Vermessung der Garage nach 30ig Jahren.

Diskutiere Vermessung der Garage nach 30ig Jahren. im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forumsmitglieder...vielleicht kann mir ja jemand Infos geben?! Und zwar habe ich vor kurzem ein Schreiben von einem Vermesungsbüro...

  1. emagic

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    Hallo liebe Forumsmitglieder...vielleicht kann mir ja jemand Infos geben?!

    Und zwar habe ich vor kurzem ein Schreiben von einem Vermesungsbüro bekommen, wo geschrieben steht, dass ich unsere Doppelgarage
    vermessen lassen soll, da diese noch nicht im Kataster eingetragen wurde.

    Wohl gemerkt, die Garage ist schon 30ig Jahre alt!!


    Meine Frage wäre nun, liegt vielleicht ein Fehler vor?!
    1. Im Bauantrag ist die Doppelgarage bereits eingezeichnet und wurde auch vom Vermessungsbüro abgestempelt.
    2. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Vermessung, habe gehört, dass als Grundlage der Zeitwert zählt, also ca. 1984?!

    ...das Grundstück liegt in Hessen.

    Viele Grüße
     
  2. papeFT

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    Was ist auf dem heute gültigen Katasterplan zu sehen? Garage erfasst oder damals später als das Haus gebaut und deswegen noch nicht eingemessen worden? Um die Einmessung wirst Du nicht herum kommen. Zu den Kosten kann ich nichts sagen.
     
  3. Ortwin

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    Seit wann kann ein Ingenieurbüro über eine Einmessung entscheiden, es handelt nicht in hoheitlichem Auftrag. Ich würde dieses Schreiben ignorieren und vertikal ablegen. Und würde im übrigen ausschließlich amtliche Aufforderungen ernst nehmen.
     
  4. #4 toxicmolotow, 31.05.2014
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    Das erste, woran ich beim Lesen dieses Threads dachte war... da kann ja jeder kommen... dann dachte ich an diese Spammails... Hast du Konto gesperrt, musst du eingeben PIN und drei TAN zum entsperren... und dann... hey das ist ein Vermessungsbüro... gibts da auch was in unseriös?

    Gehts dem so schlecht dass der so Arbeit generieren muss?
     
  5. papeFT

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    Langsam mit der Aufregung! Ist uns in Sachsen auch passiert. Hintergrund war ein Landesgesetz, dass alle Grundeigentümer verpflichtet den Gebäudebestand einmessen zu lassen. Bezüglich Garage gilt dort die Regel: nur dann, wenn Fundament erforderlich und gemauert. Carport fiel also nicht darunter. Das noch nicht eingemessene Gebäude hatte ein Büro bemerkt, als es benachbarte Grundstücke vermaß. Also kam der Vorschlag, es einmessen zu lassen. Nachfrage beim Katasteramt: Kosten werden nach Gebührenordnung berechnet, egal ob wir, Katasteramt, oder ein Vermessungsbüro die Arbeit ausführt. Nur wir, Katasteramt, haben dafür kaum Zeit. Also erledigte das Vermessungsbüro die Arbeit. Einschließlich Fortschreibung der Katasterunterlagen.
    @emagic, es hat also ausgereicht, wenn das Vermessungsbüro irgendwo in der Nachbarschaft zu tun hatte. Dann hat es einen Plan mit den nächsten 20 Grundstücken der Umgebung und kann eben mal vergleichen, ob der reale Bestand mit den Katasterplänen übereinstimmt.
     
  6. emagic

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    Im "aktuellen" Katasterplan ist dieGarage nicht eingezeichnet, wenn ich mich recht entsinne, wurde die Garage auch erst nach dem Hausbau errichtet?!
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Verschwörungstheorien?

    Es wird auch von den Katasterämtern veranlasst, weil die Gebäudeeigentümer im Verzug sind. Das ist eine Pflicht.
    Manchmal auf Anregung oder manchmal auch nach System: Auftrag an ein Vermessungsbüro: Straßenzug xy durchsehen. alle relevanten Grundstückseigentümer anschreiben und loslegen.
    Die Katasterämter selber messen nicht ein. Das wird vergeben an, Landesvermessungämter oder freie Büros. Es gilt immer der amtliche Gebührensatz.
     
  8. emagic

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    toxocmolotow... weiß auch nicht was ich von dem Vermessungsbüro halten soll..was aber noch hinzu kommt, ist dass es das selbe Vermessungsbüro ist, das vor 30ig Jahren das Haus vermessen hat und den Bauantrag abgestempelt hat!

    ...wie es scheint ist dem Herrn sehr langweilig, wenn er alle seine Kunden abklappert oder er ist einsam...vielleicht hat er auch einfach Angst, dass die Rente zu gering ausfällt..:frust

    Das Vermessungsbüro hat auch ein Schreiben beigelegt, in dem es heißt, dass es eine 21 tätige Frist gibt in der die Vermessungen durchzuführen sind und dass das "Amt für Bodenmanagment" die Vermessungsbüro dazu auffordert dem nach zu gehen DIES AUCH OHNE EINWILLIGUNG DES HAUSBESITZERS!!

    ... da kann das Vermessungsbüro froh sein, dass das Haus nicht in den USA steht, wo ja bekanntlich andere Gesetze herrschen im Fall, dass jemand unbefugt dein Grundstück betritt!:boxing
     
  9. papeFT

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    Ich finde es beruhigender, dass ich in Deutschland nicht ständig nach Grenzsteinen und Eigentumsnachweisen suchen muss, damit ich nicht von einem schießwütigen Eigentümer "erlegt" werde. Im Gegenzug darf auch mal ein Vermessungstrupp ohne Flurschaden über das Grundstück gehen.
    Morgen ist Montag. Ruf das Amt für Bodenmanagment an und frag nach der Rechtsgrundlage. Aus dem Internet herunterladen, durchlesen - befolgen oder weiter den Blutdruck hochtreiben.
     
  10. #10 Geodesy, 04.06.2014
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    Hat nix mit abklappern zutun oder mit zu geringer Rente. Ist halt seine hoheitliche Aufgabe dies zu prüfen.
    Du als Eigentümer hast eigentlich die Pflicht die Einmessung zu beauftragen. Rechte und Pflichten sind in D halt klar geregelt.

    Aber Du kannst zur Einmessung auch jemanden anderen beauftragen, muss nicht dieser Vermesser sein.

    Der Mann kann ja nix gegen die Vergesslichkeit der Bauherren.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2014
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    Der Einzige, de hier froh über eine lasche Gesetzgebung sein sollte, bist DU!

    Es gibt die gesetzliche PFLICHT, errichtete Gebäude in das Kataster einmessen zu lassen! Dieser PFLICHT bist Du nicht nachgekommen und das verjährt auch nicht!
    Also tu endlich, was Du vor 30 Jahren hättest tuen müssen und sei froh, dass Du nicht noch eine Strafe aufgebrummt bekommst!!!
     
  12. #12 Der Bauberater, 05.06.2014
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    Öbuv Vermesser sind sogar verpflichtet, dass wenn sie im Rahmen einer Vermessung ein nicht eingemessenes Gebäude sehen dies im Kataster "nachzutragen" So weiß ich es zumindest aus BW. In Hessen wird das ähnlich sein.
    Machen lassen und bezahlen. Vor dreißig Jahren wäre es sicher günstiger gewesen :shades
     
  13. oberh

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    Hi!

    Ich zitiere einmal aus dem aktuellen VermKatG NW:

    Lass mich raten ... so um Juli 1972 (?) trat dieses Gesetz erstmals in Kraft.
    Gebäude, die vor diesem Datum errichtet worden sind, unterliegen nicht dem Gesetz - die Späteren sehr wohl.

    Bei Fortbestehen des Gesetzes erlischt die Verpflichtung nie!

    Die Katasterämter erhalten normalerweise den Bauabnahmeschein in Kopie.
    Daraufhin werden die Eigentümer angeschrieben.
    Gerade in den 70-ern und 80-ern wurde zumindest hier bei uns damit leider sehr geschlampt.
    Da im Regelfalle auch bei Schwarzbauten keine Bauabnahme erfolgen kann ;-) , summierten sich die nicht eingemessen Gebäude zu einem wahren Problem.

    Heutzutage werden sie für ALKIS durch Auswertung von Überfliegungen nachrichtlich erfasst - die Verpflichtung erlischt aber dadurch nicht.

    Fazit: Wenn in Deinem Bundesland ein äquivalentes Gesetz existiert, dann brauchst Du Dich gar nicht beschweren.

    Du warst schon immer verpflichtet - nur jetzt bist Du eben aufgefallen.
     
  14. emagic

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    na wie ich sehe komm ich wohl nicht drumherum die Vermessung machen zu lassen... hätte ich vor 30ig gewusst, also mit 14, dass man die Garage vergessen hat ins Kataster einzutragen, hätte ich meine Mutter bestimmt darauf hingewiesen! ;)

    Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten, mit vielen Grüßen aus Hessen!

    Ps. bin gespannt, was als nächstes ins Haus flattert...hmm..die Gemeinde hat kein Geld, da wäre ja mal ein Zuschlag für die Schallschutzmauer fällig! :mega_lol:
     
  15. oberh

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    Hier geht es nicht um Geldscheffelei ...

    Das Liegenschaftskataster mit seinem Gebäudebestand dient unter Anderem zur Erfüllung der Planungshoheit der Kommunen.

    Wenn also künftig der neue Autobahnzubringer über Dein Grundstück verlaufen soll ...
     
Thema: Vermessung der Garage nach 30ig Jahren.
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