EFH – die Zweite

Diskutiere EFH – die Zweite im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; geschlossene oder offene bauweise?

  1. #21 Gast036816, 19.06.2014
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    Gast036816 Gast

    geschlossene oder offene bauweise?
     
  2. #22 Sebastian0815, 19.06.2014
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    Vorgesehen war eine geschlossene Bebauung. Dem B-Plan kann ich aber auf die Schnelle keine explizite Forderung entnehmen.
     
  3. #23 Gast036816, 19.06.2014
    Gast036816

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    dann wundert es nicht, dass die haltung des stadtplanungsamtes so ausfällt. deren planungsziel ist nun dahin. wenn die errichteten einfamilienhäuser dem gutbürgerlichen allgemeingeschmack entsprechen - dazu gehört auch dein entwurf - dann wurde der b-plan arg missbraucht!
     
  4. Taipan

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    eben .. deswegen mal einen B-Plan-konformen Entwurf einreichen, der Euch gefällt. Die können den nicht ablehen, auch wenn die Umgebung ausschließlich aus Ausnahmen besteht. Die müssten, um diese B-Plan-konforme Bebauung zu verhindern, eine Veränderungssperre verhängen und den B-Plan ändern. Das sollen die doch mal versuchen.
     
  5. #25 Sebastian0815, 19.06.2014
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    Der ursprüngliche städtebauliche Plan ist nun natürlich "dahin". Jetzt hat die Stadt sich halt diese Form der Bebauung in den Kopf gesetzt, getreu dem Motto "Wenn ihr schon abweicht, dann bitte so, wie wir das wollen". Ist für uns natürlich suboptimal und wir waren deshalb bereits kurz davor, das ganze Bauvorhaben abzublasen. Mit der nun gefundenen Grundstücksteilung und der Baukörperform waren wir eigentlich der Meinung, doch noch den für uns bestmöglichen Kompromiss gefunden zu haben.
     
  6. #26 Gast036816, 19.06.2014
    Gast036816

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    kompromiss ja, aber mit erheblichen qualitativen abstrichen.
     
  7. #27 stockstadt, 19.06.2014
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    Hallo,

    sieht auch nur mal hingeworfen schonmal gut aus ... aber wie wirken sich denn Rundungen und Ecken, die nicht rechtwinkelig sind, auf die Baukosten aus???

    .... weiterziehend dann auch auf die Inneneinrichtung?

    LG
     
  8. Taipan

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    Wenn man eine ordentliche Planung zu Grunde legt: gar nicht. Zumindest nicht bei der Grundrissform.
     
  9. #29 Sebastian0815, 19.06.2014
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    Die Abstriche sind uns durchaus bewusst. Doch noch nicht einmal für eine Drehung des Baukörpers um 90° konnten wir Zustimmung gewinnen. Unsere (sinngemäße) Aussage "Entweder so, oder gar nicht – und dann wahrscheinlich noch ein paar Jahre Brachfläche" wurde vollkommen schmerzfrei hingenommen und eine mögliche Bauvoranfrage als vergebene Liebesmüh abgetan... Wir haben also lange gehadert, alles abgewogen – und uns letzten Endes dafür entschieden, die Vorgaben als "gottgegeben" hinzunehmen und darauf aufbauend zu planen.

    Die Bogenform von Taipan hätte natürlich etwas – wenn es denn alle so gemacht hätten. So ist die Baugrenze ja vollkommen virtuell und hat auf den übrigen Grundstücken keinerlei realen Bezug. Ich bin mir nicht sicher, ob die Form bei einem einzelnen Haus, das den Kreis "richtig" akzentuiert, überhaupt angemessen zur Geltung käme.
     
  10. Taipan

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    Wie sollen die der Drehung nicht zustimmen? Sprechen vorgaben im B-Plan dagegen? Die Bauvoranfrage sehe ich, solange ihr im Rahmen des B-Planes bleibt auch als vegebene Liebesmüh - Unterlagen nach §67 einreichen und die reagieren lassen. Da darf dann aber keine einzge Abweichung von den Festlegungen des B-Planes enthalten sein. Ansonsten wird es ein vereinfachtes Verfahren nach §68 und euch können höchstens die Abweichungen um die Ohren fliegen ...

    Wenn Du ein Gebäude einreichst, was die Festlegungen des B-Planes einhält, dann DÜRFEN DIE NICHT ablehnen. Alles andere ist dafür um Euch Angst zu machen und zu verhindern, dass Ihr etwas einreicht, was der privaten Einzelmeinung des Gemeindemitarbeiters widerspricht. Wie Du mir mitgelteilt hast, sind Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen zulässig. Ihr habt eine Baugrenze. Die Gebäude auf diesem Grundstück sind für Gewerbe vorgesehen - das heisst aber nicht, das welches rein muss.

    Die Baugrenze ist nicht virtuell - Wenn sie im B-Plan steht, dann ist das Baufeld festgelegt und bedarf einer Ausnahme diese zu verlassen.
    Und ja, das eine Haus an dieser Straße wird mit diesem Boden genau den Akzent setzen können, den es soll, wenn der Architekt weiss, was er tut.

    Sind GFZ oder GRZ vorgeschrieben?
    Sind Dachformen oder andere Gestaltungsmerkmale vorgeschrieben?
    Du hast mir geschrieben, dass die Grundstückszufahrt nicht von der Grundstücklängsseite erfolgen darf - Steht das so im B-Plan?
    Sind Firstrichtungen vorgeschrieben?
    Ist der Giebelstand (den es nur bei einer Festlegung der Dachform geben kann) vorgeschrieben?


    Gib uns mal bitte die Ausschnitte des B-Plan, die Du hast ... oder besser besorg den mal vollständig und stell ihn ein. (darfst Du, ist eine öffentliche Urkunde)
    Ich sehe hier, dass Dein Architekt keine rechte Lust hat sich mit der Privatmeinung des Bauamtfuzzis zu auseinanderzusetzen und den Knaben in seine Schranken zu verweisen.
     
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