Nebengebäude - umbauter Raum unter Geländeniveau

Diskutiere Nebengebäude - umbauter Raum unter Geländeniveau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Eher theoretische rechtliche Frage, interessiert mich aber brennend: Auf einem interessierenden Grundstück sind laut Bebauungsplan Nebengebäude...

  1. #1 Donnerkopf, 16.06.2014
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    Eher theoretische rechtliche Frage, interessiert mich aber brennend:

    Auf einem interessierenden Grundstück sind laut Bebauungsplan Nebengebäude als Kellerersatzräume bis max. 20m³ umbauter Raum erlaubt. Bei einem Außenmaß von 2,5m x 4,0m dürfte ein solches also max. 2,0m hoch sein. Was aber, wenn man Boden aushebt und es 50cm tief in den Grund baut (Abdichtungsfragen mal ausgeklammert)? Wären im Beispielfall ja immerhin fast 10 Laufmeter Regal von 50cm Höhe bei gescheiter Anordnung.
     
  2. Taipan

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    umbauter Raum ... lass mich mal kurz überlegen ... der Begriff wurde vor mindestens 30a durch den Bruttorauminhalt ersetzt ... aber egal ... auch das unterirdische Volumen zählt dazu.
     
  3. #3 Donnerkopf, 17.06.2014
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    Danke für die Info. Viel Platz ist auf den Grundstücken nicht, insofern ist das doof, auch wenn ich es sowieso anders lösen würde...

    Zitat Bebeuungsplan:

    "Freistehende Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nur zu einem umbauten Raum von max. 20 m³ (Summe aller Nebenanlagen außer Garagen und Carports) je Baugrundstück zulässig"
     
  4. Taipan

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    Nur weil der Begriff ersetzt wurde, heisst das ja nicht, dass dies bis in alle Amtstuben durchgedrungen ist ...
     
  5. #5 Donnerkopf, 17.06.2014
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    :-)

    dabei wollen die hier ach so modern sein mit ihren KfW-55 Nötigungen
     
  6. Taipan

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    Und genau da fängt der Spass für uns Architekten an ... dem Amtsschimmel mal mitzuteilen, wo und wann denn gewiehert wird.

    Die Forderung nach der Errichtung eines kfwXX-Gebäudes habe ich bisher noch so wasserdicht gesehen, dass dies die nächste Novelle des Förderprogramms überlebt hätte. Zumal diese Forderung, aufgenommen in einen Bebaungsplan eh nichtig sein müsste, da diese eine Fesgtlegung privatrechtlicher Bedingungen in einem Bebaungsplan sind, die so gar nicht vereinbar sind ... leider habe noch keinen Bauherren gefunden, der dies bis in die letzte Instanz durchfechten wollte.
     
  7. #7 stockstadt, 17.06.2014
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    ... von wem??

    Ich lebe lieber in einem umbauten Raum als in einem Bruttorauminhalt und ich hoffe, dass das viele Amtsstuben auch weiterhin so sehen:mega_lol:

    LG
     
  8. Taipan

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    Was soll dieser völlig unqualifizierte Kommentar?

    Wo Du lieber lebst ist den Begrifflichkeiten auf einem Bebauungsplan völlig Latte. Dort müssen die Angaben eindeutig und klar definiert sein. Das ist der Begriff umbauter Raum eben nicht.

    Ich habe gestern schon mal jemandem den Vorschlag gemacht einfach Nuhr die Klappe zu halten.

    Aber um dein offensichtlich nicht bestehendes Interesse zu befriedigen: In der DIN277 wurde der Begriff 195X verankert und spätestens 1987 ersetzt. Da Deine Frage aber im Dativ gestellt ist, müsste ich Dir Antworten: Die Mitglieder des Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
     
  9. #9 Donnerkopf, 20.06.2014
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    Das ist ein sehr interessanter Punkt! Ich habe mich im Vorfeld beschwert und auf die EnEV als bereits bestehende einschlägige Regelung verwiesen, die zumindest im Vergleich zum Bestand schon ansprungsvolle Forderungen stellt. Außderdem werden hier private Vorgaben - die KfW ist letztlich eine Bank (!) - quasi wie gesetzliche Vorgaben behandelt. Die sind aber nicht blöd, und haben jetzt nur im Begründungsdokument zum Bebauungsplan eine "soll"-Formulierung aufgenommen, werden es aber zum Vertragsbestandteil beim Verkauf der Grundstücke machen. Wenn Du nicht mit Antrag bereits eine entsprechende Planung einreichts, wird Dir eben das bis dahin nur reservierte Grundstück nicht verkauft... so einfach.

    Nicht, dass ich eine Energieschleuder bauen wollte, aber ich will mich erstens nicht nötigen lassen, und zweitens stehen die Mehrkosten nicht im Verhältnis zu den Ersparnissen (WP oder KWL vor Armortisation kaputt, neues Gesetz zur regelmäßigem Filtertausch nur durch Fachbetriebe etc.). Ich frage mich deshalb, was einem passieren kann, wenn man zwar eine entsprechende Planung einreicht um die Genehmigung und das Grundstück zu bekommen, dann aber doch Steine nimmt, die "nur" einen u-Wert 0,20 statt 0,17 haben und Fenster knapp unter der Anforderung für KfW55 ???

    Oder lohnt es sich gar nicht, weil doppelt geplant werden muss, einmal für die Genehmigung, und einmal fürs tatsächliche Bauwerk?
     
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