Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke

Diskutiere Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Team, ich weiss dass ich zu einzelnen Punkte die jetzt kommen werden auch schon mal threads geöffnet habe, um allerdings die...

  1. #1 GencAguila, 04.06.2014
    GencAguila

    GencAguila

    Dabei seit:
    25.10.2011
    Beiträge:
    459
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo liebes Team,

    ich weiss dass ich zu einzelnen Punkte die jetzt kommen werden auch schon mal threads geöffnet habe, um allerdings die gesamtsituation zu schildern sah ich es für notwendig an doch ein thema zu öffnen.

    April 2013 habe ich mein Haus ( Baujahr 1945 ) sanieren lassen, d.h. neue Fenster wurden eingebaut und die Fassade wurde mit 12 cm Polystyrol gedämmt.

    Das größte Problem stellen meiner Ansicht nach die Verarbeitung der Fensterbänke und der Laibung dar.

    Man wird immer im nach hineín schlau, erst jetzt habe ich bemerkt ( durch Recherche) dass einiges falsch gemacht wurde.

    Zum einen weist der Hersteller darauf hin, dass am Fensterrahmen ein WDVS-Anschlussprofil geklebt werden soll, damit auch keine Risse enstehen. Doch siehe da, ich habe an den Übergängen zwischen Laibung und Fensterrahmen aussen 1mm breite Risse an meiner Fassade. Beim Nachfragen bei einem in dem Meisterbetrieb arbeitenden Maler kam heraus dass diese Anschlussprofile nicht angebracht wurden.
    Risiko: Regenwasser könnte eindringen und meinem Haus Schaden hinzufügen...

    Ausserdem habe ich festgestellt ( auch durch Nachfragen), dass beim Übergang zwischen Fensterbank und Laibung Dichtbänder auf die Fensterbank-Seiten geklebt werden müssen... DIchtbänder wurden nur unter der Fensterbank aufgebracht... Werksseitig waren Dichtbänder beim übergang zum Fensterrahmen eingebaut.. Aber die DIchtbänder an den Seiten fehlen..

    Auch hier besteht das Risiko das Regenwasser eindringen kann,,,

    ich habe daraufhin bei dem malermeister dem die firma gehört angerufen und ihn zusammengeschissen....

    ich kenne ihn seit einigen jahren und er ist eigentlich ein ganz netter korrekter mensch nur die ausführung seiner arbeit war anscheinend nicht gut..

    er hat vorgeschlagen, mit dem berater von der herstellungsfirma, deren namen ich hier nicht reinschreiben darf, die fensterlaibungen zu begutachten um zu schauen, was die herstellerfirma als maßnahme vorschlägt..

    ich gehe allerdings nicht davon aus dass bei diesem rundgang was produktives rauskommt, zumal der malermeister ja der kunde von der herstellerfirma ist..

    ich könnte jetzt auch einen sv bestellen nur ob ich da eine chance habe gerichtlich was geltend zu machen steht auch in den sternen geschrieben..

    beim telefonat mit der herstellerfirma sagte der mir gegenüber, dass der handwerker die verpflichtung hat, die fensterlaibungen und bänke gegen regenwasser abzudichten, d.h. er könne auch nachträglich silikon nehmen.... in der schweiz angeblich würden die dort nur mit silikon arbeiten, ohne dichtbänder und anshclussprofile.

    gut letztendlich sind wir hir in deutschland und nicht in der schweiz,

    was würdet ihr an meiner stelle jtzt tun oder vornehmen ??
     
  2. #2 evilthommy, 04.06.2014
    evilthommy

    evilthommy

    Dabei seit:
    14.04.2011
    Beiträge:
    621
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler und Lackierer
    Ort:
    Duisburg
    dichtband auf der waagerechten fläche links und rechts der fensterbank ist pflicht, so steht es auch in den technischen datenblättern.

    eine anputzleiste an den fenstern zu montieren ist nicht vorgeschrieben, da kann man auch ohne arbeiten, machmal ist es auch nicht möglich, zb, wenn nicht genug fensterrahmen vorhanden ist, um es anzukleben.
     
  3. #3 GencAguila, 04.06.2014
    GencAguila

    GencAguila

    Dabei seit:
    25.10.2011
    Beiträge:
    459
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    kann man das nachträglich korrigieren ? und wie am besten ?
     
  4. #4 evilthommy, 04.06.2014
    evilthommy

    evilthommy

    Dabei seit:
    14.04.2011
    Beiträge:
    621
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler und Lackierer
    Ort:
    Duisburg
    ist schon das gewebe drauf, mit eckgewebe?
    dann wirds eher schwierig...
     
  5. #5 GencAguila, 04.06.2014
    GencAguila

    GencAguila

    Dabei seit:
    25.10.2011
    Beiträge:
    459
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Ja ist drauf


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  6. #6 GencAguila, 04.06.2014
    GencAguila

    GencAguila

    Dabei seit:
    25.10.2011
    Beiträge:
    459
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    [​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG][​IMG]


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  7. #7 GencAguila, 04.06.2014
    GencAguila

    GencAguila

    Dabei seit:
    25.10.2011
    Beiträge:
    459
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt
    Anbei paar Fotos


    Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
     
  8. #8 evilthommy, 04.06.2014
    evilthommy

    evilthommy

    Dabei seit:
    14.04.2011
    Beiträge:
    621
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler und Lackierer
    Ort:
    Duisburg
    bisschen spät, jetzt wird es schwierig für dich, mal sehen, was die baurechtexperten hier im forum dazu nun sagen.

    schön ist aufjedenfall anders. , soll das ein glattputz in den leibungen sein ? sieht nahezu gleich aus mit dem putz der fläche, welche körnung hat der in mm ?
     
  9. #9 Hundertwasser, 05.06.2014
    Hundertwasser

    Hundertwasser

    Dabei seit:
    14.02.2006
    Beiträge:
    3.306
    Zustimmungen:
    16
    Beruf:
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
    Ort:
    Bad Tölz
    Benutzertitelzusatz:
    Maler und Landstreicher
    Lass dir vom Handwerker eine schriftliche Erklärung geben das nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet wurde und die Herstellerrichtlinien erfüllt wurden. Entweder du bekommst das schriftlich und es stimmt hast du dich umsonst aufgeregt. Oder es stimmt nicht, dann ist es Betrug und deine Gewährleistung läuft 30 Jahre Eigener Sachverständiger hilft in jedem Fall, man muss ja nicht gleich vor Gericht ziehen.
     
  10. Mark

    Mark

    Dabei seit:
    20.03.2003
    Beiträge:
    279
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    NRW
    Naja Hundertwasser, das sind jetzt etwas gewagte juristische Thesen. Der Handwerker ist grundsätzlich verpflichtet die Hersteller-Richtlinien bzw. anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Das muss man nicht noch zusätzlich vereinbaren oder sich bestätigen lassen. Wenn er die Abnahme will gibt er das auch indirekt zu verstehen.

    Bei Betrug oder Arglistischer Täuschung musst du ihm schon nachweisen, dass er bewusst gepfuscht hat. Und das ist, so sagen Juristen, äußerst schwierig.

    Er kann den Wische gerne anfordern, ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass der in 20 Jahren hilft.
     
  11. uban

    uban

    Dabei seit:
    07.01.2009
    Beiträge:
    1.081
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    dipl.-ing.
    Ort:
    Rheintal Oberrhein Murg
    wenn wir schon dabei sind:

    - Die Ecken hinten beim Fenster sieht bzgl Fensterbank/Rollladenführungsschienen auch nicht mustergültig aus da sie nicht auf den seitlichen Schenlen aufsitzt (ich vermute da was weggeschnitten damit die Fühungsschiene auf die Fensterbank aufsetzen konnte). Dichtmittel hier wohl die ergraute Pampe.

    - Das Überdämmen einer Alu-Rolladenführungsschiene bringt wärme-mässig gar nichts, die 5cm? breite Alu-Schiene leitet die Wärme so schnell weg dass man es auch hätte sein lassen (falls die Fensterrahmen seitlich nicht verbreitert wurden).


    Nun ja, das wird die 5 Jahre ziemlich sicher halten und wahrscheinlich auch die 20 Jahre und mehr (solange da nicht ausgesprochen viel Schlagregen dagegen drückt).
    Der eigene SV kostet um die 100€/h, für eine gerichtlich verwertbare Aussage wird er einen ordentlichen Bericht anfertigen wollen (und das kostet), dann noch der Anwalt, dann noch das Risiko einen gerichtlich bestellten öbuv SV zu erwischen der hier Silikon als Lösung sieht und schon hat man schnell 3000€ zusätzlich investiert, abgesehen vom jahrelangen Ärger der ja lebensverkürzende Effekte haben kann.
     
Thema: Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wdvs laibung risse

    ,
  2. wdvs leibung

    ,
  3. leibung bei wdvs

    ,
  4. riss fensterbank wdvs,
  5. fensterbank rolladenführungsschiene,
  6. fenstersims in die leibung,
  7. maler pfusch
Die Seite wird geladen...

Pfusch WDVS / Laibung und Fensterbänke - Ähnliche Themen

  1. Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert

    Pfusch am Bau WDVS Fenstersturz nicht isoliert: Wer hat Recht? Hausherr beauftragt Verputzer Firma ein bestehendes Haus mit einem 140mm Wärmedämmverbundsystem auszustatten. Die Verputzer Firma...
  2. WDVS Pfusch, was nun?

    WDVS Pfusch, was nun?: Hallo liebe Experten, vor einem 3/4 Jahr habe ich an einem neu erstellten Flachdachanbau (Porenbeton) und am alten Bestandsgebäude ein WDVS...
  3. Unser WDVS Pfusch?

    Unser WDVS Pfusch?: Hallo zusammen, alles bisher nach Plan gelaufen: Auschreibung, gute Preis Leistung rausgesucht, Baubesichtigung mit Unternehmer, Vergabe....
  4. Pfusch beim WDVS

    Pfusch beim WDVS: Guten Tag, haben ein WDVS für ein extrem hochwertiges Haus ausgeschrieben. Ausdrücklich mit erhöhten, (über Vorgaben der VOB/B),...
  5. WDVS Pfusch ohne Zulassung

    WDVS Pfusch ohne Zulassung: Hallo, wie haben 2006 ein Haus gebaut mit einem WDVS von einem großem bekanntem Hersteller, ob man den Namen nennen darf weiß ich nicht. Auf jeden...