Ausstattung eines neues Estrichs in Altbau hinsichtlich Energieausweis, EnEV

Diskutiere Ausstattung eines neues Estrichs in Altbau hinsichtlich Energieausweis, EnEV im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Guten Tag, nach einem Wasserschaden im bewohnten Kellergeschosses ( Grundfläche ca. 80 m² ) eines Einfamilienhauses ( Baujahr ca. 1960 ) war...

  1. #1 JanOlpe, 31.05.2014
    JanOlpe

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    Guten Tag,

    nach einem Wasserschaden im bewohnten Kellergeschosses ( Grundfläche ca. 80 m² ) eines Einfamilienhauses ( Baujahr ca. 1960 ) war der Bodenaufbau bestehend aus Gußasphalt und Zementestrich, inkl deren Oberbeläge restlos zu entfernen. Der Estrich hatte dabei eine Aufbauhöhe von min, 5 cm bis zu max. 12 cm.

    Welche Voraussetzungen, Eigenschaften muss nun der neue Estrich hinsichtlich EnEV, Wärmeschutzverordnung, Wärmeschutznachweis, etc. erbringen ?

    Wäre total happy, wenn mich jemand umfassend aufklären könnte.

    Danke

    Jan
     
  2. #2 JanOlpe, 01.06.2014
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    Ist die Frage so schwierig oder warum antwortet keiner ?
     
  3. Julius

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    Die sind wohl alle noch am recherchieren, was "PL AD" bedeutet (Pole im Außendienst?)...
     
  4. #4 Gast036816, 01.06.2014
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    Gast036816 Gast

    ich wüsste nicht, was ich dort antworten kann. das muss sich jemand anschauen.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 02.06.2014
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    Es gibt in der EnEV nur Anforderungen an die Wärmedämmung, nicht an den Estrich. :mega_lol:

    Die Antwort steht eigentlich vollumfänglich in der EnEV. Hier greift vermutlich (ich kenne das Objekt konkret nicht) §9 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 3 EnEV.

    In Anlage 3 ist es die Tabelle 1, Zeile 5b (Fußbodenaufbau erneuert). Damit ist ein höchstzulässiger U-Wert von 0,50 W/m²K einzuhalten.
    Da steht aber auch: "Werden Maßnahmen nach Satz 1 oder 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technische Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lambda = 0,035 W/(mK) eingebaut wird."
    Also muss man, wenn U<=0,5 nicht eingehalten werden kann, soviel Dämmung einbauen, wie technisch (ohne Änderungen an Türstürzen, Treppen etc.) geht
     
Thema: Ausstattung eines neues Estrichs in Altbau hinsichtlich Energieausweis, EnEV
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