Bayern Labo Eigenheimfinanzierung für Privatpersonen Frage...

Diskutiere Bayern Labo Eigenheimfinanzierung für Privatpersonen Frage... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ich hatte gestern einen Termin bei meinem zuständigen Landratsamt, da wir uns eine Immobilie kaufen möchten und das...

  1. #1 lallalla, 03.06.2014
    lallalla

    lallalla

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Mönchsroth
    Guten Morgen,

    ich hatte gestern einen Termin bei meinem zuständigen Landratsamt, da wir uns eine Immobilie kaufen möchten und das Förderprogramm Eigenheimfinanzierung für Privatpersonen nutzen wollen. Wir fallen optimal in die Vorraussetzungen für das Programm (Einkommen, junges Ehepaar, junge wachsende Familie usw.). Die Unterschreitung der Einkommensgrenze liegt bei 32,66%. Das Haus liegt im Rahmen und die Belastung ist tragbar. Der Mindestbetrag (Lastenberechnung) wird um 835€ überschritten. Ich bin Alleinverdiener (verheiratet, 2 Kinder, Frau ist nochmal schwanger). Meine Frau ist auf absehbare Zeit nicht erwerbstätig.

    Der zuständige Berater hat das Zinsverbilligungsprogramm gewählt. Wir hätten aber gerne das Wohnungsbauprogramm. Er meinte, wenn beide erwerbstätig wären und wir diese Überschreitung um den jetzigen Wert (835€) hätten, dann wäre das Wohnungsbauprogramm möglich. So bleibt nur das Zinsverbilligungsprogramm.

    Jetzt habe ich nochmal auf der Webseite nachgesehen, ob es so einen Passus in den Vorraussetzungen gibt, aber ich finde da nichts. Kann ich doch das Wohnungsbauprogramm in Anspruch nehemen? Wie wird entschieden welches Programm zugestanden wird oder nicht?

    Vielen Dank


    Thomas Günzel
     
  2. #2 toxicmolotow, 03.06.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Ich kenne solche Programme nur aus NRW, allergings gibt es da nur ein Programm, daher stellte sich diese Frage insgesamt nicht.

    Was ich dir aber sagen kann, Brechstange ansetzen bringt meist gar nichts weil die am längeren Hebel sitzen und es viele Punkte gibt, die mit sollen oder können anfangen und das immer wieder Interpretation der Behörde erlaubt.

    Wenn die einen nicht mögen, dann schaffen die es ein Vorhaben zu blockieren.

    Da hilft nur Geduld und Freundlichkeit/Bitten/Flehen in Person. Das kompensiert deren Allmächtigkeit ein wenig.

    Witr haben 6 Monate mit denen diskutiert, ob ein Bauvorhaben angemessen ist oder nicht.

    Was ist denn der Unterschied zwischen den beiden Programmen?
     
  3. #3 lallalla, 03.06.2014
    lallalla

    lallalla

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Mönchsroth
    Da es eh keinen Rechtsanspruch auf diese Fördermittel gibt, wäre ich jetzt auch nicht mit der Brechstange ran. Aber ich möchte das schon gerne verstehen...

    http://bayernlabo.de/privatpersonen/foerderprogramme/

    Das sind immerhin 1% Unterschied beim Zinssatz, 5 Jahre längere Zinsbindung, evtl. 40% statt 30% der förderfähigen Kosten und pro Kind 2500€ einmaliger Zuschuss (also 7500€). Alles in allem schon eine Stange Geld, die da verloren gehen würde...

    Ich vermute fast, das der Topf des Bayrischen Wohnungsbauprogramm schon sehr aufgebraucht ist und der Rest für Familien aufgehoben wird, die es evtl. nötiger haben...
     
  4. #4 lallalla, 03.06.2014
    lallalla

    lallalla

    Dabei seit:
    20.03.2012
    Beiträge:
    51
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Mönchsroth
    Ok, hat sich geklärt. Ich habe heute früh direkt bvei Bayern Labo angefragt. Das war die Antwort....

    "Die Bewilligungsstellen in Bayern können die ihnen von den Regierungen zugeteilten Mittel im Bayer. Wohnungsbauprogramm nach sozialer Dringlichkeit verteilen."

    mit Verweis auf die entsprechende Vorschrift...

    "33.9
    1Bei der Gegenüberstellung von verfügbaren Geldmitteln des Haushalts und der Belastung aus der Immobilie ist eine angemessene Überschreitung der zum Lebensunterhalt notwendigen Mindestbeträge (Nr. 33.1 Satz 4) zuzugestehen. 2Beträgt die Überschreitung mehr als 30 v. H. des zum Lebensunterhalt notwendigen Mindestbetrages, soll die Bewilligungsstelle prüfen, ob eine Absenkung der zunächst festgesetzten Fördermittel in Betracht kommt. 3In Ausnahmefällen können auch höhere Überschreitungsquoten zugelassen werden, wenn diese in naher Zukunft vom Haushalt benötigt werden. 4Dies kann insbesondere beim künftigen Wegfall von Einkünften oder beim Anfall von Ausbildungskosten für Kinder der Fall sein."

    Somit sehe ich keine Chance an das bessere Programm zu kommen, da wir, so wie es gerechnet ist, um ca. 42% überschreiten...

    Der vollständigkeit halber, falls jemand vor dem gleichen Problem steht...
     
Thema: Bayern Labo Eigenheimfinanzierung für Privatpersonen Frage...
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bayernlabo btuttoeinkommen elternzeit

    ,
  2. Probleme beim Haus kaufen mit Bayernlabo

Die Seite wird geladen...

Bayern Labo Eigenheimfinanzierung für Privatpersonen Frage... - Ähnliche Themen

  1. Kniestock bei Vollgeschoss im Dachraum (Bayern)

    Kniestock bei Vollgeschoss im Dachraum (Bayern): Liebe Bauexperten, ich habe einen Bebauungsplan mit folgenden Rahmenbedingungen vorliegen und würde euch gern bzgl. meiner Möglichkeiten für ein...
  2. Bayern Labo - Elterngeld

    Bayern Labo - Elterngeld: Hallo zusammen, ich habe jetzt schon alle Beiträge zum Thema Bayern Labo durchgelesen, leider geht es beim Thema Elterngeld immer nur darum, ob...
  3. Fianzierung über Bay. LaBo & KFW

    Fianzierung über Bay. LaBo & KFW: Hallo, wir würden gerne in den nächsten 12-24 Monaten es auch wagen, einen Neubau für ein EFH zu beginnen. Hierzu zur Finanzierung eine...
  4. Bayern Labo

    Bayern Labo: Hallo zusammen, wir wollen im Frühjahr unser Haus anfangen und planen schon die Finanzierungsmöglichkeiten durch. Hat jemand schon...
  5. Landesbauförderung (Labo Bayern) und bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

    Landesbauförderung (Labo Bayern) und bayerisches Zinsverbilligungsprogramm: Hallo zusammen, für die Nutzung der im Betreff genannten Förderprogramme gibt es ja unter anderem die Auflage, dass neben der monatlichen Rate...