begehbare Garage wird in wenigen Monaten gebaut - Geländer vor Terrassentür notwendig

Diskutiere begehbare Garage wird in wenigen Monaten gebaut - Geländer vor Terrassentür notwendig im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen... Habe eine kurze Frage zu zwei Terassentüren. Wir haben eine Baugenehmigung zu einem Haus mit angrenzender Garage. Die Garage...

  1. spyron

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    Hallo zusammen...

    Habe eine kurze Frage zu zwei Terassentüren.

    Wir haben eine Baugenehmigung zu einem Haus mit angrenzender Garage. Die Garage soll aus dem ersten Stock durch zwei Terrassentüren begehbar sein.
    Aufgrund der finanziellen Lage wollen wir erst einmal das Haus bauen und dann innerhalb von 1-2 Jahren die Garage nachziehen, vielleicht aber auch schon schneller.

    Unser Bauträger hat nun für die beiden Terrassentüren ein Geländer eingeplant (ähnlich französischer Balkon), da laut seiner Aussage die Garage ja nicht mitgebaut wird und folglich eine Absturzsicherung installiert werden muss. Kosten 560 EUR + MwSt. Unsere Architektin hat damals gesagt, dass das nicht nötig sei und in der Baugenehmigung ja bereits die Garage enthalten ist.

    Ich will ungern jetzt ein Geländer installieren, welches ich dann später (vielleicht schon in wenigen Monaten) wieder rausreiße...

    Daher die Frage... Ist das notwendig hier ein Geländer zu installieren, wenn der Bau der Garage schon geplant und über die Baugenehmigung auch genehmigt ist?

    Danke & viele Grüße

    Spyron
     
  2. #2 mastehr, 04.06.2014
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    Wer garantiert denn, dass die Garage überhaupt gebaut wird?
     
  3. spyron

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    Die Bodenplatte für die Garage wird beim Bau des Hauses bereits mitgegossen... Es ist also ersichtlich, dass da noch was hinkommt...
    Natürlich gibt es keine Garantie (wo gibt es sowas schon), außer der Tatsache dass wir sagen, dass diese Garage noch gebaut wird. Aber für mich ist es unverständlich dass dieses Geländer installiert werden soll, wenn kurz darauf die Garage gebaut wird...

    Und wie gesagt, die Garage ist in der Baugenehmigung ja schon mit beantragt und genehmigt.
     
  4. svjm

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    Solange aber nur die Bodenplatte da liegt, fällt jeder ohne Absturzsicherung auf dieselbe, wenn er schlaftrunken oder spielend die Terassentüre öffnet und einen falschen Schritt macht. Deshalb....

    svjm
     
  5. #5 feelfree, 04.06.2014
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    feelfree Gast

    Um eine Absturzsicherung wirst Du wohl nicht rumkommen, Stichwort Verkehrssicherungpflicht. Da tut's auch ein Bretterverschlag, wenn der wie auch immer an der dann (später verputzten?) Fassade befestigt werden kann.
     
  6. spyron

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    Hab ja nichts dagegen das ganze gegen Sturz abzusichern, aber muss das von außen an der Fassade sein? Kann man das ganze denn nicht auch von innen sichern? Evtl. über abschließbare Türen?
     
  7. #7 Annette1968, 04.06.2014
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    Wir haben eine (so nicht gewollte) Terassentür, sprich ein bodentiefes dreh-kipp Fenster, dass oberhalb des Lichthofes endet. Da das ganze im EG ist, wollten wir den französischen Balkon als Mängelbeseitigung aus optischen gründen nicht. Fazit war, das dort noch ein abschließbarer Griff hinkommt und der BT aus der Haftung entlassen wurde.
    Praktisch wäre es so, dass jemand zunächst das Sofa wegschieben müßte um dann das fenster aufzuschließen um volltrunken in eine bepflanze Böschung zu stürzen. Wir wären im Falle des Falles haftbar. Das Risiko ist aber so überschaubar.

    Wer wird denn die Zimmer und das Haus bewohnen? Gegen versehentliche Unfälle sollte ein abgeschlossener Griff mit weggeräumtem Schlüssel reichen. Dazu wurde ich vielleicht eine kommode oder irgendwas anderes halbhohes davor stellen. Nur bei Kindern oder Jugendlichen, die bewusst das Abenteurer suchen, würde mir das nicht reichen.
     
  8. Taipan

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    Ihr glaubt gar nicht, was alles NICHT als Absturzsicherung durchgeht ... die Scheibe, besser das ganze Fenster, muss nach TRAV ausgeführt werden, wenn es keine gesonderte Absturzsicherung gibt ... ein einfaches: "da läuft eh kleiner rum" gilt nicht ...
     
  9. spyron

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    die Terassentür ist im Bad und im HWR. Bewohnt wird das Haus (wenn es mal fertig ist) vorerst nur von meiner Freundin und mir. (sind noch keine Kinder im Haus)
    Klar muss eine Absturzsicherung sein, gerne auch eine die allen Anforderungen entspricht - wenn es sich hierbei um eine permanente Sturzgefahr handelt. Allerdings sehe ich das wie gesagt nicht ein wegen ein paar Monaten eine komplette Absturzsicherung zu installieren, nur um das ganze dann wieder rückzubauen, wenn die Garage mit Terasse davor steht.

    Das mit der Haftung (falls sich doch jemand "runterstürzt") ist mir bewusst. Ich denke wir werden einfach eine abschließbare Tür einbauen.
     
  10. Taipan

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    Mach was Du denkst ... jammere im Fall der Fälle (scheeenes Wortspiel) aber nicht rum ... eine ordinäre Floatscheibe schütz eben nicht gegen Durchfall.
     
  11. #11 Gast036816, 04.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    an einer absturzsicherung wirst du nicht vorbeikommen. das glas in der fenstertür übernimmt keine absturzsicherung wenn es nicht der TRAV oder DIN 18008 entspricht. abschließbar geht auch nicht durch, da zum putzen bestimmt aufgeschlossen wird. was nützt es wenn du jetzt an 1.000 € sparst, aber später jemand den rest seines lebens im rollstuhl verbringt?

    das was Frau Doktor hier beschreibt ist purer leichtsinn, den man lieber nicht veröffentlichen sollte!
     
  12. #12 Annette1968, 04.06.2014
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    Naja, bei uns "stürzt" man ganze 1.20m tief in eine bepflanzte Böschung. Solche Gelegenheiten gibt es vermutlich viele, solange man sich außer Haus traut. Und um das bei uns zu schaffen bedarf es dazu noch einiger Mühen vorneweg.

    Das sieht beim TS schon anders aus.

    @TS wäre es vielleicht eine Option, eine Sicherung IN der Laibung anzubringen, z.B. in Form von drei queren Stangen?

    Das dürfte günstiger sein, als französische Balkone und die Bohrlöcher lassen sich später besser kaschieren.
     
  13. #13 Gast036816, 04.06.2014
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    Gast036816 Gast

    stürzen ist stürzen, hoffentlich habt ihr den hang mit wollgras bepflanzt.
     
  14. #14 Annette1968, 05.06.2014
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    Ihr habt ja grundsätzlich recht, ganz ohne Frage. Und natürlich müßt ihr als für die Ausführung eines Baues Verantwortlichen, diesen Standpunkt vertreten. Dennoch sollte man glauben, dass es zwei erwachsene Menschen schaffen, eine vor einem bodentiefen Fenster stehende Kommode für einen begrenzten Zeitraum nicht im volltrunkenen Zustand beiseite zu schieben, um dann in diesem Zustand auch noch ein Fenster aufzuschließen. Und wer über eine Hindernis vor dem Fenster hinweg durch das Fenster stürzt, tut dies auch trotz franz. Balkon. Allerdings würde ich mich als Bauherr ehrlich damit auseinandersetzen, inwieweit dieses Provisorium zu einem Dauerzustand werden könnte. Weildie Garage eben doch nicht früher, sondern dank klammen Geldbeutel nicht doch deutlich später kommt. Dann würde ich eine fest instalierte Absturzsicherung auch befürworten.

    Und nein, unsere Böschung ist nicht mitt Wollgras bepflanzt. Aber ganz ehrlich, wenn jemand unsere schon lange nicht mehr mit einem Gitter gesicherte Treppe runterstürzt, dürften die Verletzungen gravierender sein - und diese ist freizugänglich.
     
  15. #15 Gast036816, 05.06.2014
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    Gast036816 Gast

    zur richtigstellung: eine kommode ist kein zugelassenes bauteil zur absturzsicherung. eine fenstertür wird auch mal geöffnet, zum putzen als beispiel. als privatperson kannst du vieles machen und von vorschriften abweichen. im ernstfall kann es zivilrechtliche folgen für alle beteiligte haben. aus diesem grund bin ich nicht begeistert, so etwas zu veröffentlichen. nachahmer gibt es leider zu viele.
     
  16. #16 Annette1968, 05.06.2014
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    Versteh ich ja. :) Und es könnte gut sein, dass insbesondere der Fensterrahmenputz außen von mir bei dieser Konstruktion etwas stiefmütterlich behandelt würde.
    Ich habe auch nicht ohne Grund geschrieben, dass sich der TS sehr ehrlich die Frage beantworten soll, warum die Garage erst in absehbarer Zeit nach der Fertigstellung gebaut werden soll, und nicht direkt. Denn das würde sicher eher Geld sparen.

    Direkt nach Fertigstellung des Eigenheims ist der Finanzstatus nämlich in der Regel doch erst einmal knapper, als während der Planung noch angenommen. ;) Und Provisorien neigen dazu, lange zu bestehen. Und dann würde ich zumindest auf die Variante von drei Querstreben in der Fensterlaibung zurückgreifen.
    Entspannt die Situation doch erheblich.
     
  17. #17 Gast56083, 05.06.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum hier über die "Lösung" diskutiert wird, die ist doch klar.

    Der Bauträger (oder doch eher GU wenn Ihr eine/n Archi hattet?) ist verpflichtet, ein mängelfreies Gewerk (das Haus) abzuliefern.
    Eine solche Tür ohne Terrasse oder Absturzsicherung davor zu übergeben wäre ein Mangel.
    Der BT/GU kommt hier nur seiner Aufgabe nach und das ist gut so. Will man das nicht, so kann(muss) man den BT/GU offiziell freizeichnen und das Risiko auf eigene Kappe nehmen.

    Ist ja kein Thema, man muss nur den GU/BT aus der Verantwortung nehmen. Eine andere Lösung gibt es nicht (ohne weitere Absturzsicherung und fachgerecht ohne Mangel und BT/GU weiter in voller Verantwortung ).

    Ob man das Risiko auf sich nimmt oder nicht, muss jeder selber entscheiden. Ich habe meinen GU auch bei einigen Sachen freigezeichnet, weil ich es anders wollte als er es mängelfrei übergeben hätte müssen.
    Ob, wann, wie die Garage kommt und wie hoch das Risiko ist zwischenzeitlich durch eine abgesperrte Tür zu fallen oder diese zu öffnen etc. kann einzig und allein der TE beantworten.
     
  18. Zwakke

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    LBO RP §38 (4)

    Was der Architekt sagt, ist einfach nur fahrlässig und verantwortungslos. 1-2 Jahre ist ja jetzt auch nicht so kurz. Der BT handelt hier richtig. Es ist keine Garage vorhanden, ob sie geplant ist oder nicht ist irrelevant.
    Freizeichnen geht natürlich, wenn aber was passieren sollte (beim Fensterputzen,...) haftest du. Ich würde mir den Schuh jedenfalls nicht anziehen. Das Risiko musst du abwägen.
     
  19. Zwakke

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    Ach und Ausführung sollte der DIN 18065 entsprechen und nicht der AN 1968. :P
     
  20. #20 Ralf Wortmann, 05.06.2014
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    @spyron: ich denke, die hier mitgeteilten Meinungen waren deutlich genug. Wenn du das anders sehen solltest, stellt sich eigentlich die Frage, warum du überhaupt fragst.

    Du brauchst ab der Ingebrauchnahme des Gebäudes in jedem Fall eine zugelassene Absturzsicherung, die du erst entfernen darfst, wenn die Garage steht.
    Etwas anderes darf dir deine Architektin auch gar nicht durchgehen lassen.
     
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