Ein Drittel des Architektenhonorars vor Baubeginn zahlen?

Diskutiere Ein Drittel des Architektenhonorars vor Baubeginn zahlen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin, ist es ueblich, dass der Architekt ein Drittel des Gesamthonorars vor Baubeginn erhaelt? Wir haben die dritte Abschlagsrechnung erhalten...

  1. #1 Middle Bird, 19.05.2014
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    Moin,

    ist es ueblich, dass der Architekt ein Drittel des Gesamthonorars vor Baubeginn erhaelt?
    Wir haben die dritte Abschlagsrechnung erhalten - haben aber z.B. mit der Ausfuehrungsplanung noch nicht angefangen.

    Danke fuer eine kurze Rueckmeldung.
     
  2. #2 toxicmolotow, 19.05.2014
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    Lies doch bitte mal deinen Architektrnvertrag.

    Dort steht mit Sicherheit wie viel Prozent für welche Leistung anfallen.

    Meiner liegt zwar zuhause, aber im Grunde gefühlt würde ich sagen dass das durchaus hin kommt.
     
  3. Taipan

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    Kommt drauf an, wofür das Honorar ist. Regelmäßig ist es so, dass Honorare für geleistete Arbeiten, auch per Abschlagszahlung, gezahlt werden. in jeder Rechnung, auch Abschlagsrechnungen, ist der Stand der Leistungen nachvollziehbar darzulegen. Mit diesem Nachweis können nur Abschläge in Rechnung gebracht werden, hinter denen tatsächlich Leistung steht.

    Für Dich im Speziellen: Es gibt einzelne Leistungsphasen (8 Stück bis Ende Baumaßnahme) . Sieben davon (2/3 Gesamtleistung) finden regelmäßig vor Baubeginn statt. Diese münden in sichtbaren Ergebnissen (bspw. Baugenehmigung, Zusammenfassungen der Ergebnisse, Auschreibungen, Pläne ...) und sind dann abrechenbar. Die Leistungen der einzelnen Phasen kannst Du in der HOAI nachlesen.

    Ergänzung: Bis zum Beginn der Ausführungsplanung ist bei einer Vollbeauftragung reichlich ein drittel des Gesamthonorars fällig. Wenn die Leistungen tatsächlich erbracht wurden (hier ist in der Regel die Baugenehmigung das Ergebnis).
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2014
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    Fangen wa mal jaanz sachte an:

    Wessen Architekt? Eurer oder der eines GU/GÜ?

    Gibt es einen Zahlungsplan?

    Was wird denn in der Rechnung abgerechnet? Muss ja drinstehen. Ich kann auch für LP 2 und 3 3 oder 4 Rechnungen schreiben (wenn ich Langeweile habe!)
     
  5. #5 Thomas B, 19.05.2014
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    ahh...schöne, heile Welt.

    Passiert nbei mir leider niocht spo oft. Da muß es nat. schnell gehen.
    "Baugenehmigung ist da...wann können wir anfangen.."

    Daß 1 - 7 vor Baubeginn abgeschlossen sind, habe ich noch nie erlebt. 1 - 5 (logo), 6 +7 (zum Teil...die ersten 4 o. 5 Gewerke...nun aber hopp hopp ;) )

    Dann darf der A. natürlich auch etwas abrechnen.
     
  6. #6 Nutzername, 19.05.2014
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    Blödsinn.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.05.2014
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    Ähhh - nö

    LP 1 - 8 = 98 v. H.
    LP 1 - 4 = 27 v. H.

    Also sind 27,5 der LP 1 - 8 nach Ende LP 4 erbracht. Wohlwollend also 1/3. - Ok SEHR wohlwollend, aber als Überschlag passt es.
     
  8. #8 Nutzername, 19.05.2014
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    Da gab es doch den Witz mit dem Fußballprofi bei der Gehaltsverhandlung.
    "Wir bieten Ihnen ein Drittel mehr."
    "Das reicht mir nicht. Ich will ein Viertel!"

    ----

    Als Ingenieur kann ich nicht nachvollziehen, wie man bei 27% reichlich ein Drittel schreiben kann, wenn man genausogut (und zutreffend) ein Viertel hätte schreiben können.
     
  9. #9 Thomas B, 19.05.2014
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    ...wobei VOR Baubeginn ja idR schon etwas mehr geleistet wurde als "nur" der Bauantrag. Eine Werkplanung sollte da schon im Spiel sein, ein paar Ausschreibungen auch.
     
  10. #10 Gast036816, 19.05.2014
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    Gast036816 Gast

    wollen wir jetzt erbsen zählen?

    @ TE - wenn es ein standarthonorarvertrag ist, dann muss die rechnung prüfbar sein, d. h. er muss dir den leistungsstand nachvollziehbar für die rechnung darlegen.
     
  11. #11 Nutzername, 19.05.2014
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    In Taipans Aussage ging es nicht um den Baubeginn.

    Erbsenzählerei kann ja nur sein, wenn man darüber diskutieren will, ob ein Drittel nicht doch vielleicht das Gleiche ist wie ein Viertel. Ist es nicht, abgehakt, Thema durch.
     
  12. #12 stockstadt, 19.05.2014
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    ... das würde heißen, ihr zahlt "11%-weise"
    Liegt eine Baugenehmigung vor??
    Was habt ihr insgesamt beim Architekt beauftragt?

    Entscheidend ist, was vereinbart wurde .. das wird auch bezahlt

    LG
     
  13. Taipan

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    Danke für die Blumen.

    Kann man mit den Leistungen der LPH 1-3 einen Bauantrag stellen? Nein. Da kommen noch die Kleinigkeiten der besonderen Leistungen hinzu. Die noch draufgesattelt ergibt reichlich ein Drittel. Bei EFH mache ich die besonderen Leistungen (wie Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) mit. Deswegen liege ich bei Kleinbauten regelmäßig bei reichlich einem Drittel des Gesamthonorars mit Erteilung der Baugenehmigung.

    Allerdings lasse ich dir Deine nicht dargestellte Meinung ... Sie ist ja nicht ganz falsch.
     
  14. #14 Nutzername, 19.05.2014
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    Seriöse Zahlenspiele funktionieren nur, wenn man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht. Wärst Du jetzt zufällig in einem Büro tätig, dass auch die Statik erstellt, was für ein Prozentsatz ergäbe sich dann? Merkste selbst, denke ich...

    Von daher ist es nicht sinnvoll noch andere zufällige Planungsleistungen in die Betrachtungen einzubeziehen. Es sei denn, Du kennst den Vertrag des TE. Meine Aussagen beziehen sich also auf die LP 1-4, in Summe 27%. Von Ralf sehr schön in #7 dargelegt (er hat mich also trotz angeblich fehlender Darstellung gut verstehen können), worauf ich auch in #8 nochmal Bezug genommen habe.

    Noch mehr Erbsen übrig?
     
  15. Taipan

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    Nein. ... Da es hier um die Leistungen des Leistungsbildes Anlage 10 geht ... und in diesem sind diese besonderen Leistungen explizit erwähnt ...


    Erbsen: Ich hab noch ein paar im Topf ...
     
  16. #16 Thomas B, 19.05.2014
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    Meine Erbsen sind alle.

    Aber Korinthen hätte ich noch da....

    .
    .
    .

    Was ich überlesen hatte: "... haben aber z.B. mit der Ausfuehrungsplanung noch nicht angefangen."

    Daß hieße dann natürlich, daß wohl wirklich erst LP 1 - 4 erbracht worden sind. Leicht nachvollziehabr, wenn der BH eine Baugenehmigung in Händen hält. Dann muß wohl die A.-leistung erfolgreich erbracht worden sein.

    Ist darüber hinaus nichts geleistet (LP 5), so erscheinen mir 33,3% (LP 1 4: 27%) dann doch etwas üppig. Zumal ich (muß jetzt nicht für den A. des TE gelten!) immer versuche, daß der BH niemals (!!!) mehr zahlt als geleistet wurde.

    Entweder hat der TE hier als einen Rechnung über die ersten 27% und wie Ralf dies großzügig als 1/3 interpretiert oder der A. hat tatsächlich seine 3 AZ mit jeweils 11% gestellt....was ich etwas komisch fände und mal mindestens einer Erkläring bedürfte...
     
  17. #17 BauFuzzi, 19.05.2014
    BauFuzzi

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    Und wie ist das Endergebnis musstest du es vorher zahlen oder danach?
     
  18. Bruno

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    Wie viel ist in diesem Fall das "Gesamthonorar"? Das stand noch nirgends. Wenn nur LPh 1-5 beauftragt wurde, sind 1-4 mehr als ein Drittel der Summe.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 19.05.2014
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    Ich würde sagen, bevor sich Middle Bird nicht wieder meldet und mitteilt, welche Leistungen und Leistungsphasen sie vertraglich vereinbart hat, ist das Kaffeesatzleserei, darüber zu spekulieren, ob ein Drittel vom Gesamthonorar hin kommt, oder nicht.
     
  20. #20 wasweissich, 19.05.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das geht ja garnicht , steht noch nichtmal eine wand und der kerl will schon kohle ....... ne , ne , ne ,............ ;)
     
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