Mehrkosten für Fliesen

Diskutiere Mehrkosten für Fliesen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben ein kleines Problem mit angeblich angefallenen Mehrkosten für Mosaikfliesen. Wir hatten vor ein paar Wochen unsere...

  1. #1 icesigi, 13.06.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein kleines Problem mit angeblich angefallenen Mehrkosten für Mosaikfliesen.

    Wir hatten vor ein paar Wochen unsere Bauabnahme für das EFH. Bis dato kamen wir auch noch super mit unseren Bauträger zurecht.

    Im laufe der Bauphase sind ein paar Ereignisse eingetreten, durch welche wir Minderungen an der Kaufsumme (mündlich) vereinbart haben. So wurden beispielsweise in der Küche keine Fliesen gelegt.

    Als es damals losging haben wir einen vom Bauträger empfohlenen Fliesenfachmarkt besucht. Wärend des Beratungsgespräches haben wir den Mitarbeiter mehrmals darüber in Kentniss gesetzt das wir für unsere Fliesen keine Mehrkosten zahlen möchten. Ausgehandelt waren 25 Euro je m² reiner Materialwert. Natürlich haben wir uns auch passende Mossaikfliesen für unsere Badezimmer ausgesucht. Diese waren natürlich deutlich teuerer als die übrigen Fliesen.

    Als wir den Berater darauf ansprachen versicherte er uns, dass diese Fliesen in Summe (also verrechnet mit den Wand und Bodenfliesen) keine Mehrkosten verursachen würden. Also über die Quadratmeter verrechnet werden. Da haben wir uns natürlich für die Fliesen entschieden.

    Nach Abschluss der Bauarbeiten wurden wir vom Bauträger darüber in Kentniss gesetzt, dass die Mosaikfliesen noch leicht nachberechnet werden müssten. Nun kamm diese Woche eine Rechnung vom BT. Hiernach sollen wir schlappe 1500 Euro für Mossaikfliesen zahlen. Dabei ist mir nur aufgefallen, dass sich unsere Preisminderungen über fast die gleiche Summe belaufen.

    Nun meine Frage:

    Müssen wir ohne jemals ein Mehrkostenangebot erhalten zu haben diese jetzt auch anstandslos zahlen?

    Bei allen anderen Gewerken war es üblich uns vorab ein Angebot zukommen zu lassen und erst danach mit den arbeiten anzufangen.

    Achja noch eins zum Schluss:

    Im Werksvertrag steht, dass eventuelle Abweichungen zum Werksvertrag immer schriftlich vereinbart werden müssen.

    sorry wegen meiner bescheidenen Rechtschreibung. Bin hier mit meinen Handy am tippen.
     
  2. Julius

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    Soll der Mehrpreis für Mosaik € 3.000,- abzüglich der ersparten Flächen etc. von € 1.500,- ausmachen, also Aufzahlung ca. € 1.500,-?
    Oder € 1.500,- abzüglich der ersparten Flächen von € 1.500,-, also Aufzahlung in etwa Null?
     
  3. #3 icesigi, 13.06.2014
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    Der zweite Fall.

    keine zusätzliche Zahlung.

    Ich glaube der BT möchte damit unsere Minderkosten abrechnen ^^

    geht halt auf 60 Euro auf.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2014
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    Was wäre gewesen, wenn der Fliesenvertikkerer Dir auch noch versprochen hätte, die Fliesen würden von 20 nackten Gogo-Tänzerinnen geliefert und verlegt????
    Hättest Du das geglaubt?

    Mensch - der ist kein Mitarbeiter und kein Bevollmächtiger Eures BT/GÜ!!! Der kann Dir alles versprechen (auch die Gogotänzerinnen) und der BT/GÜ ist daran nicht einen Hauch gebunden!!!
    Wie naiv war das denn???

    Ob die 1.500 € gerechtfertigt sind? Keine Ahnung. Aber zum Materialmehrpreis kommt ja noch der Verlegemehraufwand und der Mehrverbrauch an Kleber und Fugmörtel.

    Ob der Mehrpreis auch ohne vorherige schriftliche Vereinbarung durchsetzbar ist - frag den Anwalt.
    Aber: Sind denn die Minderungen vorher schriftlich fixiert worden :smoke :shades
     
  5. #5 icesigi, 13.06.2014
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    Hallo,

    die Minderungen sind vorher schriftlich fixiert worden (bei Bauabnahme).

    Nur der Mehrpreis wurde nicht schriftlich fixiert. Hier wurde lediglich kurz mündlich bei der Abnahme erwähnt, dass das Mossaik leicht mit den Minderungen verrechnet werden soll. Es wurden da keine Werte genannt. Dabei hätte er es doch da auch schon wissen müssen/können?! Schlussrechnung ist ja schließlich 2 Tage später angekommen.

    Aber gegen die Gogotänzerinnen hätte meine Frau wohl etwas gehabt ^^ :shades
     
  6. rose24

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    Ohne schriftliche Mehrpreisvereinbarung würde ich erst einmal gar nichts bezahlen. Unser Anwalt hat uns gesagt, dass eine vom GÜ gesetzte Schriftlichkeitsklausel auch von ihm einzuhalten ist. Ich würde es drauf ankommen lassen... :shades
    Auch bei uns war es übrigens so, dass wir bei der Bemusterung nachgefragt haben, was alternative Materialien jeweils an Aufpreis kosten sollten. Wenn ohne Aufpreis, gab es auch keinen schriftlichen Sonderwunschauftrag und entsprechend keine Rechnung. Wo es der GÜ trotzdem versucht hat, ist er damit gescheitert. :sleeping
     
  7. Julius

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    Mit Betragsangaben?

    Und? Wurde doch verrechnet! Sogar ganz leicht...

    Nein.

    Soll nächstes Mal Deine Frau allein bemustern gehen. Dann gibt es Gogotänzer!
    In männlich dürften die sogar leicher zu bekommen sein als Nackt-Fliesenlegerinnen...
     
  8. #8 Bauking, 14.06.2014
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    Um wieviel Quadratmeter Mosaikfliesen geht es überhaupt?

    Wenn ich statt Dielen ein Intarsienparkett verlegen lasse, dann wundere ich mich persönlich nicht über den zusätzlichen Verlegeaufwand - Das sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand beantworten. ;)
     
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