2 Vollgeschosse - aber Dachgeschoss im OG - was ist erlaubt?

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  1. #1 Mauerblume, 17.05.2014
    Mauerblume

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    Hallo Leute,

    ich möchte ein Grundstück kaufen, für das es keinen Bebauungsplan, aber eine spezielle Satzung gibt.

    Darin steht:
    1) 2 Vollgeschosse, wobei das obere Vollgeschoss (VG) im Dachgeschoss (DG) liegen muss
    2) Dachneigung 40-52°
    3) Breite max. 11m

    Nach viel Sucherei bin ich nicht so wirklich schlauer geworden. Soweit bin ich gekommen:
    1) das OG darf VG sein. Damit keine Limitation hinsichtlich Grundfläche. Richtig?
    2) das OG muss im DG liegen... limitiert das den Kniestock, oder reicht es, wenn die Schräge z.B. bei 1,80m anfängt?
    3) Welche Limitierung gilt ansonsten für den Kniestock? Nur noch die Abstandsflächen? Oder gibt es noch etwas anderes? Maximale Gebäudehöhe ist in der Satzung nicht definiert.

    Danke und viele Grüße
    Philipp
     
  2. #2 Gast71313, 24.05.2014
    Gast71313

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    Hallo Mauerblume,

    hört sich komisch an. Spezielle Satzung?
    Hast du das was Schriftliches oder war das nur eine mündl. Auskunft des Bauamtes?

    Gruß
    GControl
     
  3. rose24

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    Hallo Mauerblume,

    das bedeutet, dass das Dachgeschoss ein Vollgeschoss sein darf - Du brauchst also keinen Kniestock zu machen, sondern hast ein in voller Höhe nutzbares Dachgeschoss. Mit der Grundfläche hat das nichts zu tun und die Höhe ist also auch nicht beschränkt.
    Wir haben auch so gebaut - Die Dachschräge fängt bei 2,50 m an und der Raum hat keine Zwischendecke, so dass man den Firstbaum von innen sieht (alternativ wäre natürlich auch ein Sichtdachstuhl möglich gewesen). In der Mitte ist die Raumhöhe über 4 m.

    Grüße, rose24
     
Thema: 2 Vollgeschosse - aber Dachgeschoss im OG - was ist erlaubt?
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