Montageplatz digitaler Temperaturregler ?

Diskutiere Montageplatz digitaler Temperaturregler ? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, folgenden Beitrag habe ich gestern in einem anderen Forum gefunden, wo allerdings kaum Stellungnahmen dazu waren! Da mich dieses...

  1. #1 Brennwert, 12.01.2006
    Brennwert

    Brennwert Gast

    Guten Morgen,

    folgenden Beitrag habe ich gestern in einem anderen Forum gefunden, wo allerdings kaum Stellungnahmen dazu waren!
    Da mich dieses Thema auch brennend interessiert, werde ich die Frage mal hier veröffentlichen:
    Bitte um Hilfe:


    "Ich habe eine Frage bzgl. der Temperatursteuerung meiner neuen Gastherme in meinem Neubau!

    Bei mir wurde eine Wolf CGW-20/120 Brennwerttherme mit digitaler Temperaturregelung (DWT)sowie eine FBH im EG und OG eingebaut!

    Nun gibt es zwischen mir und meinem Heizungsbauer 2 unterschiedliche Meinungen, weshalb ich hier gerne den Rat von anderen Experten einholen möchte!

    Der Heizungsbauer tendiert dahin, die Regelung im Hauswirtschaftsraum zu installieren und die Therme über den Außenfühler zu steuern!

    Da ich aber nun in der Betriebsanleitung gelesen habe, dass die Regelung über eine Raumtemperaturregelung verfügt und Wolf empfiehlt, diese im Wohnraum zu installieren, würde ich eher dies Version bevorzugen!

    Für mich ist es doch interessant wieviel Grad ich im Wohnbereich habe, und nicht wieviel Grad es draußen sind!

    Ist es nicht logisch, da das Wohnzimmer ja normalerweise der wärmste Raum im Haus ist, hier die Regelung aufzuhängen und diese bei voll aufgedrehten Heizkreisen auf 22 Grad einzustellen?

    Demzufolge würde sich doch die Therme bei erreichen dieser Temperatur abschalten bzw. herunterfahren, und die Regelung der anderen Räume könnte man doch dann über die Verteilung erreichen, indem man evtl. die Heizkreise ein wenig "abdreht".

    Für das Badezimmer wäre dieses auch egal, da hier zusätzlich ein großer Heizkörper mit einem separaten Heizkreis installiert wird!

    Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Meinung hier nun tatsächlich daneben liege, so wie es der Heizungsbauer mir erzählen will, oder ob er sich irrt?"
     
  2. R.B.

    R.B.

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    RTR oder ERR

    Hallo,
    hier meine Meinung dazu.

    Den Außenfühler benötige ich um die erforderliche Heizkreistemperatur zu bestimmen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß nur die wirklich benötigte "Leistung" erzeugt wird. Die Vorlauftemperatur des Heizkreis wird also abhängig von der Außentemperatur "geregelt".

    Einen perfekten hydraulischen Abgleich vorausgesetzt, könnte man nun auf eine Einzelraumregelung verzichten, es gibt jedoch "Störfaktoren" die man über die Außentemperatur nicht erfassen kann. Diese Störfaktoren sollen dann über die Einzelraumregelung erfasst werden. Hierdurch wird beispielsweise sichergestellt, daß ein Heizkörper im Wohnzimmer "abgeschaltet" wird wenn sich durch Sonneneinstrahlung der Raum bereits aufgeheizt hat. (gilt analog für FBH).

    Eine Raumtemperaturregelung über einen Referenzraum ist nicht nach meinem Geschmack. Das gilt auch für eine ausschließlich witterungsgeführte Regelung mit Außentemperaturfühler.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist eine ERR nach EnEV auch vorgeschrieben. :Roll


    Gruß
    Ralf
     
  3. Rolf

    Rolf

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    Bin kein Fachman, aber bei mir sind die Stellventile für die Fbh auch im Hausanschlussraum. Alle Leitungen gehen also zu diesem Raum. Dadurch ist dieser Raum bei mir immer überdurchscnittlich warm. Dort einen Fühler zu installieren währe also Quatsch.
     
  4. #4 bauhexe, 12.01.2006
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    durch die außentemp. wird über die eingestellte heizkurve der vorlauf gesteuert.
    bei gutem hydraulichem abgleich ist das eine feine sache. nach EnEV ist jedoch eine einzelraumregelung vorschrift.
    in wie weit der raumfühler bei einer fbh sinnvoll ist, hängt von vielen faktoren ab. speicherkapazität > trägheit sind die übelsten.
     
  5. #5 Brennwert, 13.01.2006
    Brennwert

    Brennwert Gast


    Guten Morgen!

    Das die Steuerung über die eingestellte Heizkurve auch eine "feine Sache" glaube ich auch, doch auch bei dieser Version kann doch und sollte doch die DWT im Wohnbereich und nicht wie vom HB oben vorgeschlagen im HWR montiert sein!
    Somit hat man doch immerhin die Möglichkeit, aus dem Wohnbereich Temperatur etc. abzulesen und ggfs. Änderungen vorzunehmen!
     
  6. #6 marcusch, 19.01.2006
    marcusch

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    Ja, die EnEV gibt hierzu eine Auskunft. Komplett z.b. hier nachlesbar:
    http://enev-normen.enev-online.de/enev/3_dokumente.htm

    §12 - Verteilungseinrichtung und Warmwasseranlagen
    (1) Wer Zentralheizungen ... einbaut..., muss diese mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr ... in Abhängigkeit von
    1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
    2. der Zeit
    ausstatten.

    Eine raumgeführte Regelung bzw. eine Einzelraumregelung wird nicht gefordert.

    Dennoch ist ein Raumfühler sinnvoll, da - wie R.B. schon geschrieben hat - verschiedene Einflüsse berücksichtigt werden können. Des weiteren "fordert" der Raumfühler auch keine weitere Wärme an, wenn die Nachtabsenkung eingeschaltet wird. So lange der Raum / das Gebäude noch genügend Wärme gespeichert hat, ist die Heizung nicht notwendig. Anderseits ist auch die Rückmeldung vom Raumfühler erforderlich, wie lange der Raum zum Aufheizen braucht, wenn die Heizung / der Raum wieder auf Tagestemperatur sein soll.

    Also, gem. EnEV ist die Raumregelung und der Einbauort nicht vorgeschrieben. Aber WARUM sollte die Fa. Wolf den Einbau in einem Wohnraum empfehlen, wenn dies nicht notwendig wäre. Nicht nur der Heizungsbauer hat Ahnung - auch der Hersteller und die Leute, die lesen können und somit auch wissen was in der Anleitung steht!

    Einen noch zum Schluss:
    Sollte in dem Wohnzimmer ein Kamin oder Holzofen stehen, dann bringt dieser natürlich die Regelung durcheinander. Die Heizung fährt runter, da ja (angeblich) ausreichend Wärme vorhanden ist und die anderen Räume kühlen aus.
     
  7. OK

    OK

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    NEIN! Raumweise Regelung wird gefordert in EnEV §19, Absatz 2 (Link siehe oben)
    +
    Grüße
    Oliver
     
  8. #8 marcusch, 23.01.2006
    marcusch

    marcusch

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    Jaein..
    Jetzt musste ich erstmal ein bißchen suchen, welchen § du meinst... § 19 ist die Übergangsvorschrift - dein Bezug ist § 12, Absatz 2.
    Bei einer Heizung mittels Heizkörpern handelt es sich bei der geforderten "selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung" um Thermostatköpfe am Heizkörper. (Dieser Standard sollte in einem Neubau vorhanden sein...)
    Da es sich hier jedoch um Fußbodenheizung handelt, ist die raumweise Regelung notwendig. Diese arbeitet jedoch unabhängig von der digitalen Heizungsregelung.

    ...Einspruch von OK ist richtig!
     
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