Zuständigkeit bei Schaden an der Hauptwasserleitung

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  1. Osti

    Osti

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    Hallo, ich habe mal eine Frage zur Zuständigkeit bei einem Schaden an der Hauptwasserleitung.

    Folgender Sachverhalt: Bei unserem Haus wurde vor zwei Jahren der Wasser-Hausanschluss erneuert, ebenso die komplette Zuleitung auf unserem Grundstück. Dies wurde alles von mir in Auftrag gegeben und per Stunden- und Materialabrechnung an den Versorger bezahlt ( kein Pauschalpreis). Die Schachtarbeiten und die Mauerdurchführung wurden von mir an externe Firmen vergeben uns extra bezahlt(dies ist bei meinem Versorger üblich).

    Nun verläuft die Wasserzuleitung (Stichleitung) zu unserem Grundstück erst über einen öffentlichen Weg ( ca. 2m) und dann weiter auf dem privatem Grundstück des Nachbarn ( weitere ca. 40m) bis zur Hauptabsperrvorrichtung. Nun scheint aber die Wasserleitung ca. 5m nach der Hauptabsperrvorrichtung (also auf dem Privatgrundstück unseres Nachbarn) ein Leck zu haben.

    Meine Frage: Bin ich nun auch für anfallende Reparaturen auf der komplette Strecke zwischen Hauptabsperrvorrichtung und meinem Grundstück zuständig?

    In der Satzung meines Versorgers finde ich folgende Inhalte:
    (1) Der Hausanschluß besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.

    (3) Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens und stehen vorbehaltlich.........Hausanschlüsse werden ausschließlich
    von dem Wasserversorgungsunternehmen hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt......

    (6.9) Nach dem Einigungsvertragsgesetz vom 31.08.1990 bleibt das am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts bereits bestehende Eigentum eines Anschlussnehmers an einem Hausanschluss (Grundstücksgrenze bis Hauptabsperrvorrichtung) bestehen, solange er das Eigentum nicht auf die EWB überträgt
    . ---> dieser Teil ist mir nicht ganz klar???

    Danke schon mal...
     
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