Fallrohr durch Schlafzimmer in Eigentumswohnung

Diskutiere Fallrohr durch Schlafzimmer in Eigentumswohnung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Ich habe mir eine EW im 2.Og gekauft und in der wird gerade die Abwasserleitung unserer 3 Wohnungen untereinander verlegt. Normalerweise meine...

  1. #1 artmaier, 24.05.2014
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    Ich habe mir eine EW im 2.Og gekauft und in der wird gerade die Abwasserleitung unserer 3 Wohnungen untereinander verlegt. Normalerweise meine ich, müsste diese Leitung über einen Steigrohrschacht geradeaus über das Dach entlüftet werden. Jetzt hat man aber oberhalb meiner Wohnung den Steigschacht nicht fortgeführt, weil an dieser Stelle ein Ofenkamin für die DG Whg eingebaut wurde. Das hat zur Folge, dass das Steigrohr vom Steigrohrschacht in meiner Küche durch mein angrenzendes Schlafzimmer und von dort durch die Kommun-Wand zum Anschluss an das Fäkalienabwasserrohr im anderen Steigschacht verlegt werden musste. Die Entlüftung unserer Küchenabwasser-Steigrohranlage könnte wahrscheinlich so erfolgen. Muss ich das aber dulden?
    Ist das nach den anerkannten Regeln der Baukunst oder der Technik gestattet! Gibt es da DIN Normen die dies vorsehen?
    Kann mir da bitte jemand rasch eine Antwort zukommen lassen?
    Danke im Voraus!
     
  2. #2 Gast036816, 24.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob du das dulden musst, kann nur über den kaufvertrag und der regelungen zum gemeinschaftseigentum geklärt werden. wenn die leitung in sachen brandschutz und schallschutz ordentlich eingebaut und verkleidet wird, dann entspricht das durchaus den anerkannten regeln der technik. sicher gibt es bessere möglichkeiten, da kommt dann aber schnell die frage nach einer erschöpfenden planung oder ist das ein stückwerk nach schrittweiser problemerkennung.
     
  3. #3 GWeberJ, 24.05.2014
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    Auf jeden Fall solltest du durchsetzen, dass die Leitung gut schallisoliert wird. Wenn es durch das Rohr irgendwelche Schallübertragungen gibt und der Bauträger meint, dass die Grundwerte der DIN 4109 ausreichen, könnte das deinen Wohnkomfort spürbar schmälern. Dazu gibt es auch ein Urteil: https://www.jurion.de/Urteile/LG-Landshut/2012-08-31/12-S-969_12

    Vielleicht kannst aushandeln, dass die Nutzungsgeräusche der Leitung auf mindestens (kaum hörbare) 24 dB gedämmt werden (schriftlich bestätigen lassen). Das wäre Schallschutzstufe III nach VDI 4100, meine ich. Technisch ist das sicher möglich und falls es nachher doch irgendwelche störenden Geräusche gibt, hast du zumindest etwas in der Hand.
     
  4. #4 artmaier, 26.05.2014
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    Verehrter Rolf aib,
    danke für die sehr rasche Beantwortung meiner Frage bezüglich der Abwasser-Fallrohr-Verziehung innerhalb meiner EW vom Versorgungsschacht in der Küche über die Decke meines SZ und von dort im rechten Winkel zum Fallrohr der gesamten rechts von mir liegenden Parteien und der über mir liegenden Dachgeschosswohnung. Sie haben mir gesagt, dass dies nach den anerkannten Regeln der Technik möglich sei, wenn bestimmte Schallübertragungsregeln eingehalten werden.
    Jetzt stellen sich mir nach Ihrer Antwort weitere Fragen, die Sie mir bitte noch beantworten wollen!

    1. Die Rohdecke ist 2,92 m hoch, ohne 15 cm Bodenaufbau. Die Löcher in den beiden Wänden durch die das Fallrohr verzogen wird, haben 20x20 cm Nennweite. Der Bauträger will mir eine abgehängte Decke anbieten. Ist eine Norm-Raumhöhe vorgeschrieben, ich hab dann lediglich 2,92 - 0,23- 0,15 = 2, 54 m Raumhöhe. Ist die Decke dann auch Gemeinschaftseigentum wie die Geschossdecke?

    2. Mit welchem Schallpegel muss ich durch das Fallrohr im SZ rechnen, kurz oberhalb der Einführung in das andere Fallrohr besteht ein Abzweig für den Ablauf: Toilette, Waschbecken und Duschanlage. Ist ihrer Erfahrung nach ein hörbares Geräusch von der Entlüftung der eigenen Steigrohranlage oder von der Nachbar-Steigrohranlage möglich? und wie stark muss ich dämmen lassen, reichen 30 dB?

    3. Gibt es eigentlich Bau-Vorschriften, die einen solchen Verzug eines Fallrohres durch ein Schlafzimmer untersagen oder regeln? Bei der Unterzeichnung des Vertrags war eindeutig ein solcher Fallrohrverzug nicht eingeplant, wie aus den vorliegenden Plänen ersichtlich ist. Erst nachträglich wurde uns ein neuer Plan untergeschoben, der dann diesen Verzug auswies. Ich weiß nicht, wie ich das verhindern kann, mit dem Bauherrn komme ich da zu keiner Lösung. Er weist immer darauf hin, dass im Vertrag steht, Änderungen sind aus gewissen Gründen, wie z.B. aus technischen Gründen möglich, wenn sie erforderlich sind. Ist dieses Erfordernis nicht schon frühzeitiger erkennbar, was kann ich da tun?

    Verehrter Rolf aib, darf ich Sie nochmals darum bitten, mir eine Antwort zu geben.
    Viele Grüße aus Bayern!
    Artmaier
     
  5. PeterB

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    Warum die ganze Decke abhängen?
    Es würde doch reichen nur das Rohr zu verkleiden.
    Bei der Ausführung auf erhöhtem Schallschutz bestehen, das geht bei entsprechender Ausführung fast unhörbar..
    Es gibt mit Sicherheit keine Vorschrift, die im Geschosswohnungsbau genau vorschreibt, wo die Fallrohre situiert sein müssen, z.B. nicht im Schlafzimmer o.Ä.
    Was diese Einschränkung in Ihren Räumen monetär wert ist ist nochmal eine spannende Frage. Vllt. hätten Sie sogar eine Ausstiegsmöglichkeit.
    Das kann aber nur ein Fachanwalt für Bauvetragsrecht beurteilen. Dazu müsste der Rohrverzug sicher als schwerwiegende Änderung eingestuft werden.
    Der Hinweis auf mögliche Änderunge wirkt sicher nicht unbegrenzt.
    Es wäre wahrscheinlich auch möglich die Feuerstätte im darüberliegenden Geschoss zu verschieben. Waruim findet diese Möglichkeit bisher keine Erwähnung?
     
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