Grundstücksteilung überhaupt denkbar?

Diskutiere Grundstücksteilung überhaupt denkbar? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind vor einem Kauf eines großen Grundstücks, auf welchem ein Haupthaus und ein Nebenhaus stehen. Das Grundstück ist fast...

  1. #1 AltSanierung, 18.06.2014
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    Hallo,

    wir sind vor einem Kauf eines großen Grundstücks, auf welchem ein Haupthaus und ein Nebenhaus stehen.

    Das Grundstück ist fast 3.000m2 groß - größer, als wir es eigentlich benötigen. Im Grundbuch sind Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche und Wasserfläche eingetragen.

    2/3 der Grundstücksfläche sind Bauland. 1/3 ist ortsbildende Grünfläche, Bauerngärten und Ortsrandeingrünungen.

    Das Haupthaus ist für uns groß genug, sodass wir die Idee haben, das Nebenhaus samt einem Anteil des Grundstücks (nach Erwerb des Gesamtobjektes) weiter zu veräußern. Das Nebenhaus bzw. das dafür gedachte Grundstück steht auf Bauland.

    Es ginge darum ca. 700/800qm des Grundstücks abzuzweigen für das Nebengebäude. Wesentliches Problem, welches ich aber schon als Laie sehe, ist, dass das Nebenhaus sehr dicht a.) eine Grenzbebauung zu einem anderen Nachbargrundstück ist und vor allem b.) bei der Grundstücksteilung Abstandsflächen zu dem Haupthaus nicht eingehalten werden können - Haupt- und Nebenhaus stehen an den Hausspitzen nur 5 m auseinander, bei hälftiger Trennung also jeweils nur 2,50m zur Grundstücksgrenze.

    Anhängend eine Flurkarte 1:1000, in welche ich in etwa unsere Trennungsvorstellungen eingezeichnet haben (blau). Das Gesamtgrundstück ist schwarz dick umrandet.

    Hätte dieses Unterfangen überhaupt eine Chance auf Genehmigung (oder welche Bedingungen erhöhen die Chancen?) oder wäre eigentlich nur Variante B.) Abriss Nebenhaus und Neubebauung denkbar?
     

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  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2014
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    Variante C ist denkbar:
    Abriss und Neubau bei Abteilung des Vordergrundstücks unter Verbleib einer Zuwegung zum Hinterliegergrundstück (Pfeiffengrundstück), sofern dann GFZ/GRZ usw noch ausreichen für eine Neubebauung.
     
  3. #3 stockstadt, 18.06.2014
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    Super für den TE .... nach 10 min Problem gelöst. Die Bagger können kommen :hammer:
     
  4. #4 stockstadt, 18.06.2014
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    Hallo,

    ist das Nebenhaus bewohnt bzw. waren da schon Wohnung(en) drin??

    Als Variante zur Abtrennung des Anteils ist event. eine Teilungserklärung mit Sondereigentum möglich.
    Oder ist vielleicht eine Vermietung denkbar??

    LG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2014
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  6. #6 stockstadt, 18.06.2014
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    Einfach nichts ... genausoviel wie dein Glaskugelbeitrag wert ist

    LG
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2014
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    Wenn Du ein Problem hast - es gibt eine Berufsgruppe, die sich damit proffesionell befast.
    Die ist hier aber nicht vertreten!
     
  8. #8 AltSanierung, 18.06.2014
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    ist das Nebenhaus bewohnt bzw. waren da schon Wohnung(en) drin??
    --> das Nebenhaus, welches gesamt 200qm hat, wurde einige Jahre im OG, also auf 100qm, als Büro genutzt


    Oder ist vielleicht eine Vermietung denkbar??
    --> ist auch eine Variante - wir streben aber idealerweise eine Möglichkeit mit dem geringsten - zeitlichen - Aufwand an, das spricht eher gegen Vermietung

    Als Variante zur Abtrennung des Anteils ist event. eine Teilungserklärung mit Sondereigentum möglich
    --> daran habe ich in der Tat noch gar nicht gedacht. Muß mal recherchieren, worin die wesentlichen Unterschiede liegen; danke für den Tipp!

    Hat noch jemand eine Idee für eine Teilung - ohne dass das Gebäude abgerissen wird?
     
  9. #9 toxicmolotow, 18.06.2014
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    Teilung als Sondereigentum. Mit allen Vor- und Nachteilen einer WEG.
     
  10. #10 AltSanierung, 18.06.2014
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    seht Ihr das Abstandsproblem genauso wie ich?
     
  11. #11 stockstadt, 18.06.2014
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    Wobei bei Teilung von "Grund und Boden" fast alles an Unterhaltpflichten, Kosten, Lasten und Verwaltung ausgeschlossen werden kann (jeder zahlt und verwaltet sich selbst:shades)
    Selbst bauliche Veränderungen kann man (bis auf die übliche nachbarrechtliche Zustimmung) jedem freistellen.

    Gemeinsam Versorgungsleitungen können "einfach geregelt" werden.

    LG
     
  12. #12 AltSanierung, 18.06.2014
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    Mir fehlt leider noch etwas die Vorstellungskraft bzgl. Teilung Grund und Boden:

    Bin ich am Ende
    a.) Eigentümer des gesamten Grundstückes, Teile davon dürfen sondergenutzt werden und das komplette (?) Nebenhaus wird an jemanden veräußert?
    oder
    b.) Eigentümer des zum Haupthauses gehörenden Grundstücks zzgl. Haupthaus und ein anderer besitzt Nebenhaus und dazugehöriges Grundstück? Wie wird das Gesamtgrundstück dann aufgeteilt, da es doch faktisch nicht geteilt ist?

    Wo liegen die Vor- und Nachteile, die Grenzen der Teilungsmöglichkeit Sondereigentum?
     
  13. #13 toxicmolotow, 18.06.2014
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    Eigentümer des gesamten GS ist jeder Teileigentümer nach dem in der Teilungserklärung festgesetzten Anteil.

    Dort steht dann auch, in Verbindung mit dem entsprechenden Plan, wem was wo an Wohnungseigentum, Gemenschaftseigentum gehört und wo Sondernutzungsrechte bestehen. Ebenso kann, im Rahmen des gesetzlich erlaubten festgelegt werden, wer welche Kosten zu welchen Anteilen zu tragen hat bzw. wie abgerechnet wird.
     
  14. oberh

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    @TE

    Nimm Dir Dein Kärtchen und besuche Deine Bauaufsichtsbehörde.
    Dort fragst Du dann nach, was machbar ist.

    Hier kann Dir keiner beratend tätig werden. Die Flut an fehlenden Informationen ist immens.

    Gutes Gelingen
     
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