Pflichtverletzung vermutet wird.
     
  7. #7 plata81, 15.05.2014
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    Hi @all
    also erst mal danke für Eure Antworten....
    1. Ihr habt Recht, es handelt sich um die Gewährleistung des Gewerks, sorry....
    Die LAN Kabel wurden alle in Absprache mit dem Elektriker verlegt. Dieser wusste darüber bescheid und hatte auch
    die Löcher für die UP-LAN Dose an der richtigen Stelle gebohrt. Nachdem ich nach dem ersten Loch bereits die Beschädigung am
    Kabel sah, machte ich den Elektriker aufmerksam, hielt die ganze Sache mit Fotos und schriftlich fest und fragte Ihn dann noch
    ob es kein anderes Werkzeug zum Bohren gibt damit die Kabel nicht verletzt werden würden.... Antwort (Zitat): "doch schon, aber für die Firma ist sowas zu teuer". ich denke, dass es an Beweisen nicht scheittern sollte, da ich dies auch per e-mail an den Chef weitergab und auch
    Zeugen dabei waren, zumal ich bei dem Gewerk auch zum größten Teil immer vor-Ort war. Mir geht es nun wirklich nicht um die 100€, sondern
    einfach nur um das Prinzip, da dies so abgemacht war. Wenn ich nun einen Anwalt einschalte wird das noch teuerer werden, da bin ich mir sicher. Die Elektrik wurde ja zum großen Teil sauber gemacht und die Mitarbeiter waren auch immer freundlich, nur bin ich halt total verärgert,
    da mit der Chef ans nun "Bein pinkelt"...
     
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