Dachausbau Staffelgeschoss

Diskutiere Dachausbau Staffelgeschoss im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo! ich bin neu hier und frag einfach mal drauflos. es geht um folgendes, ich bin student aber habe über Verwandte den auftrag bekommen...

  1. #1 jtreeck, 18.05.2014
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    Hallo!
    ich bin neu hier und frag einfach mal drauflos.

    es geht um folgendes, ich bin student aber habe über Verwandte den auftrag bekommen die dachgeschosse zwei nebeneinander liegender wohnhäuser auszubauen.
    jetzt stellen sich immer wieder diverse fragen und ich habe mit den lösungen manchmal meine probleme.

    das dach war generell zu niedrig also habe ich mir überlegt das dach komplett abzunehmen und ein staffelgeschoss aufzustocken. im bereich des treppenhauses brauche ich allerdings noch das alte schrägdach für die aufgangshöhe würde dann also in dem bereich nicht gestaffelt zurückspringen. geht das? oder muss ich bei staffel über die gesammte länge zurückspringen? vom dach her sollte es gehen weil das dach überm treppenhaus ein beton schrägdach ist was auf den lasttragenden wänden aufliegt. der rest des daches ist ein holzgebälk.

    die zweite frage betrifft den brandschutz und die abstandsflächen.

    sowohl zwischen den beiden wohnhäusern als auch zwischen wohnhaus und nachbarhaus müsen ja brandwände eingehalten werden. wie funktionieren generell staffelgeschosse gegen nachbarn? normalerweise brauch ich ja bei balkonen und terassen abstandsflächen zum nachbarn. darf ich wenn ich die alte brandwand stehen lasse bzw eine neue setze die staffel auch bis ans nachbar grundstück heranziehen? oder wie sieht dann dieser übergang zwischen den häusern aus?

    habe bisher keine referenzen dazu gefunden und steh ein wenig auf dem schlauch... vielleicht könnt ihr helfen?

    achja es geht um Hamburg.

    vielen dank im vorraus für eure zeit.

    lg, joscha
     
  2. #2 mastehr, 18.05.2014
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    Sorry, ich habe nach den ersten Wörtern aufgegeben, den Text zu verstehen.

    Braucht man in Österreich zum Studieren kein Abitur?
     
  3. #3 jtreeck, 18.05.2014
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    Eigentlich schon.

    Nagut. Ich gebe zu das war nicht gerade ein literarisches Meisterwerk. Ich habe beim schreiben mit dem Handy so meine aversionen gegenüber groß-/klein-schreibung bzw. Zeichensetzung.

    Wie dem auch sei... Hier geht es nicht um Rechtschreibung.

    Falls es tatsächlich so unverständlich war fasse ich zusammen:

    - Zwei Wohnhäuser (4 Geschosse + Dach) nebeneinander sollen ausgebaut werden.
    - Es gibt ein ebenfalls 4 Geschossiges Nachbarhaus.
    - Die Häuser befinden sich in Hamburg, fallen also unter die Hamburger Bauordnung.

    - Die Dächer sind derzeit mit 30° geneigten Holzdachstühlen ausgebaut. Im Bereich des Treppenhauses ist das Dach in Beton ausgeführt.
    - Die Höhe reicht für anständige Wohnräume nicht aus daher möchte ich ein Staffelgeschoss aufbauen.
    - Im Verlauf des Treppenhauses brauche ich allerdings die dachschräge für die Aufgangshöhe.


    Fragen:

    - Darf man teilweise bis an die Fassadenfront anbauen oder muss man bei einem Staffelgeschoss auf der gesammten Länge der Fassade zurückspringen? (2/3 bebauung wird trotzdem eingehalten)

    -wie ist mit den Übergängen zwischen den beiden Wohnhäusern umzugehen? in Brandschutzfragen (alte Brandwand/neue Brandwand und vorallem Abstandsflächen) selber Eigentümer, evtl. Erlaubnis?

    -darf das Staffelgeschoss bis an die Nachbargrenze herangeführt werden? und wie steht es dann mit Abstandsflächen von Terrasse zum Nachbar? Normalerweise haben diese ja Mindestabstände einzuhalten allerdings müsste es ja irgendeine Sonderregelung bei Staffelgeschossen geben? habe bisher leider nichts gefunden.


    vielleicht kannst du mit diesem Text mehr anfangen. nach "aufgegeben" kommt übrigens kein komma :)

    lg joscha
     
  4. #4 Gast036816, 18.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eigentlich musst du beim staffelgeschoss komplett zurückspringen, was beim treppenhaus sein muss, kannst du nur mit der genehmigungsbehörde klären. die trennwand/brandwand kannst du im bereich der dachterrasse mit einbeziehen.

    jtreeck - für manche IT-ler musst du bilder einstellen!

    duckenundschnellwechvonhier
     
  5. #5 mastehr, 18.05.2014
    mastehr

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    Vielleicht stören sich die Empfänger Deiner SMS usw. nicht daran, in einem öffentlichen Forum sollte man schon aus Höflichkeitkeitsgründen sich um eine korrekte Schreibweise bemühen.
    Ich denke schon, dass dort ein Komme hingehört.

    OnTopic:

    Warum muss es unbedingt ein Staffelgeschoss sein? Ist die Decke dafür überhaupt tragfähig genug?
     
  6. #6 Gast036816, 18.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    schreibt so der oberlehrer, wenn er meint, nachhilfe in rechtschreibung nachhilfe geben zu müssen? du musst hier nicht in sachen rechtschreibung alles auf die goldwaage legen.
     
  7. #7 jtreeck, 18.05.2014
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    Die Höflichkeit habe ich ja nun gewahrt.
    Zum Thema, Ein Staffelgeschoss bringt halt eine sehr gute Flächen ausbeute. 2/3 innen zu aussenmessung und Terrassenflächen.
    Flachdachkosten sind auch recht überschaubar wenn ich mich nicht täusche. Da das alte dach mit seinen 30° wirklich nur Mindesthöhen zulässt erschien mir die Staffelgeschoss option die elegantere Variante zu sein.

    Vielleicht wäre es auch eine Idee nach vorne den dachstuhl zu lassen und nach hinten in den Hof aufzuklappen. Also nur einseitig eine Staffel zu setzen und vorne beim 30° dach zu bleiben. damit würde man sich zumindest das Treppenhaus dilemma sparen. Der alte Dachstuhl ist eigentlich noch recht okay.

    @ rolf danke für die konstruktive Antwort. ich werd mich mal mit denen zwecks genehmigung in Verbindung setzen. was meinst du mit einbeziehen in dem Zusammenhang? das die Brandwand dazwischen bleiben kann und ich mit der Dachterrasse direkt bis an die Brandwand darf?
     
  8. #8 jtreeck, 27.05.2014
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    Hallo nochmal!

    Ich Bin jetzt über die Möglichkeit gestolpert mein gesammtes Dach hydraulisch anzuheben und zu untermauern.
    Die kosten von 5-10k unterschreiten dabei deutlich die kosten eines komplett neuen Dachstuhls.

    Jetzt stellt sich mir die Frage DARF ICH DAS?

    meine bisherige Traufhöhe 11,5m
    laut HBauO kann ich in meiner gebäudeklasse auf 13m gehen.

    allerdings ist meine Traufhöhe bisher an den Nachbarn (ebenfalls 11,5m) angepasst.
    kann ich das ignorieren oder umgehen?

    gibt es andre Probleme deren ich mir bewusst sein sollte beim anheben oder ist davon eher abzuraten?

    lg joscha
     
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