Landratsamt verweigert Befreiung für Bauvorhaben! Was tun?

Diskutiere Landratsamt verweigert Befreiung für Bauvorhaben! Was tun? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wie lassen unseren Neubau über einen Bauträger bauen, in den Leistungen ist ebenfalls der Planungsaufwand...

  1. #1 Mittelstaendler, 24.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Guten Tag, wir haben folgendes Problem:
    Wie lassen unseren Neubau über einen Bauträger bauen, in den Leistungen ist ebenfalls der Planungsaufwand inkl. Erstellung des Bauantrages eingeschlossen. Im Bauantrag gibt es nun zwei Abweichungen im Sinne des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet. Wobei eine Abweichung "Gaube zu breit" mir nicht bewusst war. In der Bauausschußsitzung unserer Gemeinde wurde uns die Genehmigungsfreistellung für unseren Bauantrag deshalb verweigert, bzw. erst erteilt wenn das Zuständige Landratsamt eine Befreiung erteilt. Also wurde der Bauantrag weitergeleitet. Das Ergebnis des Landratsamtes ist nun:

    "Ihr Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes der als maximale Gaubenbreite xxx zulässt.Für Ihr geplantes Bauvorhaben benötigen Sie eine Befreiung, die das Landratsamt nicht erteilen kann, da keine atypische Situation gegeben ist und der Bebauungsplan erst kürzlich geändert wurde, wurde eine Befreiuung die Grundzüge der Planung berühren. Somit wird ihr Vorhaben wegen der Beeinträchtigung der o.g.öffentlichen Belange als unzulässig und somit nicht genehmigungsfähig erwiesen.":mauer

    Was kann ich nun unternehmen, muss ich auf eigene Kosten den Grundriss des Hauses ändern lassen? Hätte mich der Bauträger darüber aufklären müssen, dass es hierbei Probleme geben kann?
    Ich benötige bitte Rat.
     
  2. #2 Baufuchs, 24.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Wenn das Haus auf einem Grundstück gebaut wird, welches Dir bereits gehört, baust Du nicht mit einem Bauträger, sondern mit einem Generalübernehmer (hier im Forum als GÜ bezeichnet.
    2.) Der GÜ schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Wenn der GÜ Festsetzungen des B.-Plans nicht beachtet, muss er die Kosten der notwendigen Planänderung tragen.
     
  3. #3 wasweissich, 24.05.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    erstmal :
    der bauträger ist kein bauträger sondern ein GÜ http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7445-Wer-baut-mit-wem

    muss eine genehmigungsfähige planung erstellen .
     
  4. #4 MoRüBe, 24.05.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wenns aber eine mit dem Kopf durch die Wand Planung ist? :shades
     
  5. #5 Baufuchs, 24.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wie TE schreibt, war ihm die Abweichung "Gaube zu breit" nicht bekannt.

    Demnach nix Kopf durch die Wand Planung.
     
  6. #6 MoRüBe, 24.05.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nicht bewusst, Manfred, nicht nicht bekannt .. :D
     
  7. #7 Baufuchs, 24.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nun glaub doch mal ans Gute im Bauherren :-)
     
  8. #8 Mittelstaendler, 24.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Hallo,
    danke für eure Einschätzung, dies gibt mir erst einmal Hoffnung.
    Zu der Anmerkung von MoRüBe.
    Es ist mir nichts bewußt was ich in der Situation falsch gemacht haben könnte, als Baulaie.
    Meine Frau und ich haben uns ein Haus beim GU ausgesucht, haben den Rohbau bis auf zusätzliche
    Dämmung nach KWF70, so belassen. Wie oben beschrieben gibt es zwei "Abweichungen", die eine Abweichung
    war mir bewußt und war auch so gewollt. Ich wollte eine Kniestückerhöhung um ca. 25cm über die lt. Bebauungsplan
    erlaubte Höhe, und der Grundriss wurde entsprechend kostenpflichtig geändert. Diese Abweichung hat sich aber mittlerweile
    erledigt, weil in der Phase der Bauplanerstellung, wurde der Bebauungsplan schon entsprechend geändert, so ist dies mittlerweile
    keine Abweichung mehr. Die zweite Abweichung "Gaube zu breit" bekam ich erst zu Gesicht, als die fertig erstellten Bauantragsunterlagen
    bei mir zur Abgabe bei der Gemeinde eintrafen.
    Hätte ich dann schon handeln müssen?
     
  9. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Aus meiner Sicht nicht. Du kannst ja nicht wissen, dass die Gaube so ggf. nicht genehmigungsfähig ist. Der Entwurfsverfasser nach LBO (der, der die genehmigungsgfähige planung schuldet) hätte dich drauf hinweisen müssen und sich durch dich freizeichnen lassen müssen. Hadda nich, hadda pech jehabt.
     
  10. #10 Mittelstaendler, 24.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Hallo Taipan,
    entschuldige dass ich so doof nachfrage, was meinst du mit freizeichnen lassen?
    Meinst du ein Dokument auf dem explizit darauf hingewiesen wurde, und meine Unterschrift gefordert war,
    oder den Plan mit der Hausansicht, mit den Maßen der Zimmer des Hauses usw., denn hierfür mußte ich
    vor Erstellen der Unterlagen für den Bauantrag unterschreiben.
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    japp. Freizeichnen = Ist die Unterschrift, die mich als Entwurfsverfasser davon befreit eine genehmigungsfähige Planung zu erbringen, weil der Bauherr es unbedingt und trotz Aufklärung über die Folgen (nicht-Genehmigung) so eingereicht haben will.
     
  12. #12 Mittelstaendler, 24.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Danke erstmal Taipan, habe nichts diesbezüglich unterschrieben. Jetzt habe ich erstmal ein bischen Argumentationshilfe für die
    Gespräche mit dem GU, vielleicht mache ich mir auch nur zu viel Gedanken, und das ganze verläuft ganz gesittet. Werde euch auf jeden
    Fall noch das Ergebnis dieses Problems schildern.
    Gute Nacht!
     
  13. #13 Thomas B, 25.05.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Eine solche Abweichung ist immer zu begründen! Abweichungen á la "ich will das eben so" sind erstmal nicht so gut.

    Mutmaßlich ist dem GÜ das Dilemma selber nicht bewußt.

    Ihr habt beim GÜ ein Haus ausgesucht (fertige Planung), die sich aber nicht mit der tatsächlichen Örtlichkeit verträgt. Das hätte dem Planenden (also dem GÜ!) im Rahmen seiner "Planung" aber auffallen müssen.

    Er hat wohl seinen Standard-Katalog/ Schubladen-Grundriss aufs Papier gezaubert.

    Fertich.

    Geht schnell.

    Jetzt muß er eben nochmals ran.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Juristisch will ich das ganze nicht beurteilen, aber wenn es Dir aufgefallen ist, warum wird dann nicht zumindest mal nachgehakt?
    Geht das so durch?? wäre ja als Frage nicht zuviel verlangt gewesen.
     
  15. #15 Mittelstaendler, 25.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Hallo,
    ich gebe Ihnen Recht eine Frage wäre nicht zuviel gewesen. Die späteren Konsequenzen waren mir nicht bewußt. Während der Erstellung des Planes wurde ich kein einziges Mal in schriftlicher oder telefonischer Form hingewiesen dass die Gaube zu breit ist, und es hier Probleme geben kann. Als ich das im Bauantrag las, dachte ich die werden schon wissen was sie tun!
     
  16. #16 MoRüBe, 25.05.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Was hast Du im Bauantrag gelesen?
     
  17. #17 Mittelstaendler, 25.05.2014
    Mittelstaendler

    Mittelstaendler

    Dabei seit:
    24.05.2014
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    E-Techniker
    Ort:
    Franken
    Sorry,
    habe mich vielleicht falsch ausgedrückt.
    In der Bauplanmappe unter dem Punkt
    -Gegenstand der Befreiung / Abweichung
    Festsetzung
    a.) max. Gaubenbreite 2,5m

    Genaue Bezeichnung der Art der Befreiung/Abweichung
    Begründung a) Aufgrund der Belichtungsfläche und der Statik kann/darf die Gaube nicht weiter verkleinert werden.
    a) Gaubenbreite 3,25m
     
  18. #18 MoRüBe, 25.05.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na ja, das ist ja schon mal ne tolle Begründung :D

    Aber, eigentlich verändert das die Sache doch ganz gewaltig: der Planer hat erkannt, daß da ne Ausnahme Befreiung fällig ist. Das (!!) haste auch unterschrieben und dann erst eingereicht. Hättste gleich gesagt, nö, ändert das, dann wärs was anderes gewesen.

    Mein Fazit: Schuld haben alle Beteiligten. Der GU wird sich auf den Standpunkt stellen, wieso hab ich doch immer gesagt, aber er wollte ja nicht. Du sagst: ich doof, ich nix Ahnung, aber unterschrieben hab ichs trotzdem.

    Was würde es denn gravierend in der Raumaufteilung was ändern? Wirft es die ganze Planung um? Nu sag nicht, genau auf diesen 70 cm Mehrbreite kommt der Wäscheabwurfschacht hin...
     
  19. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Neee ... MöRüBe ... so einfach ist es nicht ... der Bauherren als Verbraucher kann das Wissen um die Konsequenz eines solchen Abweichungsantrages nicht unterstellt werden. Hier MUSS man als Planer aufklären und sich extra unterzeichnen lassen, dass der Bauherr das Risiko erkannt hat sich der Konsequenzen sicher ist. Die einfach Unterschrift des Bauherren auf dem Bauantrag ist lange nicht mehr eine Freigabe. Der Entwurfsverfasser hat hier nachzubessern. Fertig.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Naja - das Recht der unendlichen Dummheit sollte man dem so genannten mündigen Verbraucher aber auch nicht zurechnen!

    Hier gab es durch den Inhalt des Bauantrags klare Hinweise auf die Abweichung. Vielleicht spät (das wissen wir nicht), aber immerhin.
    Hier hätte der Verbraucher zumindest mal stutzig werden können (bis müssen).

    Du kaufst ein Auto und mit den Papieren zur Zulassung legt der Händler Dir einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme für die Nutzung der Umweltzone vor.
    Da würde jeder sagen: Hä - Neuwagen und kein grünes Bapperl????
     
Thema: Landratsamt verweigert Befreiung für Bauvorhaben! Was tun?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. zwerchhaus nachteile www.bauexpertenforum.de

    ,
  2. befreiung für dachgaube ormulierenerstellen

    ,
  3. zwerchhaus erläuterung

    ,
  4. abstandsflächen zwerchhaus,
  5. abstandsflächen nrw zwerchhaus,
  6. zwerchhaus abstandsfläche,
  7. lukarne gaube unterschied,
  8. zwerchhausgaube
Die Seite wird geladen...

Landratsamt verweigert Befreiung für Bauvorhaben! Was tun? - Ähnliche Themen

  1. Mehrfamilienhaus Zugang Hauptwasserleitung verweigert

    Mehrfamilienhaus Zugang Hauptwasserleitung verweigert: Ich hoffe es geht auch hier, wenn nicht, wo stelle ich am besten diese Frage ?: Sehr geehrte Forumsmitglieder, mein Gas-Wasserinstallateur und...
  2. Materialbeschaffung Kosten verweigert

    Materialbeschaffung Kosten verweigert: Hallo zusammen, ein Bekannter von mir (Handwerker Trockenbau) hat einen Auftrag für die Trockenbauarbeiten. Die Bauleitung hat Extraarbeiten,...
  3. Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt

    Sonderkündigung Werkvertrag mit Baufirma wegen Nichtgenehmigung des Bauplans beim Landratsamt: Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage... Wir (meine Schwester und ich) haben einen Werkvertrag mit einer Baufirma für einen Anbau an ein...
  4. Landratsamt lehnt ab, obwohl Gemeinde zugestimmt hat

    Landratsamt lehnt ab, obwohl Gemeinde zugestimmt hat: Hallo zusammen, mein Name ist Christian und ich lese hier schon länger mit. Jetzt werde ich selbst aktiv, weil ich ein akutes Problem habe:...
  5. Antwort auf Bauvoranfrage

    Antwort auf Bauvoranfrage: Guten Tag, ich hab eine Bauvoranfrage an das Landratsamt (Bayern) gestellt. Ich habe eine mündliche Zusage für eine Bebaubarkeit des...