Terasse auf gleicher Höhe wie Terassentüre

Diskutiere Terasse auf gleicher Höhe wie Terassentüre im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, ich möchte zu unserem im November letzten Jahres gebauten Haus eine Terasse pflastern lassen, die später auch Teilweise...

  1. #1 Staticskill, 16.05.2014
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    Hallo zusammen,

    ich möchte zu unserem im November letzten Jahres gebauten Haus eine Terasse pflastern lassen, die später auch Teilweise überdacht werden soll.
    Im Vorfeld habe ich dazu einige Anstrengungen unternommen und mich dazu mit unserer Hausfirma kurzgeschlossen - die sagt dass 15cm ab Unterkante des Hauses (also Oberkante der Bodenplatte) frei gehalten werden müssen.

    Auf die Nachfrage warum das bei der Hauseingangstreppe nicht sein muss, jedoch bei der Terassentüre schon hat man uns geantwortet dass die Fläche dort größer sei. Da die Eingangstüre nur um 50cm kleiner ist als die Terassentüre, kann ich mir kaum vorstellen, dass das der Grund ist. Letztendlich bin ich aber kein Profi und habe davon nicht viel Ahnung. Auf die Frage ob es eine alternative gäbe meinte er nur "Holz, sonst nicht". Leider hat er während des Gesprächs immer wieder andere zahlen und Möglichkeiten genannt - einmal waren es 5cm, dann wieder 15... Mal sagte er es reicht eine Rinne von 20-30cm in der das Wasser ablaufen kann, dann muss der Platz wieder freigehalten werden. Dann sagt er Holz, dann Beton, dann Pflaster - ich bin letztendlich verwirrter als vorher und zweifle etwas an der Kompetenz der Serviceabteilung.

    Fakt ist:
    Wenn wir die 15cm einhalten, dann hätten wir bis zum Terassenausgang etwa 20cm Höhenunterschied zu überbrücken - uns stört schlichtweg die Stufe und wir hätten das gerne auf gleicher Höhe.

    So jetzt zu meinen Fragen:
    1. Kann mir einer kurz und knapp erklären was der Grund für die 15cm ist? Bitte hierzu keine DIN-Normen oder ähnliches posten, mich interessiert nur ob das wegen der Feuchtigkeit, Belastung im Sockelbereich, Lüftung oder sonstwas ist.
    2. Ist die Größe der Türe entscheidend? Oder gibt es hier noch andere Faktoren?
    3. Gibt es eine alternative dazu? google sagt dazu "Holz oder abdichten" - Wie dichtet man sowas ab? Kann man das nachträglich überhaupt noch bei einem Holzständerfertighaus?
    4. Ich tendiere dazu mir professionelle Hilfe für die Planung zu suchen, da ich davon einfach keinen Plan habe. :) Wie heißt die Berufsbezeichnung eines Fachmanns der mir hier Hilfestellung geben kann?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, danke im Voraus schonmal.

    Viele Grüße
     
  2. #2 SteveMartok, 16.05.2014
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    SteveMartok Gast

    Wenn Du auf gleicher Höhe wie die Schwelle der Terrassentüre baust und es den ersten richtigen Platzregen gibt, wirst Du wissen, warum man 15 cm einhalten sollte.
    Da reicht dann die Abdichtung der Türe nicht mehr aus, schwups, hast Du die Plörre im Wohnzimmer stehen.
    Ist glaube das mit den 15 cm ist auch in irgend einer DIN geregelt, weiß ich leider nicht genau, mein GaLa-Berufs-Leben ist schon etwas her.

    Man kann es natürlich machen, z.B. mit einer Entwässerungsrinne direkt vor die Türe und die Wand. Schlitzrinne bevorzuge ich da tendenziell. Allerdings muss man aufpassen, auch da kann sich bei nicht fachgerechter Ausführung Feuchtigkeit zwischen Wand und Rinne sammeln. Müssté man genau planen.
    Auch nicht zu vergessen wären bei Klinkermauerwerk die Entwässerungsfugen, die darf man nicht zupflastern. Habe ich schon mehrfach gesehen und wenn das Wohnzimmer innen anfängt zu gammeln im Sockelbereich, ist das Geschrei groß. Ist dann meist auch jeder gewesen, nur nicht der Bauherr, der unbedingt einen bodengleichen Austritt auf die Terrasse wollte.

    Das Hin- und Hergefasel des Bauleiters der Hausbaufirma bringt Dich nicht weiter. Hol Dir einen kompetenten Landschaftsgärtner, mit dem Du die Sache besprichst. Er kann Lösungen vorschlagen und auch umsetzen.
     
  3. Julius

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    Überdenken solltest Du das Vorhaben insgesamt - und zwar nicht erst später...

    Wie sahen die Anstrengungen aus?
    Einzig zielführende Anstrengung wäre gewesen, die Terresse mit in eine zu erstellende Ausführungsplanung aufnehmen zu lassen.
    Offenbar erfolgte das aber nicht, sonst würden sich die Detailfragen jetzt nicht stellen.

    Da wird nicht die Größe der Türe, sondern des Podestes gemeint gewesen sein.

    Nicht schlimm. Zieht man eben einen Fachmann hinzu.

    Was Du verlangst, zählt ja auch nicht unter Service, sondern als Planung! Und wäre kostenpflichtig.

    Stufe wäre die Regellösung. Man kann es auch ohne haben, dann ist das aber eine deutlich aufwendigere Sonderkonstruktion.
    Wenn Dein Geldbeutel das hergibt, gerne!

    Es geht in erster Linie darum, daß unten dutrch die Türe kein Wasser eindringt (z.B. bei Starkregenereignissen oder Schneeschmelze). Außerdem muß die Abdichtung der Außenwand auf jene Höhe abgestimmt sein, sonmst dringt Wasser in die Wand ein.

    Nein, nur die Höhenlage.

    Falsch.
    Stufe oder Rinne.

    Nochmal: Abdichtung ist UNABHÄNGIG davon erforderlich, ggf. zusätzlich zu Rinne oder auch zu Stufe.
    Nachträglich geht, ist nur eine Frage des Aufwands.

    Sehr gute Überlegung!
    Architekt oder Bauing.
     
  4. #4 coroner, 16.05.2014
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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2014
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    Nur wenn die Oberkante der Stufe 15 cm tiefer als die OK der tiefsten Stelle der Abdichtung im Stufenbereich liegt!!!
    Oder 5 cm tiefer, wenn unmittelbar vorm tiefsten Punkt der Abdichtung eine entwässerte Rinne liegt!

    Alles andere ist regelwidirig, vermutlich auch das Haustürpodest des TE!
     
  6. #6 Gast56083, 16.05.2014
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    Gast56083 Gast

    wie schaut denn die Empfehlung aus, wenn man den Punkt Überdachung mit betrachtet?

    nebenbei fällt mir zudem die Aussage eines sicherlich sehr guten GU/GÜ´s ein...

     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2014
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    Ach Zellstoff, da steht SPÄTER und damit ist das alles unwichtig!

    Sich nicht dran zu halten, ist keine Garantie für Schäden, sagt auch keiner. Und der Fuchs weiss sicher, was er da getan hat! Und wenns schief geht, weiß er, von wem er was auf den Pelz gebrannt bekommt :D

    Das glit für den TE und all die DIN-Unterschreitungs-Gesundbeter mal ganz sicher nicht!
     
  8. R.B.

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    der aber auch bereit ist für seine Arbeit die Verantwortung zu übernehmen.

    Ich habe auch schon Lösungen "gebastelt" die nicht unbedingt fachgerecht waren (nicht gleichzusetzen mit unsicher/gefährlich), manche funktionieren schon seit Jahrzehnten, manche haben versagt. Egal wie, Glück gehabt oder halt Lehrgeld bezahlt. Wenn ich so etwas für mich mache, dann stehe ich auch dazu wenn´s in die Hose geht. War dann ja mein Fehler.

    Ich würde aber niemals auf die Idee kommen, einem Fremden so etwas zu empfehlen, nicht einmal wenn er mir schriftlich gibt, dass er dafür die alleinige Verantwortung übernimmt.
     
  9. #9 Staticskill, 16.05.2014
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    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ok, es geht also hauptsächlich um die Feuchtigkeit bzw. den Abtransport der Feuchtigkeit (mittels Rinne oder sonstwas). Aber wozu denn dann die 15cm? Das Wasser läuft doch auch so gegen den Sockel wenn es mal stark regnet? Oder geht es hier nur um die tatsächliche "Überflutungsgefahr" im Wohnbereich wenn man Bodengleich aus dem Haus geht?

    Ob man das als Service zählen kann oder nicht sei mal dahingestellt - Fakt ist jedoch dass ich kein Problem damit habe Geld dafür auszugeben um eine Fachkundige Antwort zu bekommen und nicht solche halbgaren Antworten des Servicemitarbeiters (bzw. eigentlich wars ja der Bauleiter der Firma). Soll jetzt nicht großkotzig klingen, aber was ich in letzter Zeit alles für Aussagen von angeblichen Fachleuten bekommen, dann sollen die halt sagen: Weiß ich nicht, geh zum Profi. Das macht ihr hier ja auch ;)

    Aber letztendlich bin ich ja selber Schuld, besser gleich zum Architekten rennen und darauf wirds jetzt auch rauslaufen -> Termin mit nem Architekten machen (und zwar mit kompletter Ausführungsplanung, richtig? ;) )


    Edit: Die Empfehlung mit Dach lautet: Wenn Dach, dann auch Ost und Westseite zumachen, dann gar kein Problem mehr und alles ist möglich. (Ebenfalls die Aussage des Bauleiters)
     
  10. #10 Gast56083, 16.05.2014
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    Ihr habt vollkommen Recht und die DIN ist eindeutig. Ebenso ist klar, dass man das als Fachmann einem Fremden nicht empfehlen kann/darf/sollte.
    Die Frage mit der Überdachung war aber durchaus ernst gemeint.

    Angenommen da wäre eine Überdachung, gilt dann die DIN 18195 mit den 150mm immer noch uneingeschränkt?

    Wenn nein, dann könnte man doch sagen: Baue erst bzw. gleichzeitig (die er eh vorhat) eine ausreichend dimensionierte Überdachung, dann gehts auch normgerecht anders.

    Aus der DIN 18195 Teil 9 lese ich das so, aber Ihr könnt das besser beurteilen ob das wirklich so ist. Daher die Frage...

     
  11. #11 GWeberJ, 16.05.2014
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    Zwar entspreche es allgemeiner Üblichkeit auf dem Bau, die aus der Flachdachrichtlinien abgeleitete Andichtungshöhe zu verlangen, wenn eine Bewitterung des Balkons vorliege. Bei untereinanderliegenden Balkonen sei dies jedoch nicht der Fall, da das Auftreten von Spritzwasser ausgeschlossen sei, weshalb die fehlende Aufkantung keinen Mangel darstelle.

    (OLG München, Urteil vom 16.09.1998, AZ 27 U 663/97)

    Es komt wohl ganz auf die jeweilige Situation an - bzw. im Streitfall eben darauf, wie ein SV das Gefahrenpotential einschätzt.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2014
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    Zwei Laien spielen sich Bälle zu - denken sie jedenfalls. Es sind aber Seifenblasen, die zerplatzen, wenn sie mit den Fachregeln in Kontakt kommen.

    Könnt Ihr nicht mal als Laien aufhören, Eure kruden Ideen und selbstgemachten Auslegungen hier rauszuposaunen??? Es nervt gewaltig!

    Keine Ahnung, was das OLG M da warum bei welchen Randbedingungen und mit Unterstützung welcher Gut?-/Schlecht?achterlicher Aussagen das so beurteilt hat, auf die aRdT hats jedenfalls keinen Einfluß gehabt!
     
  13. #13 Gast56083, 16.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16.05.2014
    Gast56083

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    keine Ahnung, warum jetzt schon wieder der Ton rauh wird.

    Ich habe weder irgendeinen Ball irgendwem zugespielt, noch irgendwelche krude Ideen oder Auslegungen herausposaunt,
    Ich habe eine Frage an die Fachleute gestellt, deren Antwort für den TE interessant sein dürfte, nachdem dessen BU/Bauleiter das (mündlich) auch als fachgerechte Lösung beschreibt.
     
  14. #14 berlinerbauer, 16.05.2014
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    Was ist denn jetzt eine selbstgemachte Auslegung von
    Zellstoff hat auf dieser Basis nur gefragt, ob die Überdachung einen Unterschied macht?

    Kann man da nicht sachlich drauf antworten, wie nach aRdT ein ausreichend großes Vordach dimensioniert sein sollte, bzw. welche Überlegungen bei der Dimensionierung üblicherweise eine Rolle spielen.
    Oder drauf hinweisen, dass da in der DIN zwar eine (den Laien Hoffnung machende) Ausnahmeregelung erwähnt sind, diese aber in der Praxis für die klassischen Terrassen eher nutzlos ist?

    Mindest könnte man aber auch einfach anstatt über Laien zu schimpfen die aggressiven Posts weglassen und anderen mehr gewillten Experten den Vortritt lassen (ist ja schließlich Freizeit).
    Das würde dann das Gespräch auch nicht so doll abwürgen zwischen denen, die Lust darauf haben sich mit Thema zu beschäftigen und ihre Meinungen kund zu tun.
     
  15. #15 Staticskill, 16.05.2014
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    Irgendwie artet das immer so aus wenn ich n Thread erstelle ;)
    Ich bin natürlich für jede Antwort dankbar - allerdings wären mir mit einigermaßen Sach- und Fachlichen Äußerungen mehr geholfen.

    Ich werde ja sowieso zum Architekten gehen, aber ich möchte auch keine 5 Architekten ausprobieren von denen dann jeder etwas anderes behauptet und mich dann dumm und dusslig zahlen. Deswegen habe ich ja hier einen Thread erstellt, damit ich zumindest grundsätzlich einige Fragen auch direkt an den Architekten stellen kann. Ich möchte da nicht einfach eine Terasse haben, sondern auch im gewissen Maße verstehen warum wie was gebaut wird.

    Deswegen interessiert mich die Antwort auf die Frage natürlich tatsächlich wie groß denn eigentlich das Dach sein muss, bei denen DIN irgendwas Regeln nicht mehr gelten - oder zumindest nach den Angaben des Bauleiters nicht mehr.
     
  16. #16 GWeberJ, 16.05.2014
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    Auch Bauwerke, die nicht nach den aRdT erstellt werden, können mangelfrei sein. Da der Fragesteller die 15 cm Aufkantungshöhe nach eigener Aussage gern vermeiden möchte, ist es für ihn wohl relevant, wenn z. B. ein Gericht - sehr wahrscheinlch gestützt auf die Beurteilung von fachkundigen Personen - entscheidet, dass dies zumindest in einem Fall nicht erforderlich ist.

    Inwieweit Balkonabdichtungen auf Terrassenabdichtungen und dort vorhandene (Fenster-)Türen zu übertragen -> Fachmann fragen. Für 4 Euro kannst du dir das noch genauer ansehen: http://www.baufachinformation.de/re...tung-immer-15-cm-hoch-aufgekantet-werden/5129

    Noch mehr Infos, möglicherweise für den Fragesteller relevant, hier ab S. 42: http://feuchteschaden-sv.de/attachm...achterrassen_richtig_abdichten_2012-09-26.pdf
     
  17. #17 Annette1968, 16.05.2014
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    Nur ist gut. :)

    Ein Erfahrungsbericht:
    Wir haben von Anfang an den Austritt auf die Terrasse aus verschiedenen Gründen zumindest zum Teil schwellenlos geplant. Letztlich führen bei uns drei verschiedene Türen auf die zugegebenermaßen große Terrasse: eine schwellenlose Hebeschiebetür (1), eine "normale" Schiebetür mit Schwelle, bzw. eben den Türrahmen (2) und eine klassische zweiflügelige Dreh-Kipptür (3). Die Terrasse wurde mit einem Gefälle von 4 % angelegt, was der Gala und wir aus unserer Elternhauserfahrung für ausreichend erachteten. Der Gala war noch nicht fertig, da kam ein ausgesprochen starkes "Starkregenereignis": tornadoartigen Windböen, entwurzelte Bäumen, fliegende Spargelhäuschen in Sichtweite und eben fast waagerecht kommender Starkregen auf die Terrassenfront über vielleicht 20 min. Zugegebener maßen ein sehr seltenes aber durchaus wiederholbares Ereignis.
    Ergebnis 1: 20 Liter von außen eingedrungenes Wasser, überwiegend durch Tür 3, teils durch Tür 2. Tür 1 war dicht. Wäre ich nicht zuhause gewesen, wär das neue Parkett hinüber gewesen.

    Ergebnis 2: wir haben jetzt Rinnen vor den Türen. :D Stört uns optisch überhaupt (nicht) mehr und so teuer war es jetzt auch wieder nicht.

    P.S. Etwas Wasser ist auch unter der Haustür eingedrungen (vielleicht 200 ml) Diese ist nur einigermaßen dicht, wenn sie vollständig, d.h. doppelt verschlossen ist. War sie natürlich nicht, wenn wir zuhause sind. Und zudem befindet sich dahinter glücklicherweise ein Fliesenboden.
     
  18. Jan81

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    Danke Annette für den netten Bericht ;) sowas kommt öfter vor als am denkt. Wie weit ist eure Regenrinne von Fenster entfernt oder direkt am Fenster.
     
  19. #19 Staticskill, 16.05.2014
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    Wie breit ist denn eure Rinne? Der Bauleiter hat mir etwas von 20-30cm erzählt...
     
  20. #20 GWeberJ, 16.05.2014
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    Dein Vordach hilft ja erstmal hauptsächlich gegen Spritzwasser. Wenn es ordentlich regnet, kann Wasser auf deine Terrasse fließen (kommt natürlich auf das Gefälle an) und bei einem barrierefreien Übergang in die Wohnung hast du dann dort deine Wasserspiele.

    Noch mehr Infos: www.ct-ifm.de/tl_files/ctifm/downloads/projekte/4_Vortrag.pdf

    Fazit (aus Sicht des Laien): Die 15 cm Aufkantungshöhe sollen dafür sorgen, dass nach menschlichem Ermessen kein Wasser von außen in schadenträchtiger Menge in das Gebäude bzw. hinter die Abdichtung gelangt. Willst du weniger Aufkantungshöhe, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich (z. B. Entwässerungsrinne vor der Terrassentür, Vordach, etc.). Jede dieser zusätzlich nötigen Maßnahmen stellen natürlich ein Risiko dergestalt dar, dass a) entweder falsch geplant oder b) falsch ausgeführt wird (und das erst nach Ablauf der Gewährleistung auffällt).
     
Thema: Terasse auf gleicher Höhe wie Terassentüre
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