Brüstungshöhe Fenster

Diskutiere Brüstungshöhe Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine kurze Frage zur Brüstungshöhe. Laut Landesbauordnung Sachsen muss die Fensterbrüstung (1.OG) min. 80cm hoch sein. Meine...

  1. #1 akoss123, 16.06.2014
    akoss123

    akoss123

    Dabei seit:
    29.04.2013
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    DD
    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage zur Brüstungshöhe. Laut Landesbauordnung Sachsen muss die Fensterbrüstung (1.OG) min. 80cm hoch sein. Meine Frage ist nun: ab wo müssen die 80cm gemessen werden. Wir haben ein "schiefes Fenster" das auf der einen Seite ca. 60cm über FFB und auf der anderen Seite ca. 25cm über FFB beginnt. Fensterbauer und Architekt sind sich nicht einig und wollten sich kümmern...allerdings ist das schon wieder ne Weile her. Beim Bauamt möchte ich ungern anrufen, um keine schlafenden Hunde zu wecken...
    Hat jemand einen Tipp bzw. vielleicht hab ichs in der LBO auch übersehen?

    Danke!
     
  2. Zwakke

    Zwakke

    Dabei seit:
    28.05.2014
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner und M.A. Architektur
    Ort:
    Riedlingen
    Die 80 cm müssen ab Oberkante FFB gemessen werden, was anderes macht auch keinen Sinn.
    Müsste dein Archi aber wissen und der Fensterbauer auch, finde ich etwas bedenklich.
    Ausnahmen gibts natürlich, sind aber je nach Einzelfall zu regeln, z.B. fenster so klein, dass kein Stürzen möglich ist oder Absturzsicherung durch spezielles Glas,...
    Sonst halt Fenster mit franz. Balkon, wenn man unter 80cm bleiben will.
     
  3. #3 akoss123, 16.06.2014
    akoss123

    akoss123

    Dabei seit:
    29.04.2013
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    DD
    So einfach ist es wohl nicht. Architekt und Fensterbauer sagten, dass die 80cm auf Fensterbrett-Niveau anfangen müssen. Weil theoretisch könnte ja jemand auf das 25cm hohe Fensterbrett steigen. Da unser Fensterbrett aber schräg nach oben verläuft, könnte jemand unten draufsteigen, sich ganz klein machen und schräg hochlaufen und würde dann über die 20cm verbleibende Brüstung fallen. Ich gebe zu, das Ganze ist überspitzt und nur theoretisch, die Frage ist halt nur was entspricht der Vorschrift und womit hätte das Bauamt im Zweifel keine Probleme.

    Das gesichterte Verfahren wäre eine Brüstung von 1,40m über FFB. Das sähe aber sehr bescheiden aus...
     
  4. Zwakke

    Zwakke

    Dabei seit:
    28.05.2014
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner und M.A. Architektur
    Ort:
    Riedlingen
    Richtig, OK FFB bis OK Fensterbrett oder anderes feststehendes Brüstungsähnlihes Bauteil. Beide Seiten müssten über 80 cm hoch sein. Falls ihrs anders haben wollt, mit Bauamt und Versicherung regeln.
     
  5. #5 Gast036816, 16.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst auch höher liegende bauteile zum rum hin so abschrägen, dass niemand darauf steigen kann.
     
  6. #6 akoss123, 17.06.2014
    akoss123

    akoss123

    Dabei seit:
    29.04.2013
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    DD
    @rolf das ist eine gute Idee. Danke!
     
  7. Zwakke

    Zwakke

    Dabei seit:
    28.05.2014
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner und M.A. Architektur
    Ort:
    Riedlingen
    Wie verhält sich das allgemein Rolf? Man könnte theoretisch in den Spitz seinen Fuß stellen und so die Brüstung dann doch irgendwie besteigen. Ich würde immer darauf hinweisen, sowas mit dem Bauamt und ggf. der Versicherung zu klären.
    Hab das aus eigenem Interesse mal gegockelt, nix gefunden...

    Akoss könntes mal ne Skizze machen?
     
  8. #8 akoss123, 17.06.2014
    akoss123

    akoss123

    Dabei seit:
    29.04.2013
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    DD
    Bitte schön. Ist nicht maßgetreu, aber als Skizze sollte es reichen. Man nehme an, dass der weiße Hintergrund der Wand entspricht.

    fenster.jpg
     
  9. #9 Friedl1953, 17.06.2014
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Verstehe ich hier was falsch????
    Die Fensterbrüstung liegt doch egal wie gemessen wird, nicht bei den mindestens 80 cm, oder?????
    Also andere Maßnahme notwendig!!!!
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 17.06.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ganz deiner Meinung. Ich verstehe die Diskussion auch nicht.

    Ich habe zu dem Thema „schiefes Fenster“ kein passendes Urteil gefunden, bin aber der Meinung, dass die Vorschrift in der Bauordnung nach ihrem Zweck auszulegen ist. Zweck ist es, die Benutzer des Gebäudes davor zu bewahren, aus dem Fenster zu fallen. Ein solcher Sturz aus dem Fenster erscheint mir auf der Seite, wo die Brüstungshöhe nur 25 cm beträgt, ohne weiteres möglich, selbst wenn die Brüstungshöhe auf der anderen Seite des Fensters (rein fiktiv) z.B. 90 cm betragen würde. Also muss in allen Fensterbereichen, wo die Brüstungshöhe der Wert von 80 cm unterschreitet, eine zugelassene Absturzsicherung angebracht werden. Hier also auf der gesamten Breite des Fensters, da auch die 60 cm über OK FFB zu niedrig sind.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Jain.

    Wenn eine flache Brüstung wie eine Stufe zum "Aufstieg" animiert, kann das zur Verringerung der Höhe führen.
    Grauzone ohne klare Definition von Banktiefe und "Stufen"höhe.

    Die Idee von Norbert, einfach eine Schräge auch noch in Richtung Raum zu machen, dürfte der Debatte jede Grundlage nehmen. Blumen o.ä. kann da eh keiner hinstellen - so what.
     
  12. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Dann lege ich noch einen drauf: vwvsächsbo 38.5: Die Höhe der Brüstung ist in der Regel von der Oberkante Fertigfußboden bis zur Oberkante Fensterbank oder eines anderen feststehenden brüstungsähnlichen Bauteiles ohne Hinzurechnung des Fensterrahmens zumessen. Befinden sich vor der Fensterbrüstung Bauteile, wie Leitungsschächte oder Lüftungskanäle, die zum Draufsteigen geeignet sind, ist von der Oberkante dieser Bauteile zumessen.

    So, da man problemlos eine Stufe von 25cm überwinden kann und die Neigung des Fensterbrettes nicht so gewaltig erscheint, dass diese nicht überwunden werden kann, gelten die 80cm erst ab einer Höhe von 60cm ... damit ist die Brüstung bei 1,40m ... so ziemlich in Augenhöhe ... anzubringen ... Wer sich DAS ausgedacht gehört mit dem Fensterflügel geschlagen, bis er es begriffen hat oder der Genpool bereinigt ist.
     
  13. #13 Thomas Traut, 17.06.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Taipan, da steht "in der Regel". Eine schräge Brüstung ist schon nicht mehr die Regel. Eine Auseinandersetzung über eine Lösung könnte spannend werden.

    Auch wenn es nicht viel Sinn hat, aber den Verfassern dieser Regeln sollte man mit einem Zitat des letzten sächsischen Königs zum Anlass seiner erzwungenen Abdankung entgegnen: „Nu da machd doch eiern Drägg alleene.“
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 17.06.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Sorry, aber ich verstehe es immer noch nicht. Stehe ich auf dem Schlauch? Wieso wird denn hier über abgeschrägt Fensterbänke diskutiert? Beginnt denn hinter / über der Fensterbank nicht gleich der Fensterrahmen? Wie hoch ist der? So ca. 7 bis höchstens 13 cm etwa, je nach Ausführung?

    25 cm + 13 cm = 38 cm < 80 cm

    60 cm + 13 cm = 73 cm < 80 cm

    Eine zugelassene Absturzsicherung erscheint mir noch immer alternativlos, es sei denn, ich habe was falsch verstanden. Dann erklär es mir bitte.
     
  15. Zwakke

    Zwakke

    Dabei seit:
    28.05.2014
    Beiträge:
    77
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner und M.A. Architektur
    Ort:
    Riedlingen
    Deswegen ja die Frage an Rolf.
    Es hätte aber auch sein können, dass es nur ein schmaler Lichtstreifen wird.

    Das Fenster könnt ihr schon so machen, auch ohne franz. Balkon oder Riegel, allerdings mit einer absturzsicheren Festverglasung (Prüfzeugniss nach TRAV?). Heißt wiederum, dass man das Fenster nicht öffnen kann.
    Wenn ihr nur ein schiefes Fenster habt und der Rest gerade ist, passt das optisch überhaupt, auch über einen längeren Zeitraum? Lohnt sich vielleicht mal drüber nachzudenken.

    Nach wie vor wundert es mich, dass Archi und Fensterbauer das nicht wissen.
     
  16. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus

    Ohne Rahmen ... in Sachsen ohne Rahmen ... Das mit dem Abschrägen kann man hier aber tatsächlich vergessen ...
     
  17. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Richtig in der Regel ... in allen anderen Fällen ist es sinngemäß anzuwenden ...
     
  18. #18 akoss123, 17.06.2014
    akoss123

    akoss123

    Dabei seit:
    29.04.2013
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    DD
    @Friedl und @Ralf Wortmann: das da eine Brüstung hin muss ist mir klar (siehe Fragestellung)

    Das die einfachste (und leider optisch schlechteste) Lösung eine Brüstung auf 1,40m Höhe ist, ist mir auch klar.

    Momentane Lösungsansätze (müssen natürlich noch geprüft werden):
    - Anschrägen der Fensterbank, so dass man nicht mehr draufsteigen kann
    - Schräge Brüstung -> so würden überall die 80cm eingehalten werden

    @Zwacke: ich nehme an, dass Architekt und Fensterbauer die Lösung "Brüstung auf 1,40m" kennen, diese aber auch nicht so schön finden und deshalb immernoch grübeln...zumindest hoffe ich, dass sie das tun
     
  19. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Reicht da eigentlich eine querliegende Stange oder müssen da unbedingt noch senkrechte Stäbe darunter? Gibt weder Kinder im Haus noch zu Besuch bei uns. Brüstung ist bei 40 cm, Fenster 1,80 m hoch.
     
  20. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Das Problem hätte dein Architekt aber schon in der LPH 2 (Entwurf) erkennen müssen und sich innerlich ohrfeigen, da er vor seinem inneren Auge die Brüstung auf 1,40 hätte sehen müssen ...

    vergiss es ... da kannste sorgar drüberwegsteigen ...

    versteh ich nicht ....
     
Thema: Brüstungshöhe Fenster
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. brüstungshöhe fenster

    ,
  2. brüstungshöhe fenster altbau

    ,
  3. fenster brüstungshöhe

    ,
  4. brüstungshöhe 60 cm,
  5. brüstung abgeschrägt,
  6. fensterbrüstung als stufe,
  7. sächsische bauordnung absturzsicherung bodentiefe fenster,
  8. brüstungshöhe fenster messen,
  9. vwvsächsbo 38.5:,
  10. brüstungshöhe 80 5 cm,
  11. bauexpertenforum Brüstungshöhe,
  12. brüstungshöhe definition,
  13. fensterhöhe vom fertigfussboden,
  14. Brüstungshöhe ,
  15. fenster ab 60cm brüstungshöhe,
  16. Fensterbrett Höhe ffb,
  17. Brüstungsshöhen sachsen,
  18. fenstermit Brüstung,
  19. fenster brüstungshöhe unter 80 altbau,
  20. was ist die brüstungshöhe,
  21. fenster brüstungshöhe 60 cm,
  22. brüstungshöhe sächsische bauordnung,
  23. brüstungshöhe absturzsicherung mit Stufe,
  24. brüstungshöhe balkon sachsen,
  25. höhe von bauteilen die zum draufsteigen besteigen geeignet sind
Die Seite wird geladen...

Brüstungshöhe Fenster - Ähnliche Themen

  1. Brüstungshöhe Fenster Garage/Werkstatt

    Brüstungshöhe Fenster Garage/Werkstatt: Hi, habt ihr eine Meinung, wie die Brüstungshöhe in einer Garage/ Werkstatt sein sollte, damit ich an einer Werkbank entspannt arbeiten kann? Ich...
  2. WU Beton Fenster Brüstungshöhe nachträglich erhöhen

    WU Beton Fenster Brüstungshöhe nachträglich erhöhen: Hallo zusammen, im Zuge des Baus ist uns ein Fehler passiert den wir nun ausbessern wollen. Folgendes Problem: Unser Archi hatte uns empfohlen...
  3. Fenster - Brüstungshöhe - Verzweifelt :-(

    Fenster - Brüstungshöhe - Verzweifelt :-(: Hallo, wir sanieren einen altes Häuschen und tauschen u.a. die Fenster aus. In der Küche ist vor dem Fenstern eine Küchenzeile geplant. Vor...
  4. Brüstungshöhe Fenster Hamburger Bo

    Brüstungshöhe Fenster Hamburger Bo: Ein Hallo an alle, Hbo sagt Brüstungshöhe: unter 12m höhe eine BRH von 0,80m. Wir haben bei uns eine BRH von 0,76m Rohbaumaß. So jetzt kommt...
  5. Brüstungshöhe bei Fenstern mit Unterlicht

    Brüstungshöhe bei Fenstern mit Unterlicht: Hallo, unser Gutachter hat bei der "zweiten" Bauabnahme einen weiteren Mangel bei unserem Neubau - Fertigstellung Juli 2011 - festgestellt....