Dach zu niedrig für Ausbau. Baurecht

Diskutiere Dach zu niedrig für Ausbau. Baurecht im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, forste mich jetzt seid längerem durch die Bauordnung und Foren. Habe allerdings immernoch keine Konkrete Aussage dazu gefunden was ich nun...

  1. #1 jtreeck, 28.05.2014
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    Hallo,
    forste mich jetzt seid längerem durch die Bauordnung und Foren. Habe allerdings immernoch keine Konkrete Aussage dazu gefunden was ich nun wirklich darf oder nicht darf.

    Ich möchte ein Dachgeschoss in Hamburg ausbauen.

    Das Dach ist im jetzigen Zustand zu niedrig für eine Wohnnutzung. es handelt sich um 2 identische Gebäude die in einer Lücke zwischen einem eingeschossigem Geschäft und einem 11,5m hohen BK4 Gebäude stehen.

    Meine Fragen wären:

    1.)
    Die Gebäude Höhe bis zum First beträgt derzeit 11,5m in eine Richtung ist der Nachbar ebenfalls 11,5m hoch.

    Laut Bauklasse (4) dürfte ich ja auch 13m Höhe ausführen. Könnte ich das Dach anheben und untermauern? sofern ich das mit beiden Gebäuden tue habe ich ja in eine Richtung immernoch die selbe Traufhöhe.


    2.)
    Sollte ich dies nicht dürfen: Kann ich wenn ich auf der Strassenfassade auf der selben Höhe bleibe, in den Hof hinaus das Dach über die gesamte Länge aufklappen solange ich mich an die 2/3 Geschossfläche halte?

    3.)
    wäre sonst eine Änderung der Dachneigung möglich, derzeit 35° > 45° ?


    Das wars erstmal vielleicht lässt sich dies ja auch so unkompliziert beantworten. Eine Bauberatung ist für so kleine Fragen gleich mit einem Flug und Wochenend Ausflug verbunden und leider sehr kostenintensiv.


    Ich bedanke mich im voraus schon einmal,

    beste grüße, joscha

    Anhang Skizzen zu den Optionen.
     

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  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2014
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    Was hat die BK damit zu tun, wie hoch das Haus oder wie steil das Dach sein darf???? Ich würde sagen - back to Semester 1!

    Welche Dachneigungen, Trau- und Firsthöhen zulässig sind, ergibt sich aus dem Bebauungsplan für das Grundstück! Gibts den nicht, greift §34 BauGB -> vereinfacht gesagt, es darf gebaut werden, was in der Umgebung (eng begrenzt) schon steht!

    Also doch ab in den Flieger und beim zuständigen Bauamt klären, was Grundlage der Planung sein könnte.
    Dann noch so "Kleinigkeiten" wie Brandschutz, Wärmedämmung, Rettungswege usw. bedenken........






    dann stirbt das Projekt schon ganz von alleine!
     
  3. #3 jtreeck, 28.05.2014
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    also der bebauungsplan sagt allgemeines wohngebiet Bauklasse IV.
    in der hamburger Bauordnung steht :
    §2 / 3.)
    4. Gebäudeklasse 4:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,

    also hat die Gebäudeklasse meines erachtens schon etwas damit zu tuen oder?

    Ich freue mich ja über die hilfe und Zeit die du und auch andere Leute aufwenden hier im Forum. Aber warum man gleich immer so dumme Sprüche drücken muss versteh ich einfach nicht. Ich habe diese konkreten Sachen wo/wie ich die Bauordnungen und Gesetze durchforste nie gelehrt bekommen und wenn, dann wie gesagt für Österreich.

    Und jemandem der gerade die chance hat sein erstes projekt zu bauen zu sagen das projekt stirbt eh find ich auch nicht grade motivierend...

    danke trotzdem. Grüße aus Wien
     
  4. rose24

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    So, also ich bin aus Bayern und habe lange dort im Bauamt gearbeitet.
    Es ist m.E. ungewöhnlich, dass im Bebauungsplan auf die Bauordnung zurückgegriffen wird, um die Höhe festzulegen.
    Dennoch würde ich es so verstehen, dass Du so hoch bauen kannst, wie für die BK zulässig.
    Im Zweifel würde ich beim Bauamt fragen. Im Zeitalter der digitalen Medien muss man da heute nicht mehr unbedingt persönlich vorsprechen...:shades
     
  5. #5 Bauliesl, 28.05.2014
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    Soll das heißen, im B-Plan steht "es sind Gebäude der GKL 4 zugelassen"? Das glaube ich nicht.
    Im B-Plan steht Dachneigung, Gebäudehöhe, Firsthöhe, Traufhöhe, Anzahl der Vollgeschosse, GRZ, GFZ, Dachneigung und so weiter und so fort.
    Mit den Gebäudeklassen hat das gar nichts zu tun.
    Zumindest ist mir in 20 Jahren noch keiner begegnet, wo eine solche Bestimmung enthalten gewesen wäre.
    Was sagt denn Dein B-Plan? Nicht die Bauordnung!
    Gruß,
    Liesl
     
  6. #6 Bauliesl, 28.05.2014
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    Bzw. was ist im zeichnerischen Teil und im ganzen Textteil hierzu ausgesagt?
     
  7. #7 jtreeck, 28.05.2014
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  8. rose24

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    ...da steht doch so einiges drin - um welches Grundstück geht es denn?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.05.2014
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    :mauer :mauer

    Die IV bedeutet, dort sind VIER Vollgeschosse zulässig!!!!

    Als Anfänger, der in einem ganmz anderen Baurechtsumfeld gelernt hat, sollte man solche staatsgrenzenden übergreifenden Projekte nicht oder nur mit Hilfe lokaler Unterstützung angreifen - im Sinne vor allem des Auftraggebers!
    (Auch wenn das jetzt wieder böse genommen wird)Wie willst Du, der Du nicht mal einen deutschen B-Plan richtig lesen kannst (weil nie gelernt), alles, was geht, aus dem Projekt herausholen?
    Wende Dich an die AK HH und lass Dir dort Kollegen nennen, die sich damit auskennen. Du kannst ja gern im Boot bleiben, aber nicht als Steuermann oder Kapitän.
     
  10. #10 jtreeck, 29.05.2014
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    du bist echt ne tolle hilfe danke.

    ist mir klar das er sagt vier Vollgeschosse zulässig. da kannst du dir auch deine kopf an die wand ramm smileys sparen. nein scheinbar kann ich den plan nicht richtig lesen, denn ich weis immernoch keine antwort auf meine fragen!

    vielleicht könntest du sie mir, statt deine Zeit zu investieren mir zu sagen wie unfähig ich bin, einfach beantworten, oder es mir erklären. Das wäre tatsächlich eine Hilfe.

    natürlich bin ich ein Anfänger und muss irgendwann jemand ins boot holen! Aber ich würde gerne alleine so weit kommen wie irgendmöglich.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 30.05.2014
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    Auf welche Fragen willst Du denn Antworten haben??? Deine aus #1???
    Die basieren doch alle auf Deiner Annahme der Bauklasse IV!!! Da die aber keiner im B-Plan findet (vielleicht sind wir ja alle blind), kann Dir keiner helfen.

    Vielleicht soltest DU mal anfangen, Deine vermeintlichen Erkenntnisse zu erklären und zu erläutern, was Du eigentlich willst. Ich jedenfalls habe ausser DG Ausbau nix verstanden!
     
  12. #12 mauersegler, 30.05.2014
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    Vielleicht kann ich Dich, Architeturstudent, direkt in eine interessante Frage verwickeln: was stellst du dir vorne für die Schräge vor (unbeachtet der Tatsache ob du nun nach hinten gerade bauen dürftest.. Wenn die Reisekosten das Problem sind, ja mei', dann schreibe doch einfach sehr konkret an die STADTPLANUNG - statt die Experten hier zu fragen; ich verstehe nicht, wieso Du hier herumorakeln lassen willst von Leuten, die eh das Ganze nicht entscheiden werden)

    Also Dachschräge: da gibt es gerade in Wien doch tolle Uminterpretationen mit anderen Materialien. Was schwebt Dir denn da vor? Wenn Du Dir das Maximum vorstellst, was Du verhandeln wolltest?
     
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