Gerüstverankerung an der Fassade ist sichtbar

Diskutiere Gerüstverankerung an der Fassade ist sichtbar im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Neubau ist so gut wie abgeschlossen – wir werden dieses WE einziehen. Leider ist an allen Stellen (9 Stück) der Fassade...

  1. mlinar

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    Hallo,

    unser Neubau ist so gut wie abgeschlossen – wir werden dieses WE einziehen.

    Leider ist an allen Stellen (9 Stück) der Fassade sichtbar wo die Gerüstverankerung angebracht wurde – jeweils ein „verschmierter“ Fleck. Dieser ist trotz Nachstreichen immer noch sichtbar.
    Muss ich das hinnehmen oder habe ich rechtlichen Anspruch auf Korrektur?
    Habe vorsorglich mal die letzte Rechnung zurückbehalten …

    Für euer Feedback schon mal Danke.

    Grüße
    Mario


    P.S. Habe am Freitag nun ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, der die Fassade gemacht hat. Bin mal gespannt was er sagt.
     
  2. #2 coroner, 21.05.2014
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    Der wird dir vielleicht sagen, dass das verschließen der Verankerungspunkte
    eine nach VOB gesondert zu beauftragende und zu vergütende Zusatzleistung ist.
    War nichts vereinbart, hats vielleicht einfach der Gerüstbauer beim Abbau mit Acryl zugeschmiert.

    -c
     
  3. #3 Gast56083, 21.05.2014
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    kann Dir nur sagen wie es bei uns war und was unser SV bei der Abnahme gesagt hat.
    Befestigungspunkte wurden mit Kunststoffstopfen verschlossen und gemalert. SV sagte: ok so, kein Mangel..
    Da der Putzer aber noch andere Nacharbeiten hatte, hat er die einfach zu erreichenden Punkte nachgeputzt und gemalert. Sieht man jetzt nicht mehr. Nur die auf der Giebelseite zw. OG und DG in ca. 6m Höhe sind so (Stopfen) geblieben.
    Da absolut nicht Wetterseite und auch optisch ok, lassen wir das so.
     
  4. mlinar

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    zur Info ...
    Der Verputzer hat den Gerüstbauer als Sub-Lieferanten selbst beauftragt. Genau damit er nicht die Möglichkeit hat sich rauzureden .. "das waren die Anderen".

    Generell kann man aber sagen, dass zwei verschiedenen Teams des Verputzers bei uns tätig waren. Das Team Innen hat wirklich einen super Job gemacht. Das Team für die Fassade war wohl nur das C-Team :-(
     
  5. Neutal

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    Für ein Gerüst ist immer eine Verankerung notwendig. Die Löcher werden vom Gerüstbauer beim Abbau mit Proppen oder Acryl verschlossen. Beim Abrüsten hat außer dem Gerüstbauer auch niemand mehr was auf dem Gerüst verloren, turnt hier noch jemand rum, so ist er nicht versichert.
    Als Alternative kann ein Gerüst auch ohne verankerung am Haus erstellt werden. Das ist aber erheblich teurer, weil hier mehrere Aussteifungstürme neben dem Arbeitsgerüst gestellt werden.
    So nicht anders vereinbart ist das verschließen der Löcher so völlig ordnungsgemäß. Das hat auch nichts damit zu tun wer den Gerüstbau beauftragt hat.
    Verputzarbeiten an der Fassade sind generell auch anders zu betrachten, da hier nur Lagenweise, dem gerüst entsprechend, gearbeitet werden kann
     
  6. #6 John Donson, 21.05.2014
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    Hä? Aussteifungstürme? Was soll das denn sein?
    Meine Nachbarn haben auch verankerungsfrei gebaut. Das Gerüst wurde mit mehreren Auslegern abgestützt. Das kann nicht so viel teurer gewesen sein.
    Bei mir besteht hingegen das gleiche Problem - sichtbare Gerüstankerverschließungen.

    Wenn man erstmal weiß, dass es auch anders geht, dann muss das so bestellen (beim nächsten Haus dann).
     
  7. #7 Skeptiker, 21.05.2014
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    Das stimmt, aber die kann bei den üblichen Höhen eines EFH auch wie von Dir beschrieben in Form von ausgesteiften Gerüstfeldern bis hin zu Türmen oder rückseitigen Diagonalen ausgeführt werden. Das kostet natürlich deutlich mehr - und man muss es extra bestellen, was dann oft zu sichtbaren Stopfen oder schlecht übermalten Löchern führt.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Ich hatte schon gerichtliche SV-Gutachten, bei Einfamilienhäusern vom GU/GÜ, in denen das als Mangel bezeichnet wurde. Da gab es meistens jedoch auch andere nicht hinzunehmende Unregelmäßigkeiten am Putz, sodass sowieso nachgebessert werden musste.

    @mlinar: Bezeichne das einfach als einen - deiner Meinung nach bestehenden - Mangel und nehme den Mangel auf jeden Fall in das Abnahmeprotokoll mit auf. Oder ist die Abnahme schon erfolgt? Dann kannst du später entscheiden, ob du diesbezüglich was unternehmen willst. Wenn es der einzige Mangel am Haus sein sollte und später nichts hinzukommt, würde ich persönlich es auf sich beruhen lassen. Muss aber jeder selber wissen.
     
  9. #9 evilthommy, 22.05.2014
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    falls dieses unschöne loch mit acryl verschmiert wurde, muss man es halt mal in eigenlesitung freiporkeln, und dann dieses noch mit putz verschließen, ist doch nicht so schwer...
     
  10. uban

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    Der Aufwand pro Verankerungsloch dürfte um die 5 Minuten sein, ich finde es etwas 'beschämend' wenn der Kunde, der eine komplette Leistung bestellt und bezahlt, hier selbst Hand anlegen soll.

    Das könnte der Gerüstbauer ruhig mit übernehmen wenn ihm der Maler etwas Putz/Farbe da gelassen hat.
    Und nicht nur einfach 'zuschmieren'.
     
  11. Neutal

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    Das macht der gerustbauer auch, so er es bezahlt bekommt.
     
  12. #12 evilthommy, 22.05.2014
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    also ich kennen keinen gerüstbauer, der den putz da reinschmieren würde, geschweige denn, das man diesen direkt mit farbe überstreichen könnte..

    eher sehe ich da noch den maler oder putzer mit einer anlegeleiter die löcher zumachen, damit er eine saubere leistung abliefert. zumindest bis zu einer höhe von 4 meter, wo die ersten stopfen ja nunmal sitzen.. alles drüber schaut sich meist weg..
     
  13. #13 gunther1948, 22.05.2014
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    hallo
    gerüst beim putzer ausschreiben, keine probleme wer was wie wo macht.

    gruss aus de pfalz
     
  14. #14 Gast56083, 22.05.2014
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    is wirklich so, kann ich bestätigen ;)

    Kleine Geschichte dazu: Putzer war wie gesagt da um mit der Anlegeleiter die Stopfen bis zu einer gewissen Höhe rauszumachen und nachzuputzen.
    Zum Glück war ich auch daheim, als er grad an der Terrasse auch anfangen wollte...das war aber kein Stopfen vom Gerüst, sondern das Leerrohr für die Markise die irgendwann mal kommen soll...
     
  15. #15 evilthommy, 22.05.2014
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    hihi, kann er ja nicht wissen ;)
     
  16. #16 OLger MD, 22.05.2014
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    , weil die Verputzarbeiten schon sooo lange her sind und er sich erst letzte Woche 3x deswegen aufgeregt hat, weil er um das Leerrohr drumherumarbeiten musste.
     
  17. Neutal

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    Das große Problem bei diesen Sachen ist, das zwar sehr viele Firmen über eigene Gerüste verfügen, aber sie es eigentlich gar nicht aufstellen dürfen. Ohne entsprechnde Nachweise darf niemand ein Gerüst stellen und schon gar nicht freigeben. Ich kenne sehr viele Baustellen auf denen der kleine Zettel mit der Freigabe nicht vorhanden ist. Ein großes Problem falls mal etwas passiert auch für den Architekten.....
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Wobei sich wieder die interessante Frage stellt, ob nach der BaustellenV auch bei Einfamilienhausbaustellen ein SiGeKo gestellt werden müsste. Ich meine, bei Arbeitshöhen über 7 m jedenfalls, wohl ja. Macht aber fast niemand.
     
  19. #19 OLger MD, 22.05.2014
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    Nach dem Text der BauStellV §3(1) wäre er für jede Baustelle (mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber) einer zu bestellen.

    "Der Bauherr ... kann die Aufgabe selbst wahrnehmen."

    Die nächste Frage ist: Wenn der Bauherr keinen (Dritten als) Koordinator bestellt, ist er dann automatisch der Koordinator seiner eigenen Baustelle? Oder schließt sich das aus, weil "geeignete" Koordinatoren zu bestellen sind?

    Dann würd' ich auch gerne mal eine Unterlage nach RAB32 für ein EFH sehen wollen!!

    Ich denke nicht, dass das von der Arbeitshöhe abhängig ist. Nur der Maler fürs Fassde streichen oder nur ein Dachdeckerbetrieb brauchen ja auch keinen. Betonbauer und Eisenflechter von versch. Arbeitgebern auf ebenem Boden schon.

    Gruß
    Holger
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 22.05.2014
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    Stimmt. Ich habe jetzt mal nachgelesen. Von der "über 7 m-Arbeitshöhe" ist nur abhängig, ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss:

    ------------------------
    Anhang II zur BaustellenVO

    Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 sind:
    1.
    Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind, ...
    -----------------------------------

    Der Bauherr selbst ist in der Regel kein "geeigneter SiGeKo".

    Viele Grüße

    Ralf
     
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