Neubau // Falches Schwingfenster Velux

Diskutiere Neubau // Falches Schwingfenster Velux im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, uns ist folgendes passiert. Wir haben uns letzten Juli eine Wohnung beim Bauträger gekauft. Damals haben wir uns extra ein...

  1. #1 Ulliman, 20.05.2014
    Ulliman

    Ulliman

    Dabei seit:
    20.05.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Mannheim
    Hallo zusammen,

    uns ist folgendes passiert. Wir haben uns letzten Juli eine Wohnung beim Bauträger gekauft. Damals haben wir uns extra ein größeres Schwingfenster im Bad in den Kaufvertrag eintragen lassen, doch nun ist die Wohnung fast fertig. (Ende Juni wird eingezogen)
    Und wir mussten feststellen, dass uns der Bauträger anstatt, dem gewünschten Velux GGU PK08 (94 x 140 cm) Fenster, dass Velux GGU PK06 (94 x 118 cm) Fenster eingebaut hat.

    Wir finden es jetzt nicht so arg schlimm, aber da uns der Bauträge wirklich jeden "furz" in Rechnung gestellt hat und das nicht gerade wenig, würden wir gerne wissen was da für uns drin wäre. Sollen wir auf das größere Fenster bestehen? Das wäre wohl für den Bauträger ein riesen Aufwand.

    Über Eure Tipps und Anregungen würden wir uns sehr freuen! ;)

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Ulliman
     
  2. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    der bauträger ist verpflichtet euch das vertraglich zugesicherte grössere fenster einzubauen, als laie sehe ich gute chancen da ihr, durch die explizite vertragliche nenneung, einen objektiven grund für das grössere fenster nachweisen könnt.
    rechtliche beratung gibts beim baufachanwalt, ein erstgespräch ca 150€, wie gesagt, das kleinere fenster ist defnitiv ein mangel bzw entspricht nicht dem vertraglich vereinbarten produkt.
     
  3. #3 Gast036816, 20.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die kleinlich jeden querschläger in rechnung stellen, dann kannst du auch dich auch mal so anstellen und auf mängelbeseitigung bestehen. wahrscheinlich haben sie dir für das andere fenster auch einen mehrpreis verlangt.
     
  4. #4 Baufuchs, 21.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum wurde nicht das bestellte Fenster eingebaut?
    Einfach verschlafen oder gibt es techn. Gründe?

    z.b. wegen hohem Drempel nicht möglich?

    Auch bedenken:

    GGU hat m.W. Obenbedienung, je nach Drempelhöhe kommt man beim 140er nur mit Bedienstange ran.
     
  5. #5 Ulliman, 21.05.2014
    Ulliman

    Ulliman

    Dabei seit:
    20.05.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Mannheim
    @rolf a i b: Ja, das größere Fenster hat uns 200€ Aufpreis gekostet...

    @Baufuchs: Das kann ich nicht sagen. Ich gehe stark davon aus, dass es einfach vom Bauträger nicht an die Fensterfirma weitergegeben wurde, dass ist uns sehr oft passiert, dass wir ein Treffen mit dem Bauträger/Bauleiter hatten und es im Endeffekt nicht so gemacht wurde wie besprochen. Bei den anderen Sachen ist uns das meist gleich aufgefallen und wir haben es reklamiert. Das mit dem Fenster ist uns jedoch erst jetzt aufgefallen als wir die Velux Jalousie bestellen wollten.

    Ich als Leihe würde sagen, dass nach oben hin noch genug Platz ist um das größere Fenster einzubauen. Aber selbst wenn es nicht möglich ist, hätten Sie mir es ja wenigstens mitteilen müssen und nicht einfach das kleinere einbauen und denken, ach der wird es vielleicht gar nicht melden. Das finde ich ein Unding!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn der Umbau auf das grössere Fenster warum auch immer nicht möglich ist, habt Ihr Anspruch auf 200 € Erstattung (den Mehrpreis) Schmerzensgeld und Revanchefoulgebühr gibts auf dem Bau (zum Glück) nicht.
     
  7. #7 Ulliman, 21.05.2014
    Ulliman

    Ulliman

    Dabei seit:
    20.05.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Mannheim
    Das Problem ist allerdings, dass im Kaufvertrag nicht explizit die 200€ aufgeführt sind, sondern zusätzlich zur Baubeschreibung wird ein größeres Dachflächenfenster Velux GGU PK08 im Bad eingebaut. Beim Preis steht "im Kaufpreis enthalten". Kann das ein Problem geben?
     
  8. #8 ThomasMD, 21.05.2014
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Dann besteh doch einfach auf Vertragserfüllung und lass den BT mit einem Alternativangebot rüberkommen, wenn ihm die Nachrüstung zu aufwändig erscheint.
     
  9. #9 Sanierung2012, 21.05.2014
    Sanierung2012

    Sanierung2012

    Dabei seit:
    06.05.2014
    Beiträge:
    168
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm. i. Groß- u. Außenhandel
    Ort:
    Mittelhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Ohne Kontrolle wird es Murx!
    Die Frage ist halt immer ob man am Ende auf Dauer mit einem Kompromiss oder ein paar gesparten Euro "glücklicher" wird.
    Es hatte ja seinen Grund, warum es ein größeres DFF sein sollte und letztlich wird man jeden Tag damit konfrontiert.
    Wenn das geklärt ist kann man evtl. auch pokern:
    Entweder Fensteraustausch (was tatsächlich ein ziemlicher Aufwand sein wird und den BT wesentlich teuerer kommen dürfte als €200.-, da allein das vertraglich vereinbarte Fenster deutlich über €200.- kommt und dazu kommen dann noch so Arbeiten wie Abdecken [gehe davon aus, dass das Gebäude nahezu fertig ist], Ein-/Ausbau mit fachgerechtem Anschluss außen und innen, Lattung ändern/kürzen, Unterdeckbahn, soweit vorhanden anfrickeln, vermutlich Wechsel versetzen, soweit vorhanden Dämmung aus-/einbauen, Innenausbau soweit vorhanden wieder anarbeiten usw.), was u.U. mehr Schaden anrichtet als es Vorteile bringt, oder der BT bietet eine entsprechend verhältnismäßige Gegenleistung an.
    200 Euronen sehe ich in Bezug auf den Aufwand den das Auswechseln nach sich zieht für "unverhältnismäßig" wenig an.
     
  10. #10 Ulliman, 22.05.2014
    Ulliman

    Ulliman

    Dabei seit:
    20.05.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Mannheim
    Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Werden dem Bauträger nun auf den Mangel aufmerksam machen und auf Änderung pochen und warten was er uns anbietet.

    Grüße
    Ulliman
     
Thema:

Neubau // Falches Schwingfenster Velux

Die Seite wird geladen...

Neubau // Falches Schwingfenster Velux - Ähnliche Themen

  1. Schallschutz Neubau Reihenhaus

    Schallschutz Neubau Reihenhaus: Hallo! Ich bräuchte ein wenig Entscheidungshilfe. Es geht um Lärm im Neubau Eckreihenhaus - 25cm Ziegelwand mit 3cm Dämmung, dann 25cm Wand des...
  2. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  3. Balkenabstand 80cm Neubau

    Balkenabstand 80cm Neubau: Hallo, ist ein Balkenabstand von ca 80cm bei einer Holztafeldecke nicht realisierbar? Der Bodenaufbau ist Vinyl 7cm Zementestrich 3cm...
  4. Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau

    Abnahme durch TÜV Süd für 38 Einheiten Neubau: Hallo, ich hätte gerne eure Meinung zu folgendem Thema: Ich bin Eigentümer einer "Neu"bauwohnung, welche seit gut einem Jahr vermietet ist....
  5. Rechtsstreit / Rechtsanwaltsuche Blech Trapezdach undicht, Pfusch am Neubau?

    Rechtsstreit / Rechtsanwaltsuche Blech Trapezdach undicht, Pfusch am Neubau?: Hallo in die Runde, wir haben einen Neubau mit meines Ermessens heftigen Problemen und Mängeln was das Dach betrifft. Das Blechdach von Fischer...