Mitschuldner nicht im Grundbuch?

Diskutiere Mitschuldner nicht im Grundbuch? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Frau und ich haben beide Wohneigentum, im Grundbuch steht jeweils nur einer als Eigentümer nun steht bei dem Haus meiner Frau...

  1. #1 Forward123, 13.06.2014
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    Hallo,

    meine Frau und ich haben beide Wohneigentum, im Grundbuch steht jeweils nur einer als Eigentümer

    nun steht bei dem Haus meiner Frau eine Anschlussfinanzierung an, wir wollen den Darlehensanbieter wechseln,
    da meine Frau zur Zeit kein eigenes Einkommen hat besteht die Bank (eine Bausparkasse) darauf das ich als Mitschuldner unterschreiben soll.

    Bedeutet also das ich ein Darlehen abbezahle für etwas was mir nicht gehört.

    Gibt es eine Möglichkeit das nur meine Frau als Schuldner eingetragen wird?
    Eine Eintragung ins Grundbuch kommt für uns nicht in frage, da ihr Haus weiterhin auf Ihr Namen stehen soll und mein Haus nur auf meinen Eigentum stehen soll.

    Wüde die Bank es evtl. akzeptieren wenn Ich meiner Frau Miete für das Haus bezahlen würde?
     
  2. #2 toxicmolotow, 13.06.2014
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    Hallo,

    grundsätzlich geht sehr viel.

    Dein Sohn kann selbst ein Auto kaufen und finanzieren, ihm gehört Auto dann, die Sicherheit ist aber nicht das Auto, sondern zum Beispiel dein Haus (freie Grundschulden vorausgesetzt) wenn du mitspielst. In diesem Fall gehört dir weder der Kredit, noch das Auto. Aber eben die Sicherheit.

    Andersrum nimmst du einen Kredit auf, dein Sohn kauft davon ein Auto und er gibt das Auto als Sicherheit. Dann zahlt der Sohn (oder eben Du, falls er nicht zahlt) den Kredit ab, aber dasu Auto gehört nicht dir. Das wäre dann wohl deine beschriebene Variante oben. Den Begriff "Auto" kannst du auch beliebig durch "Haus bzw. Grundschuld" ersetzen.

    Der Gegenstand und der Kredit für diesen Gegenstand sind losgelöst voneinander zu betrachten. Wenn du den Kreditvertrag (mit) unterschreibst, dann bist du (Mit-)Kreditnehmer. Egal wer was wann wo mit dem Geld macht (zum Beispiel eine andere Bank ablösen oder eine Weltreise machen). Alternativ könntest du (betragsmäßig beschränkt) bürgen oder eine weitere Sicherheit stellen. Aber wie sagt man so schön: "Bürgen soll man würgen". Und beim Kredit wäre es: Mitgehangen, mitgefangen. Am Ende kommt alles aufs Gleiche raus.

    Und zu guter letzt ein Satz zum Kernproblem: Ihr wollt Geld, die Bank gibt es Euch, stellt aber auch die Bedingungen auf, die Ihr entweder erfüllen müsst, für die Bank angemessene Alternativen bietet, oder die Bank macht nicht mit. Dann heißt es andere Bank suchen oder da bleiben wo man ist.

    Miete unter Ehegatten wird in der Regel nur sehr, sehr selten (bis nie) akzeptiert.

    Ganz am Rande: Wo soll denn nur deine Frau als Schuldner eingetragen werden? Ins Schuldnerverzeichnis? Oder meinst du, dass Sie einfach nur der Kreditnehmer sein soll? Dann bleiben nur Bürgschaft oder weitere Sicherheiten. Aber wie du es drehst, du hängst immer mit im Boot, wenn die Bank das nur so machen will.
     
  3. #3 Forward123, 13.06.2014
    Forward123

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    klar, ich meinte das meine Frau Kreditnehmer wäre und ich Mitschuldner (oder Mitkreditnehmer:-)

    ok "Mitgehangen = mitgefangen" bedeutet für mich im worst case das ich den Kredit auch im Falle einer Scheidung (die hoffentlich nie ansteht) weiter bezahlen muß, obwohl das Haus von meiner Frau mit in die Ehe genommen wurde.

    Somit hilft also nur ein Ehevertrag oder ich müßte also Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden?
     
  4. Gwenny

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    ...das wäre dann eine zu versteuernde Einnahme deiner Frau.
     
  5. #5 toxicmolotow, 14.06.2014
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    Spielen wir das Szenario "Frau zahlt Kredit nicht mehr" einfach mal durch:

    1) Mahung
    2) noch ne Mahnung
    3) irgendwann Kreditkündigung
    4) Gespäch mit den Schuldnern (vielleicht auch schon vor Punkt 3)
    5) Verwertung der Sicherheiten (Hausverkauf, Versteigerung etc.)
    6) Restbetrag bei den Schuldnern einfordern. (Ratenvereinbarung, Pfändung, etc...)

    Ob man sich scheiden lässt oder nicht ist egal. Da hilft auch kein Ehevertrag. Wo kein Geld ist, da ist auch kein Geld zu holen. Und die Bank wird sich immer an den halten, wo was zu holen ist.

    Daher ist es auch egal, ob ihr verheiratet seid, ein Paar oder Geschwister, Tanten, Neffen, Nachbarn, oder als Fremde einen gemeinsamen Kredit aufnehmt. Man haftet als Mitkreditnehmer (Mitschuldner, nenn es wie du willst) immer in voller Höhe der Schuld. Da kannst du 10 weitere Verträge schließen, der Bank ist das im Zweifel sowas von egal.
     
  6. #6 tanzbaer, 14.06.2014
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    Jetzt mal aus dem Bauch raus.

    Was soll das Verbiegen hier? Geh zum Familienanwalt, investiere ein paar Euro und lass Dir für den Fall einer Scheidung das für dich beste Scenario erklären, wenn Der Fall der Trennung für dich so wichtig ist. Laienmeinung. Ihr habt als Ehepartner eh eine Zugewinngemeinschaft, d.h. der Wertzuwachs beider Objekte gehört eh euch gemeinsam. Dass die im Grundbuch getrennt eingetragen sind spielt IMHO erstmal überhaupt keine Rolle. Wie gesagt, lasse dich da mal beraten, mein Bauch sagt mir Du siehst da ein paar Dinge anders als sie wirklich sind. Dann löst sich dein Problem evtl. von selbst.
     
  7. PeMu

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