Nachbar lässt Grenze neu vermessen

Diskutiere Nachbar lässt Grenze neu vermessen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem. Ansonsten bitte ich um Verzeihung. Nun mein Problem: wir haben ein altes...

  1. #1 Robineos, 13.06.2014
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    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem. Ansonsten bitte ich um Verzeihung. Nun mein Problem:

    wir haben ein altes Einfamilienhaus gekauft an dem ein Baugrundstück grenzt. Nun hat das Nachbargrundstück jemand gekauft und baut darauf ein Haus. Die müssen ihr Grundstück jetzt auch noch vollständig vermessen lassen. Wir haben an der Grenze zu diesem Nachbarn eine Tannenhecke. Jetzt meinte dieser Nachbar, das die eigentliche Grenze an einer Ecke ca. 1m weiter bei uns läge. Das Haus ist über 25 Jahre alt und wir wohnen auch erst seit wenigen Jahren darin. Den betroffenen Grenzstein scheint keiner mehr zu finden, da dieser in einem großen Gebüsch verschwunden zu sein scheint. Aber der Nachbar meinte er müsse ja eh alles vermessen lassen.

    Der Nachbar meinte jetzt, das auch auf uns hohe Kosten zukommen würden, da wir wohl unser Grundstück nun vermessen lassen müsten. Ich habe davon noch nichts gehört und verstehe das auch nicht. Selbst wenn an dieser Ecke das Grundstück weiter zu uns rein ginge als gedacht. Dann soll er eben dann dort einen Zeun ziehen, diese Seite des Grundstückes stört uns nicht wirklich.

    Meine Frage ist, kommen wegen dem Nachbarn wirklich kosten auf mich zu? Habe ich überhaupt etwas damit zu tun? Wie verhalte ich mich ihm gegenüber am besten?

    MfG
    Andre
     
  2. #2 Kater432, 13.06.2014
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    Laienmeinung, wenn ER sein Grundstück neu vermessen läßt und die feststellen, das die Grenze zwischen euren beiden Grdunstücken an einer Ecke zu weit bei euch sitzt, dann weiss er das ja danach dann und ihr habt nen Stück mehr Grundstück. Warum solltet IHR jetzt nochmals neu vermessen lassen? Nen Grenzstein muss meines erachtens nicht zwingend gesetzt sein/werden. Und im Katasteramt wird dies wohl sicherlich richtig dokumentiert sein. Da hat vermutlich nur jemand damals die Hecke falsch gesetzt, mehr nicht.
    Die andere Frage ist bzgl. des Zaun. Bei uns in BRB muß der Grundstüpckbesitzter den Zaun zu seiner Rechten setzen. Zur seiner linken, ist der andere Nachbar zuständig. Wenn dies also eure rechte Seite ist und der Nachbar auf Zaun besteht, muss DU diesen setzen.
     
  3. Taipan

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    ihr MÜSST Euer Grundstück neu vermessen lassen? Nur wenn Ihr vom Liegenschaftsamt oder Bauaufsichtsbehörde dazu aufgefordert werdet oder ihr die Messung durch den Nachbarn nicht anerkennt, würde ich mich auch nur einen Zentimeter bewegen. Der Nachbar wollte wissen, in welchem Stadtteil sich sein Grundstück befindet. Er hat es feststellen lassen und soll doch einfach einen Zaun stellen. Wenn ihr nicht wissen wollt oder müsst, wo sich euer Grundstück befindet, würde ich nichts machen.
    Die Grenzen meines Grundstückes wurden mittlerweile von allen sieben Nachbarn neu vermessen. Dabei habe ich teilweise 20cm gewonnen, teilweise etwas verloren ... interessiert aber nicht, da dort eine 100 Jahre alte Mauer drumrumsteht ... und die steht ... die gehört jetzt nur eben mir oder dem Nachbarn, je nachdem was bei der Vermessung rauskam.
     
  4. Taipan

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    Das glaube ich noch nicht. Das kann so nur gelten, wenn Hagepflicht besteht, wovon hier nicht auszugehen ist.
     
  5. #5 toxicmolotow, 13.06.2014
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    An Eurer Stelle würde ich nur vorsorglich ins Nachbarschaftsgesetz o.ä. schauen was dort zu Grenzzäunen- hecken u.ä. steht und wie die Kostenteilung u.U. aussieht.

    Damit ist man zumindest in dem Teil rin wenig schlauer.
     
  6. #6 Robineos, 13.06.2014
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    Also nochmal genauer erläutert, wenn ich an der Straße stehe vor unserem Haus, dann geht es um die linke Grundstücksgrenze.

    Es geht wohl noch nicht einmal um einen Zaun, sondern vielmehr darum, dass an der bisher vermuteten Grundstücksgrenze eine Tannenhecke steht, von der wir dachten, diese sei die Grundstücksgrenze. Unsere neuen Nachbarn müssen ihr Grundstück komplett einmessen lassen, da sie dort ein Haus bauen und die wohl an allen 4 Seiten Probleme haben, sogar mit der Straße. Da haut wohl nirgends etwas hin :-D

    Bei unserer Grenze geht es speziell darum, das ihr Ingenieurbüro mit irgendwelchen Luftbilder gesehen hat, das deren Grundstück an der hinteren Ecke ca. 1m weiter bei uns liegt. Das bedeutet, das wir etwas abgeben müssten und die Tannenhecke dann auf deren Grund läge.

    Ich habe selber das Gefühl, das unsere Nachbarn keine Ahnung haben und das Vermessungsamt kommt wohl demnächst um deren Grundstück komplett einzumessen, dann wird wohl auch herauskommen, ob diese Ecke wirklich weiter bei uns liegt und wir die Tannenhecke abgeben müssten.

    Das ich deswegen mein altes Grundstück einmessen lassen muss, was mit hohen Kosten verbunden wäre und mir am Ende ja nichts einbringt oder ich mich an deren Kosten beteiligen sollte, habe ich jetzt befürchtet. Im verrückten Deutschland ist ja bekanntlich fast alles möglich.

    Ich vermute mal, es wäre auch möglich den Nachbarn dann einfach das spitz zulaufende Stück abzukaufen um das es geht. Falls deren Behauptung stimmt ginge es hier um ca. 15m x 1m und spitz zulaufend. Also ca. 7 m². Aber ich vermute mal, dass dort dann wiederrum eine neuen Grundstückgrenze eingemessen werden müsste ect ect ect und dann kämen wohl auch wieder imense Kosten wegen 7m² auf uns zu.

    Von daher wäre es vermutlich (jedenfalls für mich) das einfachte dem Nachbarn dann das Stück Land und die Tannenhecke zu überlassen. Mir ist es ehrlich gesagt am wichtigstens das ich wegen deren Mist keine Kosten habe.

    LG
    Andre
     
  7. #7 grubash, 13.06.2014
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    sollte das Katasteramt/Landesamt für Vermessung mal auf einer Nachmessung bestehen, so sollte man ggf. mehrere Vermesser in der Gegend anfragen und die
    "Fortführung des Liegensschaftskatasters auf eingereichten Daten" beantragen. Bei meinem Anbau war das "Pauschalangebot" vom Amt etwa 50% teuerer als die Vermessung und Einpflegegebühr. Vom Samstags-Service des Vermessers ganz zu schweigen.

    Sollten die "Nachbarn" Geld sehen wollen, so würde ich die Forderung zurückweisen. Wer bestellt der zahlt. Wenn dann nun ein anderer Grenzverlauf herauskommt, dann muss halt der Zaun verrückt werden oder die Hecke wird gestutzt. Warum soll man einge Grenze rechts und links vermessen. Von den Luftbildern brauchst du keine Bedenken zu haben. Die stimmen bei mir auch nicht. Abweichungen im meterbereich zwischen Geo-Raster und Luftbild gibt es bei uns auch.

    Ciao Christian
     
  8. rose24

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    Genau so ist es. Wer die Vermessung beauftragt, bekommt auch die Rechnung. Dich geht das erstmal gar nichts an. Luftbilder und Katasterkarten stimmen nie genau überein, weil die Luftbilder nachträglich georeferenziert werden und es dazu immer zu Ungenauigkeiten kommt. Danach kann man schonmal gar nicht gehen.
    Also abwarten und Tee trinken, nach Vermessung ggf. Grenze berichtigen und gut ist's. :hammer:
     
  9. #9 Robineos, 13.06.2014
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    Vielen Dank euch allen!

    Ihr habt mir wirklich geholfen bzw. mich beruhigt. Mal sehen was raus kommt, ich halte euch auf dem laufenden hier, falls das gewünscht wird.

    LG
    Andre
     
  10. nolu13

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    Grenzsteine sind oftmals noch vorhanden,auch wenn nicht mehr sichtbar.
    ÖbVI müssen manchmal ganz schön suchen(buddeln) ,bis sich was findet!:bef1013:

    Die Kosten wird ,wie schon erwähnt, der Nachbar übernehmen.
    take it easy!
     
  11. #11 tilo2002, 13.06.2014
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    Hallo,
    so ruhig wäre ich nicht,
    Dein Grundstück brauchst Du nicht neu vermessen lassen ABER im Freistaat Sachsen gilt die Abmarkungspflicht und so wie es sicht anhört hat Dein Nachbar schon Schritte eingeleitet um dieser Abmarkungspflicht nachzukommen. Damit läuft die Sache bereits mit Deiner Beteiligungspflicht (§919 Abs. 1 BGB). Die Rechnung für die Abmarkung eurer gemeinsamen Grenze bekommt zwar Dein Nachbar, aber auch einen nichtverjährenden einforderbaren Anspruch (§ 924 BGB, § 426 BGB), d.h. konkret Dein Nachbar darf die 50% bei Dir "eintreiben".
    An Deiner Stelle würde ich mich schleunigst ins Gebüsch schlagen und zusehen daß der Grenzstein auftaucht: Grenzsteine müssen leicht erkennbar und zugänglich sein.
    Ansonsten kommt noch jemand auf die Idee, dass der Grenzstein eventuell absichtlich verändert bzw. verschoben wurde usw. dann greift §823 BGB.

    Die Kosten kannst Du beim Grenztermin erfahren, zu dem Du eingeladen wirst.

    Gruß
    Tilo
     
  12. #12 Robineos, 14.06.2014
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    Ich hab es versucht, aber das Problem ist, das alle anderen Grenzsteine auf deren Grundstück bis zu 50 cm tief verbuddelt waren. Diese haben sie mit ihrem Bauingenieur mühsam ermittelt und ausgebuddelt. Das lässt vermuten das der betroffene Grenzstein auch etwas tiefer liegt und noch dazu müsste dieser mitten in einem ca. 2m x 2m dichtem Gestrüpp liegen. Ich hab mich da heute mal rein gewühlt und nichts finden können, was aber nach über 25 Jahren wohl auch kein Weunder ist.

    Bin gespannt wie die den finden wollen. Da sein müsste er. Ein alter Nachbar meinte auch, das der Grenzstein früher da war und deutete auch in die Hecke. Theoretisch müsste das Vermessungsamt dies ermitteln können und den Grenzstein freibuddeln können. Bin gespannt wie die das anstellen.
     
  13. Roth

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    Zum Vermessen brauchen die doch keinen Grenzstein.
    Bei mir war keiner mehr vorhanden, die Nachbarn wollten aber den amtlichen Grenzverlauf wissen. Darauf kam ein Vermessungstrupp und hat einen Grenzstein gesetzt, ohne lang den alten zu suchen.
    Bezahlt haben die Nachbarn.
     
  14. #14 Robineos, 14.06.2014
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    Wenn ich das von Tilo2002 richtig verstanden habe, hätten sie 50% der Kosten einfordern können. Aber wer möchte es sich schon gleich mit seinen neuen Nachbarn vermießen.
     
  15. Gwenny

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    was ist das denn?
     
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    Das ist die Pflicht ein Gelände einzuhegen, damit man es darin behaglich hat und sein Gemüse hegen und pflegen kann.

    Der, dessen Hag nicht groß genug ist, wird hager. Ging er dann auf Raubzug und wurde erwischt, wurde sein Kopf zu eine Hagetisse. Hexen wurde oft auch ebenso bestraft.

    So, jetzt habe ich aber genug Wortspielerei ausgeheckt.
     
  17. nolu13

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    Muß die" Hexe "nicht "leichter" sein.... :bierchen: btw
     
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    Die Hexe war immerhin so leicht, dass sie durch die althochdeutsche Hecke [hier hecse] (in die Unterwelt) schlüpfen konnte :-)

    War ein Hag verlassen, wandelte es sich übrigens als Wüstung oft in einen Hain.

    Schluss nun, ich hege den Verdacht ausreichend Wortgeschichte verbreitet zu haben.
     
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    Danke für die Aufklärung. ;) Googel konnte diesmal nämlich auch nicht weiterhelfen.
     
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    Gockel ist auch erst ~15 Jahre Alt. Das Wort 1500 Jahre.
     
Thema: Nachbar lässt Grenze neu vermessen
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