Bauvoranfrage positiv, Bauantrag abgelehnt

Diskutiere Bauvoranfrage positiv, Bauantrag abgelehnt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich komme aus Hooksiel, Niedersachsen Folgende Situation Nutzungsänderung im Erdgeschoss Erdgeschosswohnung und Nutzfläche in...

  1. Isidor

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    Hallo,

    Ich komme aus Hooksiel, Niedersachsen

    Folgende Situation

    Nutzungsänderung im Erdgeschoss
    Erdgeschosswohnung und Nutzfläche in drei Ferienwohnungen umbauen
    Obergeschoss bleibt Eigentümerwohnung, unverändert

    Bauvoranfrage ist positiv und nur mit dem Hinweis der nötigen Parkplätze versehen, ist aber sowieso vorgesehen


    Eine Gaststätte ist an der Grenze vllt 1,5 m max entfernt, auf der Seite befinden sich auch noch 2 Fenster (Bad und Schlafzimmer) der eh schon vorhandenen Wohnung, die Wohnung bleibt wie sie ist!
    Im hinteren Bereich (Nutzfläche) waren zwei Fenster zu der Seite im Grundriss noch eingezeichnet, aber sollen dort nicht bleiben, werden zum Gärten ausgerichtet, hier entsteht eine neue Wohnung.

    Jetzt wurde der Bauantrag abgelehnt, alle Fenster müssen weg (Brandschutz) und der Grundriss muss geändert werden, da ein Schlafzimmer belichtet und belüftet sein muss

    Ist das überhaupt zulässig?
    Es gibt keinen Unterschied von der Voranfrage zum Antrag

    Das hätte doch schon bei der Voranfrage geprüft werden müssen?
     
  2. #2 Der Bauberater, 17.06.2014
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    Bei einer Bauvoranfrage wird nur das beschieden, was auch gefragt ist. Wenn in der Bauvoranfrage steht, dass die Fenster verändert werden, wäre der Brandschutz mit erledigt worden, wenn keiner danach fragt, dann gips auch keine Antwort.
    Beim Bauantrag muss alles von der Behörde aber geprüft und entschieden werden!!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
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    Natürlich ist das zulässig!

    Voranfrage ist nur Grobprüfung = Ferienwohnung grundsätzlich zulässig ja/nein
    Baugenehmigung ist Feinprüfung = Sind alle baurechtlich relevanten Dinge eingehalten.
     
  4. Isidor

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    In der Voranfrage wurde ja gefragt, ob dort drei Wohnungen entstehen können, aber das geht nicht mehr so, wie es in der Voranfrage gestellt wurde, Grundriss und Lageplan hat der Herr vom Landkreis bekommen
    Da hätte der doch schon sagen müssen, nein so, aufgrund des Brandschutzes geht es nicht, hat er aber positiv entschieden

    Jetzt im Nachhinein wird gesagt, Nachbarhaus ist zu dicht dran und die eingezeichneten Fenster sind nicht zulässig
     
  5. Isidor

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    Die Fenster sind aber schon vorhanden, bestandsschutz?
    Das Haus ist über 200 Jahre alt
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
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    Bestandsschutz für bestehende Nutzung! Nicht für zukünftig andere.
     
  7. #7 Der Bauberater, 17.06.2014
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    Vor der Änderung ist es ein Gebäude der Klasse 1 und nach der Änderung wird es Klasse 3 sein. Da ist der Bestandsschutz weg und es gibt andere Brandschutzauflagen!
     
  8. #8 ManfredH, 17.06.2014
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    ManfredH Gast

    Wo steht es, dass er etwas zu Themen sagen muss, nach denen (vermutlich) überhaupt nicht gefragt war? (Dass er evtl. darauf hätte hinweisen können, sei mal dahingestellt)

    Ich sehe es eher so, dass brandschutzrelevante Anforderungen und evtl. Probleme auch schon im Rahmen des Entwurfs bzw. vor der Voranfrage von deinem Planer hätten erkannt und gelöst werden müssen. Und wenn er dazu nicht in der Lage ist oder die Sachlage nicht eindeutig, dann hätte eben auch dazu in der Voranfrage konkret angefragt werden müssen.
     
  9. Isidor

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    Aber so wie die drei Wohnungen eingereicht wurden, mit Grundriss, sind die nicht mehr umsetzbar

    D.h. Es können nur noch zwei Wohnungen geplant werden, aber es wurden drei Wohnungen positiv entschieden
     
  10. #10 Der Bauberater, 17.06.2014
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    Drei Wohnungen sind möglich, WENN alles Andere, wie auch der Brandschutz, funktioniert. Wenn nicht, dann ist es auch nicht genehmigungsfähig.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
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    Wer hat denn die Bauvoranfrage wie formuliert??

    Wer? Ich vermute, der TE

    Wie formuliert? Ist es möglich/zulässig im EG an Stelle der Wohnung drei Ferienwohnungen einzurichten (so sinngemäß)

    Antwort: Ja, die Errichtung von 3 Ferienwohnungen ist dort grundsätzlich zulässig (so sinngemäß)

    Grundsätzlich bedeutet aber eben nur, dass im Grundsatz nix dagegen spricht. Im Detail kann sehr wohl der Hund begraben liegen!
     
  12. #12 floba arb, 17.06.2014
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    Da schon alles geschrieben wurde und Ralf einen schönen Katalog gepostet hat,
    erweitere ich Ralfs Fragenkatalog nochmals:

    Wurde eine formelle Bauvoranfrage durchgeführt, die zu einem rechtskräftigen Bescheid führt, oder nur die formlose und damit unverbindliche?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
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    @ floba - Nds kennt nur foremlose Bauvoranfragen. Der "Trick" ist, die richtigen Fragen zu stellen.
     
  14. #14 Thomas Traut, 17.06.2014
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    Ob es in Nds. auch so ist, k.A., in Brandenburg ist je Voranfrage nur 1 Frage zulässig, z.B. "Ist ... planungsrechtlich zulässig?" Für baurechtliche Fragen wären dann ggf. noch mehrere Voranfragen erforderlich.:mauer
    Ein Vorbescheid kann also auch 2. Wahl sein.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
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    Hier dürfen auch mehrere Fragen gestellt werden, ab einer gewissen Anzahl wird das Amt aber zurückweisen und auf einen zu stellenden Bauantrag verweisen - zu Recht.
     
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