Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir planen unser Carport 9m als Grenzbebauung zu bauen. Pro Grundstückseite dürfen ja wenn ich das richtig verstanden habe 9...

  1. #1 LangerSN, 29.05.2014
    LangerSN

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    Hallo zusammen,
    wir planen unser Carport 9m als Grenzbebauung zu bauen. Pro Grundstückseite dürfen ja wenn ich das richtig verstanden habe 9 Meter bebaut werden. Nun möchten wir in der Ecke ein Gartengerätehaus setzen. Reicht es aus wenn ich 1 Meter Abstand zu der Seite lasse wo das Carport steht damit es nicht mehr als Grenzbebauung zu der bereits bebauten Grenz zählt?

    Danke für Eure Tipps...
     
  2. H.PF

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    Du darft insgesamt 15 m bebauen. Also noch 6 m an der anderen Grenze... Wie weit du weg musst müssen Andere sagen. Müsst ich auch grad nachschauen...

    Aber du darfst nicht 2 mal 9 bebauen.
     
  3. #3 Baufuchs, 29.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch verstanden.
    Max. Länge an einer Grenze = 9m

    Gesamtgrenzbebauung max. 15m

    Du kannst also wenn 9m schon bebaut sind, auf derselben Grenze nichts mehr bauen.

    An einer der anderen Grundstücksgrenzen kannst Du max. 6 m bebauen.
     
  4. H.PF

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    Und wie weit muß man dann von der Grenze weg bleiben? 1m? 3m?
     
  5. #5 Baufuchs, 29.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn es keine Grenzbebauung i.S. der BauO sein soll = Sollabstand 3m Grenzabstand
     
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