Abweichung zur Baubeschreibung

Diskutiere Abweichung zur Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachtrag: Hab nochmal nachgeschaut und diese Ummantelung könnte doch eine im Brandfall aufschäumende Brandschottung sein, z. B. sowas:...

  1. #61 GWeberJ, 07.07.2014
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    Hab nochmal nachgeschaut und diese Ummantelung könnte doch eine im Brandfall aufschäumende Brandschottung sein, z. B. sowas: http://www.brandchemie.de/PYROSTAT_UNI.html
     
  2. #62 Neubauer83, 31.07.2014
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    Hallo zusammen,

    ich wollte Euch gerne auf dem laufenden halten.
    Der BT hat heute per Email (hab ich die überhaupt bekommen??) auf meine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Beseitigung bis zum 31.07. reagiert. Er schreibt, dass die Leitungsführung aus konstruktiven Gründen nicht anders möglich und notwendig ist.
    Weiter schreibt er dass die Leitungen ordnungsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend verlegt wurden....

    Wenn ich das richtig verstehe schreibt er damit doch aber nicht dass hier kein Mangel besteht, oder? Weil dann müsste er ja schreiben dass die Ausführung den beurkundeten Unterlagen (und damit dem geschuldeten SOLL) entspricht.

    Wie muss er denn beweisen dass kein Mangel vorliegt? Reicht es wenn er schreibt: "nein, ist kein Mangel weil das so sein muss"? Doch wohl eher nicht.

    Gruß
    NB
     
  3. #63 Thomas B, 31.07.2014
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    Das mag bei der Planung tatsächlich so sein (oder eben auch nicht), stellt dann aber zum einen eine mangelhafte Planung als solche dar und hätte m.E. Dir zumindest bekannt sein müssen, mit welchen Einschränkungen das Objekt behaftet ist. Wäre dies bekannt gewesen, ist es fraglich ob es zum nun vereinbarten Preis hätte verkauft werden können.

    Mein Tipp: RA!
     
  4. #64 Ralf Wortmann, 31.07.2014
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    Wenn du dir die Mängelansprüche korrekt auch bei der Abnahme vorbehältst, muss er das im Zweifel dadurch beweisen, dass im Falle eines Rechtsstreites darüber vom Gericht ein SV-Gutachten eingeholt wird. Da er beweispflichtig ist, muss er den Kostenvorschuss dafür zahlen.

    Das häufig vorgebrachte Argument "aus konstruktiven Gründen" ist nichts wert. Anders geht immer. Dann hätte er das Haus eben anders planen und bauen müssen. Höher oder breiter, um Installationsschächte unterzubringen. Auf Unverhältnismäßigkeit kann er sich nicht berufen.

    Solche Probleme erzielt man, wenn man als Bauherr darauf verzichtet, einen TGA-Fachplaner von Anfang an an der Planung des Projektes zu beteiligen.
     
  5. #65 Neubauer83, 31.07.2014
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    Wäre das schön wenn wenn die Menschen einfach eingestehen würden wenn Sie einen Fehler machen......

    Da demnächst die nächste Abschlagszahlung fällig wird sollte ich ja auch (da es tatsächlich die Zahlung für die Rohinstallation ist) einen entsprechenden Betrag zur Beseitigung des Mangels einbehalten. Was mache ich aber wenn sich sich der Mangel lt. BT gar nicht beheben lässt? Wie hoch sind die Kosten zu schätzen ohne jetzt extra vorher einen Gutachter zu bestellen?
     
  6. #66 Thomas B, 31.07.2014
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    "Normalerweise" darf man den doppelten (geschätzten) Betrag für die Mängelbehebung einbehalten. Ob dies auch hier wirsam ist, weiß ich aber nicht.

    Und: wieviel würde diese Mängelbehebung tatsächlich kosten? Ist es überhaupt zu ändern?

    Das kann nur ein Fachmann, der sich etwas mehr mit dem konkreten fall beschäftigt, ermitteln.

    Läßt sich der Mangel nun nicht mehr beheben (Änderung der Leitungsführung)....was dann?

    Schadensersatz...aber wieviel?
     
  7. #67 Ralf Wortmann, 31.07.2014
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    @Neubauer83:

    Wenn du etwas einbehalten willst, kommst du um die Einschaltung eines RA und eines SV nicht herum. Alles andere wäre zu risikoreich, alleine schon, weil der BT aufgrund des Notarvertrags i.d.R. einen vollstreckbaren Titel gegen dich in den Händen hat. Da müssen Weichen gestellt werden (z.B. Widerruf von Vollmachten bei einer etwaigen Vorrats-Rückauflassungserklärung) und dein RA muss informiert sein und bereit stehen, bei etwaigen Zwangsvollstreckungsversuchen sofort zu reagieren.
     
  8. #68 Ralf Wortmann, 31.07.2014
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    Notfalls Rückbau der erforderlichen Stockwerke und Einbau einer Zwischendecke mit der notwendigen Leitungsschächten. :konfusius

    Wie gesagt, auf Unverhältnismäßigkeit kann sich der BT nicht berufen ...
     
  9. #69 Thomas B, 31.07.2014
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    ...soweit die Theorie.

    In der Praxis aber würde ein BT (!!!), den derartiges Ungemach mit tatsächlich unabsehbaren Folgen wohl den Weg in die Insolvenz suchen um dann, wie Phoenix aus der Asche, unter neuem Namen munter weiter zu pfuschen....alles schon da gewesen. Und nicht nur einmal.
     
  10. #70 Neubauer83, 31.07.2014
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    Ich will ja jetzt auch nicht gar nichts mehr zahlen...bei meinen Beträgen kann der problemlos weiterleben. Ich glaub die nächste Abschlagszahlung wären so um die 12%, wenn da mal 10% vom Kaufpreis einbehalte tut sich vielleicht was....
    Ich meine, wenn wir ehrlich sind ist das jetzt so drin und da wird sicherlich niemand mehr etwas daran ändern. Scheiße gelaufen, das nächste mal kauf ich das Penthouse dann passiert sowas nicht...aber jetzt will ich halt ne angemessene Entschädigung, schließlich hat er sich ja auch ne anständige Planung gespart.
     
  11. #71 Thomas B, 31.07.2014
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    Die Entschädigung zu bemessen ist schwierig. was ist schon angemessen? Für Dich großer Ärger (auch in Zukunft, wenn nämlich der Penthäusler irgendwelche dafür nicht geeignete Dinge durch den kanal entsorgen will und Du alle Nase lang Handwerker in Deiner Wohnung hast um den Schaden in der Wohnung darüber zu beheben, oder Fließgeräusche....nett, wenn jede Verrichtung der Notdurft akustische Spuren in Deiner Wohnung hinterläßt...) -> große Entschädigung. Für den BT: alles Bestens: gar keine Entschädigung.
     
  12. #72 tgaeb01, 31.07.2014
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    Korrekt! Das gilt grundsätzlich für das "Bauherrenmodell" (freie Planungen und eingeschränkt für GU/GÜ Vorhaben).
    Hier ist es jedoch ein BT Modell d.h., über die mehr oder weniger vermutlich minderwertige Planung entscheidet der Investor! Der Käufer hat jedoch ein Objekt gemäß Kaufvertrag erworben. Wesentlich dürfte daher sein, welche Objekteigenschaften im Kaufvertrag vereinbart wurden. Ist der luschig, allgemein und oberflächlich formuliert, dürfte es dem Käufer schwer werden, vermutete, vorausgesetzte, erwartete, angenommene Eigenschaften rechtlich geltend zu machen, sofern nicht vertraglich vereinbart.
    Ob der Investor Fördermittel in Anspruch genommen hat, evtl. Schönrechnung vorliegt, ist unklar.
    Zu den simpelsten Aufgaben von externen Baubegleitern gehört z.B., die bauphysikalischen Eigenschaften "abgekippter" und verarbeiteter Baustoffe (Lieferscheine, Aufdrucke) mit denen der EnEV bzw. KfW Nachweise zu überprüfen, von der Ausführung der WB ganz zu schweigen.
    Warum Käufer diffuse und undefinierte Objekte, ohne externe, objektive und unabhängige Baubegleitung und -überwachung erwerben, bleibt mir ein Rätsel.

    v.g.
     
  13. #73 Neubauer83, 31.07.2014
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    Wenn ich meine Kunden so behandeln würde hätte ich die die längste Zeit gehabt. Nur lebt die Firma für die ich tätig bin davon mit Kunden mehrjährige (teilweise über 30) Beziehungen zu pflegen. Denen sag ich nur einmal:"ja, das hätten Sie genauer prüfen müssen oder ja, das steht zwar nicht drin, wir machen das jetzt aber trotzdem so." Das Problem mit dem BT ist doch, dass der den meisten genau EINMAL was verkauft, wenn der danach sauer ist is doch Wurst.

    Und jetzt mal ganz ehrlich, welcher Baubegleiter wäre denn auf die Idee gekommen dass da obwohl explizit Versorgungsschächte an zwei Stellen in der Wohnung eingezeichnet sind die eine niemals irgendwo beschriebene angehängte Decke einziehen wollen die unter den Vorgaben der LBO an die Raumhöhe liegt und darunter munter Abwasserleitungen quer durch die Bude zu einem nicht eingezeichneten Versorgungsschacht verlegen wollen......

    Ich bin zwar kein Bauexperte, aber Verträge sind mein tägliches doing und lesen kann ich auch.

    Ich versteh ja dass Ihr davon lebt dass Leute Experten einschalten, das ist ja sicher auch vernünftig. Aber wenn ich etwas bestelle, von dem ich ziemlich sicher bin dass ich einigermaßen verstanden habe was ich da bestellt habe, warum muss ich dann noch jemand externes mit der Überwachung beauftragen? Ich stell doch beim Daimler auch keinen Mechatroniker neben's Band um zu schauen ob die auch alles richtig verkabeln.....

    Viele Grüße
     
  14. rodopp

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    ja, aber wenn ein Auto beim Daimler vom Band kommt, dann wird es geprüft - das wird sicherlich auch bezahlt.
    Außerdem muss man von Zeit zur Zeit zum TÜV usw. - also kann man es sich nicht leisten, ein Auto, welches nicht "in Ordnung" ist, auf der Straße zu bewegen (da kontrolliert die Polizei, ob alles in Ordnung ist; außerdem kann man auch nicht argumentieren "ja, die Reifen haben zwar nicht die vorgeschriebene Mindesttiefe an Profil, aber fahren kann ich damit noch gut ...")

    Ein Haus kontrolliert aber niemand, außer der Bauherr oder jemand, den er Beauftragt (TÜV am Auto dürfen Sie auch nicht selbst zu Hause machen und abstempeln, Sie müssen einen Experten bezahlen)
     
  15. #75 tgaeb01, 31.07.2014
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    Hmmm, warum dann die Nachfrage hier im Forum?
    Du musst überhaupt Nichts! Es ist Deine freie Willensentscheidung buntem Werbegedöns anheim zu fallen oder auch nicht!
    Viele können sich Fehlorientierungen wirtschaftlich nicht leisten, wenn das hier aber der Fall ist, vergiss einfach die Ratschläge von Profi´s ;-)

    v.g.
     
  16. #76 Gast65249, 31.07.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31.07.2014
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Ähm diese Diskussionen werden hier ständig geführt und führen zu nix, auf dem Bau oder besser gesagt beim Hausbau begibst du dich für einen
    unbestimmten Zeitraum in eine andere Welt :yikes

    ... Mehr möchte ich hierzu nicht schreiben, da ich dir mit dem Daimler im Grundsatz zustimme, es hier aber zu endlosen Diskussionen führt warum
    man beim Hausbau nicht automatisch davon ausgehen kann ein mangelfreies Produkt zu erhalten...
     
  17. #77 Achim Kaiser, 31.07.2014
    Achim Kaiser

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    Hmmm ... die alleinige Tatsache dass in einer Wohnung ein Versorgungstrassenverzug vorhanden ist seh ich zunächst ganz einfach mal als keinen Mangel nach den aaRdT.

    Ob die Ausführung dem Vertrag entspricht und die zugesicherten Eigenschaften hat ist ein gesondert zu betrachtendes Thema. Da können sich dann die *Rechtler* auf weitem Feld ihre Auslegungen um die Ohren hauen.

    Die Position einzunehmen Schacht und/oder Verzug *passt mir nicht* (motz und mecker) greift da aber wohl ein wenig zu kurz. Die Sache steht und fällt mit den Verkaufsunterlagen und den dortigen Festlegungen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. #78 tgaeb01, 31.07.2014
    tgaeb01

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    Jedes Haus/Gebäude ist ein Unikat, selbst wenn es hinsichtlich der äußeren Hülle identisch wäre! Zudem eine reine Handwerksleistung mit mannigfaltigen Einflüssen, kein genormtes Produkt, welches DIN- definiert und überwacht vom Fließband kommt.
    Korrekt, allerdings wird äußerst ungern bezahlt, eher buntem Werbegedöns vertraut ;-) Ein Geschäftsmodell, welches insbesondere überregionale GU/GÜ und Franchaisnehmer verfolgen ;-)

    v.g.
     
  19. #79 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2014
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    Doch - man kann das schon mit einem Auto (egal welchen Herstellers) vergleichen!

    Wenn eine Automarke ein komplett neues Auto auf den Markt bringt, dann werden Planungen gemacht, alle Pläne immer wieder gegeneinander geprüft, Modelle gebaut bis 1-1, Vor- und 0-Serienfahrzeuge gebaut, gefahren, gecrasht, durch die Arktis und die Sahara gejagt, danach zerlegt und analysiert, die Produktion wird zigfach überwacht - und wenn die ersten Serienfahrzeuge auf den Markt kommen ...............


    gibts trotzdem ne Menge Probleme.

    Dieser Aufwand kostet Millionensummen. Bei einem Auto dividiert durch die auf die Modelllaufzeit angepeilten Stückzahlen eine annehmbare Summe im Gesamtpreis.
    Jedes Haus, auch wenn es die 100ste Ausgabe von Villa Veilchenschön 136 ist, ist ein Prototyp seiner selbst. Also weder durch die Arktis noch die Sahara gejagt noch gecrasht, schon gar nicht wieder zerlegt und analysiert.

    Fällt in der Erprobung des Autos immer wieder z.B. der Scheibenwischer aus, dann wurde der von den Ingenieuren ja nicht auf (einen so schnellen) Ausfall konstruiert. Trotzdem ist da was. Das wird gescuth, gefunden und behoben.
    Beim Haus ist es dann eben Vor-, 0-, und Serienfahrzeug in einem Stück und der Fehler tritt eben erst beim Käufer auf.

    Kaufe ich eher niedrigpreisig, ists wie beim Auto - die Teile klappern, quietschen und versagen im Schnitt eher als bei einem hochpreisigen.
    Unterbleibt dann noch die Kontrolle in Form von Bauleitung, gehts meist endgültig ins Höschen.

    Das Problem:
    Beim Auto steht in keiner Preisliste:
    Preis Fahrzeug 15.000 €
    + Entwicklungskosten 10.000 €
    sondern eben nur Preis: 25.000 €

    Aber bei einem Haus mit einem x-fachen Wert eines Autos kann man diese Kosten einzeln beziffern und auch sparen - und da wird dann eben auch geknausert.
     
  20. #80 Thomas B, 31.07.2014
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    Weiß nicht, denn diese Trasse greift ja (anders als ein Schacht, der in den Plänen eingezeichnet und vor ersehbar war) sehr wohl ins Innenleben der Wohnung ein.

    Zumal dieser Verzug sich nicht nur über einen Meter nach links/ rechts zum nächsten Schacht ersteckt, sondern (siehe #46 ) zwei Räume betrifft und ganz erheblich in diese Räume eingreift.

    Normal ist das sicher nicht.....
     
Thema: Abweichung zur Baubeschreibung
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