Grenzgarage zu Wohnraum erweitern (RLP)

Diskutiere Grenzgarage zu Wohnraum erweitern (RLP) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ich bin Besitzer eines Hauses (Eckgrundstück) mit anschließender Grenzgarage in RLP. Die anliegende Seitenstraße ist eine Gemeindestraße...

  1. ja3p3n

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    Hallo

    Ich bin Besitzer eines Hauses (Eckgrundstück) mit anschließender Grenzgarage in RLP. Die anliegende Seitenstraße ist eine Gemeindestraße und führt zu einer Sackgasse mit 4 Häusern.
    Die Garage ist 9m lang (entlang der Grenze) und liegt ca. 1,5m tiefer als die Fahrbahndecke.
    Die Garage hat ein fast "Flachdach" mit Eternit.

    Ich habe nun folgende Idee:
    Ich möchte eine Betondecke einziehen.
    Darauf ein weiteres Stockwerk errichten und dieses als Wohnraum verwenden. Unten soll Garage bleiben.
    Der Wohnraum wird an das bestehende Haus angegliedert.

    Bekommt man so was eventuell genehmigt?
    Was spricht (eventuell) dagegen.
    Dürfte ich auch Fenster an der Straßenseite anbringen?

    Vielen Dank im Vorfeld!

    Gruß
     
  2. #2 Gast036816, 02.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich glaube kaum!

    geh mit deiner idee zum bauaufsichtsamt, da erfährst du es definitiv!
     
  3. ja3p3n

    ja3p3n

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    HI
    Danke schon mal.
    Was genau spricht denn dagegen?
    Kann ein Gemeinderat über so etwas entscheiden und eventuell doch genehmigen?

    Gruß
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Du müsstest also eine Befreiung/Ausnahme von diesem Passus beantragen - begründet.

    Ein Ich will datt ist als Begründung deutlich zu dünn! Ebenso gelten andere Schwarzbauten in der Nachbarschaft nicht als Begründung!
     
  5. #5 Thomas B, 02.06.2014
    Thomas B

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    In Bayern ist es so, daß Grenzgaragen keine Abstandsflächen erzeugen.

    Wohnräume hingegen schon.

    Steht das Teil auf der Grenze wird wohl eine Übernahme Deiner Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück notwendig sein.

    Zudem gibt es Anforderungen an Brandschutz und an Gebäudeöffungen (Fenster).

    Weiterhin muß das Teil auch halten, also die Außenwände müssen in der Lage sein die zusätzlichen Lasten aufzunehmen und abzutragen.

    Meines Erachtens baurechtlich schwierig, nachbarschaftsrechtlich noch schwieriger und letzten Endes statisch fraglich. In Summe vermutlich (!!!) nicht realisierbar.
     
  6. rose24

    rose24

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    Wenn ich es richtig verstanden habe, steht die Garage mit der langen Seite an der Straße. Kannst Du mal einen Lageplan einstellen? Evtl. kann man dann mehr dazu sagen.
     
  7. ja3p3n

    ja3p3n

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    Hi

    Im Anhang habe ich mal eine kleine Skizze hoch geladen.

    Gruß
     

    Anhänge:

  8. #8 ManfredH, 02.06.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Es ist doch schon alles wesentliche dazu gesagt worden. Was spielt es für eine Rolle, ob die Garage mit der langen oder kurzen Seite auf der Grenze steht? Das entscheidende ist, DASS sie auf der Grenze steht, und damit gelten die entsprechenden Vorschriften für Grenzbebauung.
     
  9. ja3p3n

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    Zu der Statik:
    - Ich habe vor die Außenwände der Garage zu erneuern. Dann sollte die Statik der Wände nicht das Problem sein.
    Nachbarschaftsrechtlich:
    - Ich denke/hoffe die spielen mit, da es in allen Fällen die Ortsgemeinde ist. Das gegenüber liegende Grundstück wird definitiv nicht bebaut werden.
    baurechtlich:
    das ist die Frage???
    Zu den Fenstern:
    Ja, ich vermute auch das ich an der Starße wohl keine Fenster genehmigt bekomme.
    Der Plan ist, das der neu gewonnene Wohnraum als offener Raum (Küche EZ WZ) genutzt werden soll.
    Vorne und Hinten große, bodentiefe Fenster plus Lichteinlässe im Flachdach.

    Gruß
     
  10. ja3p3n

    ja3p3n

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    Ja, das ist richtig.
    Ein wesentlicher Aspekt meiner Frage war ja, ob ich im Ausnahmefall eventuell trotzdem eine Genehmigung bekommen kann wenn z.b. der Gemeinderat zustimmt.
    Oder ob auch sowas nicht möglich ist, da zb. ein Gemeinderat oder eine Baubehörde etc. generell nicht dazu berechtigt sind.

    Beispielsweise wurden bei uns auch im Neubaugebiet ganze Wohnhäuser auf der Grenze errichtet, durch Zustimmung des Gemeinderates.
     
  11. #11 Baufuchs, 02.06.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dass es evtl. mit Abstandsflächenübernahme geht, hat Thomas B. schon geschrieben.

    Dass Du die Aussenwände der Garage erneuern willst, löst das Statikproblem nicht.
    Die alten Fundamente/Bodenplatte müssen geeignet sein die neuen Lasten aufzunehmen.
     
  12. #12 gunther1948, 02.06.2014
    gunther1948

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    hallo
    bereich mit oder ohne bebauungsplan??? wegen grz und gfz
    wenn du eine genehmigung willst, dann muss die gemeinde einer baulast von mindestens 3,0 m bzw. 0,4 x H zustimmen und im baulastenverzeichniss eingetragen werden. kosten ca. 450 -.850 €.
    ohne baulast geht nix.
    anderer weg durch den dschungel gemeinde- oder stadtratsmitglied werden dann geht alles.

    gruss aus de pfalz
     
  13. ja3p3n

    ja3p3n

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    Hallo

    Erst mal DANKE für die vielen Antworten.
    Bebauungsplan gibt es leider nicht.
    Aber wenn ich das dann generell richtig verstehe könnte ich eventuell eine Genehmigung bekommen wenn
    - die Gemeinde mir eine Abstandsflächenübernahme ausstellt/bestätigt
    - die Gemeinde der entsprechenden Baulast (was immer das ist) zustimmt
    - und dann muss ich mich nur noch ( :-) )um die Statik kümmern....

    stimmt das so?
    ->
     
  14. DirkZ1

    DirkZ1

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    Metaller
    Der betreffende Absatz lautet:

    d.h., wenn Deine Nebenstraße weniger als 6m Breite aufweist, wird es schwierig bis unmöglich, die Abstandsfläche einzuhalten, bzw. zu bekommen.
     
  15. #15 rechter Winkel, 03.06.2014
    rechter Winkel

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    ....
    erledigt...
     
  16. ja3p3n

    ja3p3n

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    Hi
    Wenn ich das dann richtig verstehe brauche ich in meinem Fall 3m zur Straßenmitte.

    Ich habe aber auch noch folgendes gefunden:

    Ich werde wohl mal einen Bauvorantrag stellen und abwarten was dabei raus kommt.

    Gruß
     
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