Argumentationshilfe Baugenehmigung 2.0

Diskutiere Argumentationshilfe Baugenehmigung 2.0 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; ...es kann schon Begründungen geben. Stellt sich das Pultdach zB straßenseitig (Straßenansicht zeichnen!) passend zu den umgebenden Gebäuden...

  1. #21 Thomas B, 05.06.2014
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    ...es kann schon Begründungen geben.

    Stellt sich das Pultdach zB straßenseitig (Straßenansicht zeichnen!) passend zu den umgebenden Gebäuden dar, so kann dies ein Argument sein.

    Weieter Argumente können sein, daß es dort ohnhn keine durchgängige Gestaltung gibt (Satteldach, Krüppelwalmdach,...noch andere Dachformen?), so daß ein PD evtl. auch nicht störend wirkt.

    Kann...muß aber nicht. Muß man eben vor Ort bewerten.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 05.06.2014
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    Behinderungen, Pflegebedürftigkeiten oder langjährige Krankheiten der beabsichtigten Bewohner des Hauses sind manchmal Begründungen, die auch vom Bauordnungsamt akzeptiert werden.
    Nur als Beispiel: "Unsere bettlägerige Mutter ist pflegebedürftig und braucht eine spezielles Krankenbett. Deshalb benötigen wir im Haus mehr Platz."
    Oder: "Wir haben ein behindertes Kind, das nicht so oft draußen spielen kann, wie andere Kinder. Wir benötigen deshalb zusätzliche Wohnfläche, damit unser Kind drinnen unter Aufsicht und spezieller Hilfestellung besser spielen kann und nicht in beengten Verhältnissen aufwachsen muss."

    Muss natürlich stimmen und nachprüfbar sein. Das Bauordnungsamt braucht eine einigermaßen tragfähige Begründung, damit es die Entscheidung als Einzelfallentscheidung darstellen kann. Wenn dann andere kommen und sich auf euren Fall berufen, können sie sagen, dass das aus bei euch aus humanitären Gründen ein Sonderfall war.
     
  3. #23 Gigaset, 05.06.2014
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    @ Ralf Wortmann: Das wäre eine gute Begründung, wäre aber in unserem Fall (zum glück) nicht zutreffend. Aber wäre sicherlich eine gute Begründung

    @ Thomas B: Das mit den Dachformen ist definitiv vorhanden. Es gibt wirklich alles, außer Pultdach. Wir haben nun das Pultdach sogar gedreht, so
    dass es in Richtung Tal abfällt. Somit sieht es nun in der Frontalen, aus Richtung Straße, gar nicht mehr soooo auffällig aus. Auch darauf sollten wir verweisen.
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 05.06.2014
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    Freue mich, dass sowas bei euch nicht zutrifft. Sei dankbar dafür, dass alle gesund sind und baue lieber etwas kleiner, so, wie es die Behörde will - das geht und ihr werdet in dem Objekt trotzdem glücklich.
    Es passen viele geduldige Schafe in einen Stall.

    Wenn euch später mal die Wärmenergiekosten quälen seid ihr vielleicht froh, eine etwas kleineres Gebäudevolumen gewählt haben.
     
  5. #25 StefanMeier, 05.06.2014
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    Hallo Herr Wortmann,

    was meinen Sie mit "Muss natürlich stimmen und nachprüfbar sein."
    Ist es nicht so, dass sich das Amt auf die Angaben des Bauherren erstmal mehr oder weniger verläßt. Erst ein Gericht könnte doch klären, ob die Oma wirklich krank ist und die Angaben stimmen. Wie krank eine Oma ist ist doch nicht messbar.

    Darf man keine rührseligen Familiengeschichten konstruieren? Wenn ich sage.. meine Oma ist für mich halt ein Pflegefall ist dass doch keine Lüge, sofern ich es so empfinde. Wenn der Bauamtsmitarbeiter später die Oma ohne Rollator auf der Baustelle sieht.. was würde das dann für Auswirkungen haben? Könnte dann eine Baugenehmigung zurückgenommen werden, aufgrund der subjektiven Wahrnehmung der scheinbar "gesunden Oma" ?
     
  6. #26 Bauliesl, 05.06.2014
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    Ist das eine ernsthafte Frage? Nicht wirklich, oder?
     
  7. #27 StefanMeier, 05.06.2014
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    na klar. deswegen frage ich ja auch den Rechtsanwalt.
     
  8. #28 Bauliesl, 05.06.2014
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    Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, den ich natürlich nicht beantworten kann, ist es doch ganz einfach eine glatte Lüge. Und zudem ein Schlag ins Gesicht all derer, die aus den genannten Gründen tatsächlich auf Befreiungen angewiesen sind, um ihr Haus sinnvoll zu nutzen.
     
  9. #29 StefanMeier, 05.06.2014
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    Das ist ja eher eine moralphilosophische Frage. Mich interessiert da ganz einfach, völlig wertneutral (hab auch gar keine Oma mehr), die Rechtslage.
     
  10. #30 Ralf Wortmann, 05.06.2014
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    Ich wollte hier niemandem eine Anleitung für unwahre Angaben gegenüber der Behörde geben möchte. Deshalb der Satz.

    Die Rechtslage ist so, dass es sich um Betrug handelt, wenn mit unwahren Angaben eine Befreiung erschlichen wird. Der betreffende Verwaltungsakt kann zurückgenommen werden, wenn das rauskommt.
    Tatsächlich prüfte die Behörde in den mir bekannten Fällen meine Angaben nicht nach, aber es versteht sich von selbst, dass diese Verfahrensweise nicht ausgenutzt werden sollte.

    Die letzten Bastionen des guten Glaubens, die wir im Verwaltungshandeln noch haben, sollten nicht gewissenlosen Nutzenoptimierern auch noch zerstört werden, wenn ich das mal so drastisch ausdrücken darf.
     
  11. #31 StefanMeier, 05.06.2014
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    ok danke für die Informationen. das wollte ich auch niemanden nahelegen.

    Trotzdessen auf welcher gesetzlichen Basis kann der Verwaltungsakt zurückgenommen werden?
    läuft das unter sowas: http://www.juraforum.de/lexikon/ruecknahme-eines-verwaltungsaktes ?

    und im Beispiel der Oma: Wenn jemand eine Befreiung aufgrund von Pflegebedürftigkeit der Eltern erlangen möchte und die Behörde läßt sich keine entsprechenden Dokumente vorlegen, dann ist doch der Begriff "pflegebedürftig" nur subjektiv. Dann ist doch die Frage ist es überhaupt Betrug oder wurde nicht ausreichend geprüft?
     
  12. #32 ThomasMD, 05.06.2014
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    Sehen Sie, was Sie mit Ihren Formulierungsvorschlägen gutmeinend ausgelöst haben Herr Wortmann?
    Ohne Herrn Meier Absichten unterstellen zu wollen, finde ich allein die losgetretene Diskussion für ziemlich unintelligent, werden nun diverse Armleuchter ermuntert, den Ämtern rührseelige Geschichten aufzutischen, mit der Folge, dass niemandem mehr geglaubt wird und auch die wahre Begründung als Legende abgetan wird. Da kein Rechtsanspruch auf Befreiung besteht, gibts auch keinen Klageweg.
    Hoffentlich hat das BEF nicht so viele Leser...

    Viele Grüße nach Magdeburg aus Bella Italia

    Gesendet von meinem GT-P5110 mit Tapatalk
     
  13. #33 Ralf Wortmann, 06.06.2014
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    Ja, diese Gefahr sehe ich auch. Aber die Frage nach familiären Besonderheiten ist stets Bestandteil, wenn ich Mandanten mal bezüglich einer Befreiung berate. Wenn ich allerdings dann merke, dass der Mandant anfängt, Sachverhalte zu erfinden und ich ihn nicht davon abbringen kann, beende ich das Mandat. Ist aber noch nicht vorgekommen.

    Das Ganze ist ja eigentlich auch kein Geheimnis. Ich glaube erstmal an das Gute im Menschen. Aber so einen Hinweis halte ich für gerechtfertigt, da ich nicht weiß, ob der TE Besonderheiten dieser Art in seiner Familie hat. Wäre schade, wenn sowas vorliegen würde und er würde es aus Unwissenheit unterlassen, das vorzutragen.

    Einen Klageweg gibt es schon. Der Antragsteller hat zumindest einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde. Notfalls muss man die vorgetragenen medizinischen Besonderheiten (die indes auch nicht immer zum Erfolg führen - das ist halt Ermessenssache) mit einem ärztlichen Attest glaubhaft machen. Als hilfreich hat es sich dabei erwiesen, den Ärzten eine Word-Datei mit einem Formulierungsvorschlag anzubieten, den sie dann ggf. etwas abändern können. Die haben nie viel Zeit und schreiben nicht gern viel.

    Grüße zurück nach Bella Italia! Genieße die Zeit! Schalt mal ab!
    Pfingsten wird hier in Magdeburg übrigens das Wetter so sein, das man sich die Alpenüberquerung sparen kann!
     
  14. #34 Thomas B, 06.06.2014
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    Ich weiß gar nicht, ob eine solche Arguemtation Aussicht auf Erfolg hat, deren Richtigkeit der Darstellung von familiären Zwängen mal vorausgesetzt.

    Eine Befreiung zieht ja nicht auf das Maß der Nutzung ab (Bauherr "muß" größer bauen als GRZ/ GFZ erlauben, weil eben etwas Besonderes dies notwendig macht), sondern eherauf die Gestaltung (Pultdach und höhere Traufhöhe).

    Das sind ehergestalterische Dinge. Dabei ist es doch unerheblich ob Oma und Pflegekraft im Haus mitwohnen (müssen). Ich täte mich schwer einen Zusammenhang zwischen dem größeren Bedarf an Wohnfläche und der äußeren Gestaltung zu erkennen oder irgendwie zu begründen...
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 06.06.2014
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    Thomas, da gebe ich dir Recht. Aber der Behörde, wenn sie wohlwollend ist, genügt eine solche Argumentation manchmal eben auch dann, wenn sie nicht ganz stimmig ist. Da sitzen auch Menschen, die haben auch Familie und denen sind die familiären Bedürfnisse nicht fremd.

    Wenn die Oma im OG gepflegt werden soll und sie z.B. mehrere fast raumhohe Möbel besitzt, die untergebracht werden sollen, sollte man nicht versäumen, dies in die Argumentation mit einzubauen (wohlgemerkt: nur, wenn es stimmt!!) und geltend zu machen, dass deshalb kein Satteldach mit niedrigem Drempel, sondern vielmehr ein Pultdach mit größerer Traufhöhe notwendig ist. Die Oma soll ja schließlich nicht vollständig aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen werden und etwa auf ihre lieb gewonnenen Möbel verzichten müssen. Ein Akt der Menschlichkeit.

    Ein Versuch ist es wert (wenn es stimmt, natürlich nur!). Das ist dann die hohe Kunst der Argumentation. So wie es einem geübten Pfarrer bei der Predigt stets gelingt, von einem beliebigen Sachthema „den heiligen Bogen“ zu schlagen, hin zur Bibel, zur Bergpredigt und zu den zehn Geboten, gelingt es manchen, zwischen Sachverhalten einen Zusammenhang herzustellen, der zwar nicht zu zwingenden Notwendigkeiten führt, aber doch der Behörde manchmal (wenn sie wohlwollend ist) ausreichend plausibel erscheint. Das ist dann auch keine Lüge, sondern ein sprachlich geschickter Umgang mit der Wahrheit.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2014
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    Wenn dem so gewesen wäre, dann hätten Sie den Beitrag anders formuliert!
    Die Absicht war zwischen den Zeilen unzweideutig ablesbar und ist für einen Kollegen (so Sie wirklich einer sind) schon arg heftig, da schädlich für das Ansehen des Berufsstands!
    Ich möhcte mit solchen Hintergedanken nicht gemein gemacht werden!
     
  17. #37 Bauliesl, 06.06.2014
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    Das sehe ich ganz genau so.
    Gruß,
    Liesl
     
  18. #38 Ralf Wortmann, 06.06.2014
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    :bef1003:
     
  19. #39 berlinerbauer, 06.06.2014
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    Und trotzdem war es richtig und wichtig die Frage zu stellen, zu thematisieren und sich damit auseinander zu setzen, ob Mißbrauchspotenzial besteht oder nicht.

    Wenn sowas hinter verschlossenen Türen passiert, ist es viel schlimmer.

    Daraus gleich wieder Vorsatz und Arglist abzuleiten und die Schädigung eines Berufsstands abzuleiten finde ich überzogen. Man muss auch kritische Fragestellungen wertneutral diskutieren können.
     
  20. #40 Gigaset, 16.06.2014
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    na da habe ich ja indirekt eine eifrige Diskussion losgetreten.
    Dennoch vielen Dank, besonders an Hr. Wortmann, der mir mit seinem Gedankengang sicherlich keine Betrugsanimierung geliefert hat,
    sondern einfach nur alle möglichkeiten abklopfen wollten. Ich denke da sollte man ihm auch tunlichst nicht den schwarzen Peter zuschieben,
    denn am Ende ist doch jeder für sein Handeln verantwortlich.
    Mal abgesehen davon - und ich bin jetzt wirklich kein Spezialist auf dem Gebiet: Ich denke mal wenn man einen solchen Pflegefall in der Fmilie
    hat, dann ist das doch vermutlich auch schon an der bautechnischen Gestaltung des Hauses zu erkennen oder? --> Sicher kein Haus in Hanglage
    mit tausenden Treppenstufen, etc.....
    Dennoch nochmals vielen Dank füpr die Hilfestellung und die rege Diskussion zu meinem Thema
     
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