EWärmeG

Diskutiere EWärmeG im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Immer noch ratlos versuche ich rauszubekommen, ob ich nach diesem EWärmeG folgende Heizart anwenden kann, um diesdes EWärmeG zu erfüllen: wir...

  1. balaur

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    Immer noch ratlos versuche ich rauszubekommen, ob ich nach diesem EWärmeG folgende Heizart anwenden kann, um diesdes EWärmeG zu erfüllen: wir wollen eine Gastherme einbauen (Neubaubeginn ist bald) aber ohne Solarthermie. Um dieses gesetz zu erfüllen wollen wir auf Biogas (30%) zurückgreifen. Wenn man das Gesetz jetzt liest, könnte man dies so machen, doch in den unterpunkten lese ich dann was von Blockheizkraftwerken - deshlab hat schon jemand erfahrung damit? Das Landratsamt fühlt sich mit meiner Frage überfordert und hat mir nur die Gesetze zugeschikt - der Gaslieferant meinte, dass das geht und meinBauträger auch - ich will halt nicht am Ende dastehen und dann doch noch eine Solarthermie aufs Dach hauen müssen.
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  2. #2 mastehr, 08.06.2014
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    1. Was spricht gegen Solarthermie?
    2. Was passiert, wenn kein Bio-Gas mehr angeboten wird oder die Nachfrage das Angebot übersteigt?
     
  3. balaur

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    Gegen Solarthermie spricht der Nutzen: wasser wird wenn wir Gluck haben von März bis eptember erwärmt - da wir alle nur 1 x am Tag Duschen und dann nicht ewig und der Preis für die Solarthermie lt. Bauträger bei knapp 4.000 liegt, wir tagsüber arbeiten sind und somit auch nicht viel vom heizeffekt haben - ist uns die Ersparniss an der Stelle im Gegensatz zum Kostenfaktor zu hoch (Wartung etc. nicht mitgerechnet) (Bauträger meint, Ersparniss liegt bei etwa 15,00 € / Monat)
     
  4. #4 mastehr, 08.06.2014
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    Umweltschutz gerne, aber kosten darf er halt nichts.

    Dann bleibt immer noch die zweite Frage: Was passiert, wenn kein Bio-Gas mehr angeboten wird oder die Nachfrage das Angebot übersteigt?
     
  5. #5 tgaeb01, 09.06.2014
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    Es gibt auch Ersatzmaßnahmen. Einfach den Nachweisersteller befragen, der sollte das Thema beherrschen.
    BHK sind für ein EFH i.d.R. nicht wirtschaftlich.
    Biogas: Einfach mal in die AGB der Anbieter schauen. Eine Versorgungsgarantie für 30% Biogas gibt es dort m.W. nicht.

    v.g.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 09.06.2014
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    • Biogas darf im im Wohnhaus-Neubau nach EEWärmeG nur angerechnet werden, wenn dieses in einem BHKW verheizt wird. Damit in der Regel nicht wirtschaftlich.
    • die Aussagen von Gaslieferant und Bauträger sind demnach nicht korrekt
    • Eine Möglichkeit, das EEWärmeG umzusetzen, ist es tatsächlich, eine thermische Solaranlage zu installieren.
    • eine andere Möglichkeit ist es, nachzuweisen, dass man auch ohne diese die EnEV um mindestens 15% unterschreitet. Nur wird dieser Nachweis nur gelingen, wenn man deutlich überdurchschnittlichen Wärmeschutzstandard umsetzt. Zusätzlich wird man versuchen können (so mache ich es häufiger), für die verbauten Komponenten, detaillierte Kenndaten des Heizkessels (vom Hersteller) zu bekommen und diese dann der Berechnung nach EnEV (ich mach das dann nach 18599) zugrundezulegen. Ich gehe aber davon aus, dass damit noch nicht jeder gearbeitet hat, ist nicht ganz einfach, manche Softwareprogramme können das aber auch nicht.
    • Es gibt aber noch andere Ersatzmaßnahmen, die aber häufig nicht angewendet werden.
    • die gesetzliche Anforderungen nach der Nutzung von regenerativen Energien (oder alternativ nach Ersatzmaßnahmen) fragt nicht nach der Wirtschaftlichkeit. Sie ist Gesetz und damit umzusetzen. Wenn's wirtschaftlich wäre, hätte man es vermutlich nicht ins Gesetz reinschreiben müssen, dann würde es ja jeder machen ;)
     
  7. #7 tgaeb01, 09.06.2014
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    Korrekt, dennoch lässt sich das wirtschaftlich gestalten! Hierzu ist allerdings Kenntnis von spezialisierten Fachleuten erforderlich, die durch reine Forumsbeiträge anonymer Ratgeber sicherlich nicht zu ersetzen ist.
    Nicht ganz, manchmal müssen Unbedarfte auch zu ihrem Glück "aufgefordert, überredet" werden ;-)
    Ich erinnere an die WSV, als lediglich Vorgaben für die Hülle relevant waren, Anlagentechnik die große Unbekannte. Tatsächliche JNG von 40...60% keine Seltenheit. Insofern empfinde ich die EnEV bis 2007 grundsätzlich für gut, trotz gewisser Unwegsamkeiten.
    Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich eine heikle Problematik, da häufig Komfortansprüche die "kritische Masse" darstellen (Nutzerverhalten).
    Komfort in € umzurechnen ist nicht ganz einfach, aber durchaus möglich.
    Dass hohe Komfortansprüche meist einer orginären Wirtschaftlichkeit widersprechen, ist sicherlich allgemein plausibel.

    v.g.
     
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