Abweichung zur Baubeschreibung

Diskutiere Abweichung zur Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; *lach* du hast recht. Ich hab spontan ob der Komplexität des Falles dem TS gleich beide Anwälte zugeschrieben. :D Hat man das heute nicht so??

  1. #101 Annette1968, 31.07.2014
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    *lach* du hast recht. Ich hab spontan ob der Komplexität des Falles dem TS gleich beide Anwälte zugeschrieben. :D Hat man das heute nicht so??
     
  2. #102 Thomas B, 31.07.2014
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    In diesem Falle könnte es eben besser sein erstmal einen bestimmten Betrag einzubehalten. Wieviel hier wirklich angemessen ist mag ich aber nicht beurteilen. In jedem Falle aber ist es einfacher wenn der BT dem Geld hinterher rennt und nicht Du Geld zurückzubbekommen versuchst, das Du dem BT bezahlt hast.

    Was angemessen ist mögen Andere beurteilen.....
     
  3. #103 Neubauer83, 31.07.2014
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    @tgaeb01: Die beiden haben bei dem Bauvorhaben überhaupt keine Vollmacht und sind auch in keinster Weise daran beteiligt. Es sind lediglich zwei gute Bekannte die ich nach Ihrer fachlichen Meinung gefragt habe. Ebenso wie hier im Forum.

    Ich bin auch sehr dankbar für alle Antworten, man sieht ja dass es hier durchaus unterschiedliche Ansichten geben kann und ich akzeptiere natürlich auch die derer die meinen man sollte eine Nutzungseinschränkung und einen evtl. verminderten Wiederverkaufswert einfach akzeptieren. Ebenso das Risiko dass die Decke bei Schäden an den Leitungen geöffnet werden müsste.

    Ich weiß nicht warum Du dich hier so reinsteigerst, dich hat doch niemand gezwungen dich an dieser Diskussion zu beteiligen. Wenn es Dir nicht passt dass jemand eine andere Meinung vertritt als Du solltest Du solltest Du dich vielleicht nicht an Diskussionen beteiligen.

    Wenn Du mir etwas zu sagen hast was Du hier nicht öffentlich äußern darfst, gerne per pn.
     
  4. #104 Neubauer83, 31.07.2014
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    Ich denke ich werde dem BT vorschlagen dass wir uns auf einen Sachverständigen einigen und uns dann seinem Urteil bzgl. der Wertminderung unterwerfen...alles andere produziert nur unnötig Ärger und Kosten.
     
  5. #105 Ralf Wortmann, 31.07.2014
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    Das Ganze hier driftet hier ein wenig in die Richtung, als ob ich zu einem Rechtsstreit gegen den BT raten würde. Dem ist nicht so.

    Ich erinnere an meinen Beitrag #52, in dem ich Vorschläge unterbreitet habe, wie der TE vorgehen sollte, wenn er auf dem Verhandlungswege außergerichtlich einen möglichst hohen Schadensersatzbetrag herausschlagen möchte.

    Der TE wollte anfangs nicht klagen (halte ich für vernünftig, da die Mängel nicht sehr erheblich sind), sondern nur einen hohen Betrag herausschlagen.

    Wenn er das immer noch will, sollte er künftige Zahlungen wegen der in Rede stehenden Mängel stets unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten, aber gegenüber dem BT weiterhin unverändert konsequent auf Mängelbeseitigung bestehen (notfalls mit RA + Klage drohen), bis zum Abschluss eines für ihn akzeptablen Verhandlungsergebnisses.

    Wenn du dich auf einen SV einigen willst (was immer ein Sprung ins Dunkle ist), dann nur schriftlich und auf keinen Fall mit der Zielsetzung, eine „Wertminderung“ zu ermitteln (siehe mein Beitrag #52!!!). Das wäre töricht, denn dabei kommt nicht genug heraus. Dann kannst du gleich 300 € nehmen und gut ist.

    Wie wäre es mit der Formulierung: „Der Sachverständige soll beauftragt werden, die Höhe des vom Käufer zu beanspruchenden Schadensersatzes zu ermitteln.“?

    Die Rechtsfolgen und Einzelheiten müssen in der Einigung genau festgelegt werden (wer zahlt z.B. den SV, wer sucht ihn aus, wer beauftragt ihn, wie wird mit dem Ergebnis verfahren, sollen die Parteien ggf. Einwendungen erheben können?, etc.). Es handelt sich Grunde um einen Schiedsvertrag.
     
  6. THEO

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    Lies Dir mal die anderen Beiträge durch, dann wirst Du schnell merken, welche Beitragsqualität der hier abliefert.
    Nicht umsonst hat er hier vom Baufuchs schon einen Rüffel für seine Freundlichkeiten kassiert.

    Die von ihm angedrohte "Breitseite" ein paar Posts vorher hätte er, wenn sie denn eine sachliche und fachliche Grundlage hätte, durchaus abgeben können. Wer weiß, was uns so erspart bleibt ;-)

    So weit ich weiß, werden Beruf und Benutzertitelzusatz verlangt, aber nicht nachgeprüft ;-)
     
Thema: Abweichung zur Baubeschreibung
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