Grenzgarage

Diskutiere Grenzgarage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Nachbar hat von uns auf dem Bauplan eine genehmigung für eine Grenz- garage erhalten. Wir haben zur Absicherung darauf vermerkt,...

  1. holule

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    Hallo,

    unser Nachbar hat von uns auf dem Bauplan eine genehmigung für eine Grenz-
    garage erhalten. Wir haben zur Absicherung darauf vermerkt, dass wir nur
    eine Garage nach Bauordnung NRW zulassen, und dass keine GEbäudeabstandsflächen die zu einer Baulast führen entstehen dürfen.
    Jetzt hat unser Nachbar aufgrund des abschüssigen Geländes einen Unterbau
    auf eine Länge von 8,50 und eine Garage (gleiche Länge) gebaut. Gesamt Höhe von dem tiefsten Punkt unseres Grundstückes 4,60....
    Was können wir tun
    Gruss
    Silke
     
  2. #2 Baufuchs, 12.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gem.

    BauONW ist eine Garage auf der Grenze nur dann zulässig, wenn die mittlere Wandhöhe auf der Grenze 3m nicht überschreitet. § 6 (11) Pkt. 1.
     
  3. holule

    holule

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    Leider hat das Bauordnungsamt diese Garage aber genehmigt. Können wir dagegen vorgehen???
     
  4. #4 Baufuchs, 12.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beachten:

    Sind Sie sicher, dass aus den eingereichten Plänen die Höhenüberschreitung der Garage ersichtlich war?

    dann ist zu prüfen:

    1.) War es ein Bauantrag? Dann hat das Bauamt die Pläne geprüft

    2.) War es eine Bauanzeige, dann haftet der planende Architekt dafür, dass baurechtl. und B-PLanfestsetzungen eingehalten wurden.

    Welche rechtlich sicheren Maßnahmen nun möglich sind, kann Ihnen nach Klärung der o.a. Fragen ein RA sagen.
     
  5. #5 Gast_Max, 12.01.2006
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo

    Als Beteiligte (Betroffene und Nachbarn) haben Sie ein Recht auf Einsicht in die Akte zum Bauantrag.

    dortige Auflagen...

    Außerdem können sie die Aushändigung der Baugenehmigung (in Kopie) verlangen und falls die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, Widerspruch gegen die Genehmigung einlegen.

    Oder dem Amt mitteilen, daß sich bei der Ausführung nicht an die Angaben (Höhen) und die Auflagen gehalten wurde.

    Nehmen Sie erst mal Einsicht. Dann klärt sich, was Sache ist.

    Viel Erfolg

    Max
     
  6. #6 Josilika, 13.01.2006
    Josilika

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    Grenzgaragen 3m mittlere Wandhöhe

    Das Thema ist in Thüringen oft ein Problem und es macht mir immer wieder Spaß in den Bauämter drüber zu diskutieren - vor allem wegen der so unterschiedlichen Meinungen

    Festsetzung BPlan :
    Grenzgarage und Hanglage und dann haltet euch fest Satteldach
    und dann wollten die noch auf den 3m rumreiten..........
    der Gag damals war, die wollten ernsthaft von meinem Bauherrn die Auffüllung des Nachbargrundstücks verlangen, damit die Papierordnung im Gelände wieder paßt, aber da ahben wir lieber unser Haus umgeplant - da der BPlan einen kleinen Legendenfehler hatte und wir so die Grenzgarage einfach ignoriert haben, der Bauherr hatte neben der Garage seine Zufahrt, keinen Behördenstreit und der Nachbar, der am Hang ein Haus ohne Keller bauen wollte, mußte zusehen wie es weiter geht.

    Aber man kann ja nicht immer vor den Ämtern flüchten :

    - die Antwort bzw. das Diskussionsergebinis des Herrn Meisner , der die Thüringer Bauordnung erdichtet hat :
    die Grenzgarage mit 3m mittlerer Wandhöhe und wohl 8m Länge und 40m² Fläche ......... ist zB in Thüringen nur genehmigungsfrei.
    Das heißt das Teil kann mit einer einfachen Anzeige gebaut werden.

    Garagen über 3m sind halt baurechtlich keine derartigen Grenzgaragen , sondern Gebäude mit Grenzbebauung (nenne sie Gebäude zum Abstellen des PKWs und Fahrräder) dann ist es ein bauantrag - keine Anzeige oder Freistellung - und das Bauamt hat zu prüfen, ob es "ortsüblich" möglich ist - Grenzbebauung zu genehmigen. Das Privileg Garage - nicht fragen - ist weg, aber das Bauamt hat die Möglichkeit es zu prüfen und zu genehmigen.
    Auch in der BauONW ist so ein Zusatz bei dem §6 Abstandsflächen.
    Wenn ich also der Architekt deines Nachbarn wäre, und den Fall hat ein Architekt nicht selten genug - muß ein Bauantrag her und selbst wenn du einen B a u s t o p erreichen kannst, kann der die Behörden solange zwingen zu prüfen und irgendwo findet auch der blondeste Architekt einen Fall im Umfeld des Bauamtes wo eine Garage höher als 3m an der Grenze gebaut werden konnte. Baulast ist übrigens nur, wenn weiger als 3m Abstand, dann müßten die restlichen cm auf deinem Grundstück eingetragen werden, aber in so einem Fall empfehle ich den verstrittenen Bauherrn : die Restfläche zwischen Garage und Grenze zu schließen, dann wirds wieder Grenze und ist baurechtlich meist wieder ohne Nachbar genehmigungsfähig. Was nei einer der Bauherrn versteht : wieso geht kein 1m Abstand zwischen Grenze und Garage : nur soviel, dass man mal seine Fassade streichen kann.

    Also damit mich hier nicht wieder einer verklagt:

    L a i e n m e i n u n g , aber Erfahrung.

    Als Architekt im Grenzstreifen Ost West ist es immer sehr interessant wie unterschiedlich Behörden im gleichen Fall reagieren - aber das kann man dann auch zum gegenseitigen Argumentieren wieder verwenden und dann weiß wieder keiner was Recht ist und alle sind nur froh, wenn es vom Tisch ist.
    Also bevor du klagst, denk dran: Ist dein Nachbar.
    Und es gibt bestimmt auch Architekten und Anwälte die ebenso wie ich ne Lösung finden könnten - Bebauungspläne sind auch kein Maßstab, die kann man auf Gemeinderatsbeschluß ändern lassen, oder Freisstellungen beantragen ..............
     
  7. holule

    holule

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    Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe und Meinungen.

    Gerade weil diese Thema absolut undurchsichtig ist haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Aber vorsicht...... es sollte schon ein Fachanwalt sein!!!
    Jedenfalls sagt er uns klipp und klar, dass wir mit unserer Unterschrift nur auf
    unser Nachbarschaftsrecht verzichtet haben und nicht auf unser Recht, dass
    die Grenzgarage nach Bauordnung NRW gebaut wird.
    Und diese sagt ganz eindeutig aus, dass die Garage nur 3 m in der Höhe und
    9 m in der Länge sein darf.
    Wir haben gegen die Baugenehmigung Einspruch erhoben und werden versuchen, dass das Bauordnungsamt die Baugenehmigung zurück nimmt.
    Jedenfalls sagt unser Anwalt, dass die Garage so nicht rechtens ist.
    Leider ist eine Einigung mit den Nachbarn nicht möglich, da wir ihnen bereits
    vor dem endgültigen Bau der Garage gesagt haben, dass wir damit nicht einverstanden sind. Hat wohl nichts gebracht.
    Gruss
     
  8. holule

    holule

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    Hallo alle Zusammen,

    ich wollte Euch nur mal kurz den Stand der Dinge durchgeben.
    Wir haben Einspruch gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht
    Gelsenkírchen eingelegt.
    Tatsache sind:
    Wir müssten die Garage so akzeptieren, da wir alle Höhen und Längen auf dem
    Bauplan gesehen haben aber.....
    1.) ist die Garage mit dem Haus durch eine Tür verbunden und hat Fenster...
    somit also keine Garage mehr.
    2.) hat das Verwaltungsgericht sich den gesamten Bau genauer angeschaut und festgestellt, dass durch die Giebel Abstandsflächen anfallen.

    um keinem (vorallem unseren Nachbarn) größeren Schaden zuzufügen, z. B. Bankrott
    haben wir uns außergerichtlich geeinigt.

    Also bitte an alle unterschreibt nichts ohne es von einem Fachmann geprüft zu haben.

    Gruss
    Silke
     
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