Beteiligung der Nachbarn bei Bauvorhaben (NRW)

Diskutiere Beteiligung der Nachbarn bei Bauvorhaben (NRW) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Liebe Forengemeinde, ich hätte gerne Euren Rat. Wir haben im letzten Jahr angefangen einen "Anbau" als EFH auf einem bereits bebauten...

  1. #1 toxicmolotow, 31.05.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Hallo Liebe Forengemeinde,

    ich hätte gerne Euren Rat. Wir haben im letzten Jahr angefangen einen "Anbau" als EFH auf einem bereits bebauten Grundstück zu planen. Für das Grundstück gibt es einen Bebauungsplan samt Baugrenzen. Unser Architekt hat alle notwendigen Punkte mit dem Bauamt abgestimmt und der Baugenehmigung wurde Anfang diesen Jahres erteilt. Da wir in der nächsten Woche anfangen eine alte Garage abzureißen haben wir vor ein paar Tagen die Nachbarn in der Umgebung informiert, dass es ab jetzt ein wenig lauter werden könnte.

    Ein unmittelbarer Nachbar hat, "weil er sich da zufällig auskennt", darauf hingewiesen, dass er als Angrenzer beteiligt werden muss. In der Bauordnung finde ich den Paragraphen 74 (§74 BauO NRW):
    Unsere Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren enthält eine Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB: Überschreitung der überbaubaren Fläche.
    Der bestehende Bebauungsplan ist historisch, in der Nachbarschaft gibt es bereits seit ein paar Jahren ein ähnliches Bauvorhaben.

    Meine Fragen nun:
    Hätte ich den Nachbarn beteiligen müssen?
    Hätte mich mein Architekt darauf hinweisen müssen, dass der Nachbar zu beteiligen ist?
    Hätte das Bauamt den Nachbarn einbeziehen müssen?
    Kann es jetzt, obwohl die Baugenehmigung schon erteilt wurde, noch zu Problemen kommen?
    Oder schiebe ich gerade unbegründet leichte Panik?

    Hintergrund: Der Nachbar reagierte leicht irritiert, als ihm das Vorhaben angekündigt wurde und wusste direkt, dass er hätte beteiligt werden müssen. Nun sind wir irritiert.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Baufuchs, 31.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lehn dich entspannt zurück.
    Nach Paragr. 74 hätte das Bauamt (nicht Du) die Nachbarn im Fall von Befreiungen benachrictigen müssen.

    geändert:
    Das erfolgt i.d.R. nur dann, wenn nachbarrechtliche Belange betroffen sind.
     
  3. #3 toxicmolotow, 12.08.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Ich reiße das Thema nochmal auf, da es thematisch recht gut zusammen passt.

    Unser Tiefbauer möchte in 14 Tagen mit der Ausschachtung anfangen. Jetzt wollen wir den Nachbarn, die wir nicht persönlich angetroffen haben, einen kleinen Brief in den Briefkasten werfen. Allerdings soll da vielleicht etwas mehr drauf stehen wie "Hallo, wir bauen und haben auch eine Genehmigung dafür!"

    Hat jemand zufällig selbst einen schöneren Text genutzt oder hat Verweise zu schöneren Texten, die man zur Ideenfindung nutzen könnte?
     
  4. #4 Gast71313, 12.08.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Das würde ich gar nicht so angehen. Schreib doch ein paar Sätze zu Euch, wer ihr seid, was ihr macht, etc. und dass man sich auf die gute Nachbarschaft freut und ihr euch für evtl. Unannehmlichkeiten während der bald beginnenden Bauphase auf dem Richtfest persönlich mit Bratwurst und kalten/warmen Getränken entschuldigt
     
  5. #5 toxicmolotow, 12.08.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Was würdest du nicht so angehen? Ich will das ja auch nicht so angehen, desshalb suche ich nach besseren Formulierungen.
     
  6. #6 Gast71313, 12.08.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Achso okay. Dann meinen wir das Gleiche.
    Den evtl. knausrigen Rentnernachbarn im Briefchen "mitnehmen", so dass wenn er sich gestört fühlen könnte, dann alles gar nicht mehr so schlimm ist :-)
     
  7. #7 StefanMeier, 12.08.2014
    StefanMeier

    StefanMeier

    Dabei seit:
    08.03.2014
    Beiträge:
    168
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Paketdienstfahrer
    Ort:
    NRW
    lade doch einfach zum Richtfest ein am xten
    später ggf. den Termin korrigieren, falls es nicht passt oder ggf. das "fest" ausfallen lassen ;)

    auf jeden fall ist den Querulanten somit dann klar dass gebaut wird und sie stehen aber trotzdem unter moralischen kuscheldruck
     
Thema: Beteiligung der Nachbarn bei Bauvorhaben (NRW)
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. formelle Beteiligung Bauvorhaben nrw nachbar

    ,
  2. suche adresse von nachbarn für bauvorhaben

    ,
  3. Beteiligung des Nachbarn bei Baugenehmigung NRW

    ,
  4. baugenehmigung beteiligung nachbar,
  5. beteiligung des nachbarn baugenehmigung,
  6. kann ich nachbar die baugenehmigung zustellen,
  7. beteiligung als direkter nachbar am baugenehmigungsverfahren nrw,
  8. Denkmalgesetz nrw Beteiligung der Nachbarn,
  9. baugenehmigung nrw nachbar,
  10. baugenehmigung beteiligung nachbar NRW
Die Seite wird geladen...

Beteiligung der Nachbarn bei Bauvorhaben (NRW) - Ähnliche Themen

  1. Dämmung an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn

    Dämmung an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn: Hallo, meine Eltern haben ein Haus, sie wollen hier eine Dämmung anbringen an der Hausseite, die zum Nachbargrundstück angrenzt. Wir würden dem...
  2. Bambus vom Nachbarn wächst seit 20 Jahren

    Bambus vom Nachbarn wächst seit 20 Jahren: Hallo zusammen, leider habe ich Probleme mit einem Nachbarn, bzw. seiner Bepflanzung. Er hat 2004 Bambus ohne Rhizomsperre gepflanzt und vor 2...
  3. Kanalinstandhaltung an Kosten beteiligen?

    Kanalinstandhaltung an Kosten beteiligen?: Hallo, wir sind eine Reihenhaussiedlung mit insgesamt sechs Parteien. Vor einiger Zeit hatte unser direkter Nachbar eine größere Baustelle vor...
  4. Tiefer liegendes Grundstück: Muss ich mich an der Abfangung beteiligen?

    Tiefer liegendes Grundstück: Muss ich mich an der Abfangung beteiligen?: Hallo zusammen, mal wieder eine Frage zu unserem Bauvorhaben - leider habe ich keinen passenden Eintrag gefunden; darum dieses Thema: Folgende...
  5. Danke für die rege Beteiligung...

    Danke für die rege Beteiligung...: Ich möchte allen, die sich auf meinen "Hilferuf" gemeldet haben, nochmal DANKE sagen!!! Es hat nicht nur mir, sondern auch Nachbarn und anderen...