Garage ohne Statik ?

Diskutiere Garage ohne Statik ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo. Wir haben verschiedene Angebote für eine gemauerte Garage eingeholt und verhandeln gerade mit einen ortsansässigen Bauunternehmen. Das...

  1. Posent

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    Hallo. Wir haben verschiedene Angebote für eine gemauerte Garage eingeholt und verhandeln gerade mit einen ortsansässigen Bauunternehmen. Das Bauunternehmen hat im Neubaugebiet >5 Häuser "erfolgreich" gebaut (m.W. ohne Mängel/Beschwerden) und baut gerade neben uns wieder eine Haus.

    Der Bauunternehmen hatte uns einen guten Preis für eine Garage gemacht. Seiner Meinung nach benötigt er keine Statik für die Garage (9x4m). Wenn ich es wünsche könnte er natürliche eine Statik anfertigen lassen und ich müsste die Zusatzkosten tragen.

    1.) Gehe ich als Bauherr irgend ein Risiko ein wenn die Statik fehlt (Gewährleistung) ?
    2.) Wir hatten uns vorher mit einem anderen Bauunternehmen für die Garage geeignet gehabt. Dieses Bauunternehmen hat allerdings den Preis kurzfristig um 25% erhöht. Dürfen wir den genehmigten Freistellungsantrag für die Garage jetzt für den neuen Garagenbauer verwenden oder müssen wir alles neu beantragen ?
     
  2. rose24

    rose24

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    Grundsätzlich muss auch für eine Garage eine Statik vorliegen. Kontrollieren wird das das Amt aber i.d.R. nicht. Wie sich das auf die Gewährleistung auswirkt, können andere hier besser beurteilen.
    Der Freistellungsantrag kann für die eingereichte Garage verwendet werden. Wer sie baut ist dabei egal, solange sie mit den Plänen und dem Bebauungsplan übereinstimmt.
     
  3. #3 Gast036816, 20.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gretchenfrage: was wird jetzt günstiger?

    1. garage ohne statik mit überdimensionierten bauteilen und einem gewissen maß an mehr-material, mehr-lohn etc. oder
    2. garage mit statik, mit wirtschaftlich dimensionierten bauteile und ausreichender bemessung?

    die haftungsfrage mit allen risiken für den bauherrn - bauen ohne statik - kommt bei 1. dazu!!!

    jetzt hast du wichtigsten argumente zur entscheidung.
     
  4. H.PF

    H.PF

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    Naja, der Bauunternehmer nimmt warscheinlich seine Standart-Statik... Die rückt er aber wohl nicht raus
     
  5. #5 Gast036816, 20.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du sie nicht zu gesicht bekommst, dann weisst du auch nicht, ob so etwas verwendet wird!
     
  6. #6 gunther1948, 20.06.2014
    gunther1948

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    hallo
    naja hoffentlich nicht die mit der eingerechneten 100% rissgarantie.
    wenn ich mich so umschaue sind garagen, im verhältniss zum umbauten raum, die gebäude mit den meisten rissen.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 OLger MD, 20.06.2014
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    Eine Genehmigungfähigkeit vorrausgesetzt, kann in ein paar Jahren die Frage auftauchen:
    - kann ich das Garagendach als Terrasse nutzen - ist ja massiv gebaut, siehe Terrasse-auf-vorh-Betondach
    - ich möchte eine Satteldach auf die Garage aufsetzen, hält das? und wie viel Gewicht kann ich auf der Decke lagern?
    - ich muss einen Hubzug an die Decke hängen, wie viel trägt die Decke?
    - wir haben einen seeehr schneereichen Winter, wie viel Schnee kann ich auf der Garage zwischenlagern - alle anderen Flächen sind schon ausgenutzt

    Die Tragfähigkeit einer Massivdecke kann man auch später nachrechnen - benötigt dann aber bei einer Betondecke den Bewehrungsplan und ein Bewehrungsabnahmeprotokoll, aus dem hervorgeht, dass der Plan auch 1:1 umgesetzt wurde, Lieferscheine der Wandmaterialien und des Betons.......

    Das Risiko, ohne zu bauen, trägt der Bauherr. Und wie die Ämter ticken, kann man selten vorhersagen. Schon der Anruf eines Vorbeifahrenden, der gerade sieht, dass die Arbeiter auf dem Dach hantieren und es keine Absturzsicherung gibt, kann eine kleine Lawine auslösen.

    Habt Ihr Euch schon Gedanken darüber gemacht, wie die Bodenplatte ausgeführt werden soll (Rohbeton, Beschichtung, Versiegelung, Fliesen, Dichtebene im Wandanschlussbereich nach oben führen, Boden aus Pflastersteinen, Boden mit Gefälle, ohne Gefälle ...) und wie der Anschluss an die Zufahrt erfolgen soll?

    Zum Thema Garagenboden findest die meist genutzte Suchmaschine schon ca. 600 Einträge

    Gruß
    Holger
     
  8. howa

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    Hallo,

    bei uns in Bayern muss man eine Baubeginnsanzeige vor Bau an das Landratsamt (Bauamt) schicken. Dort wird der Statiker namentlich erwähnt und muss unterschreiben. Geht nicht anders. Ohne Statik keine Unterschrift. Wie ist das in den anderen Bundesländern?
    Obwohl ein erfahrener Bauunternehmer aus Erfahrung schon wissen sollte wie das zu machen ist, wenn es sich um eine normale Garage mit normalen Bedingungen handeln sollte.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Genau deshalb wurde das in Bayern so geregelt.
     
  10. rodopp

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    @howa - und kontrollieren die beim Bauamt auch, ob die Statik so in Ordnung ist? Oder reichen ein Paar bunt beschriebene Blätter die nach einer Statik aussehen?
     
  11. #11 saarplaner, 09.07.2014
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @ rodopp:

    geht das nun schon wieder los?
     
  12. howa

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    Hallo,

    geprüft werden nur Statiken oder Bauvorhaben die eine Prüfstatik benötigen. Die Bauvorhaben die eine normale Statik benötigen werden vom Bauamt nicht überprüft. Aber ich habe noch keinen Statiker gefunden der bei der Baubeginnsanzeige Unterschreibt ohne eine richtige Statik gemacht zu haben! Falls nämlich bei diesen Bauvorhaben dann was sein sollte, hat der wo Unterschrieben hat schon mal die A...Karte! Die schwarzen Schafe nehmen dadurch sehr stark ab.

    Bei uns im Ländlichen Bereich, hat es früher immer wieder Bauherrn gegeben, die gemeint haben eine Statik brauchen wir nicht, kostet nur Geld. Wie das zu machen ist Wisst ihr ja! Das hat sich mit der Unterschrift vom Statiker bei der Baubeginnsanzeige komplett erledigt. Da es nicht geht. Das Landratsamt fordert bei uns auch nach Jahren das noch nach, falls einer mal aus versehen vergisst, die Baubeginnsanzeige abzugeben!
     
  13. #13 grubash, 09.07.2014
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    Hi,
    @rodopp
    in Sachsen-Anhalz sind Garagen bis zur einer gewissen Größe verfahrensfrei. Bauamt kontrolliert in der Regel die Statik nicht. Haben muss man aber eine, da ein entsprechender Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Wenn also jemand fragt, müssen die Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören dann auch vernünftige Unterlagen. Veralbern lassen die sich vom Bauamt nicht.

    Wobei ohne Statik würde ich sowas nicht bauen wollen. Von der Sache ist es kein Hit wenigstens das Dach mal rechnen zu lassen. Sollte sich ggf. auch preislich lohnen, da Überdimensionierung auch Geld kostet.

    Ciao Christian
     
  14. rose24

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    ...die Unterschrift darf aber auch von einem Bauvorlageberechtigten stammen (muss kein Statiker sein), weil einfache Garagen Gebäudeklasse 1 sind. D.h. wenn der BU z.B. Bautechniker oder Maurermeister ist, kann die Unterschrift von ihm kommen. Ob es tatsächlich eine Statik gibt, überprüft niemand.
     
  15. howa

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    Hallo rose24,

    das stimmt so nicht, ein Meister, Techniker darf nur einen Statischen Nachweis erstellen wenn er ein Zusatzqualifikation zum erstellen von Statiken abgeschlossen und gemacht hat! Auch wenn er für dieses BV: Vorlageberechtigt ist. Überprüfen tut das keiner, das stimmt schon. Aber mit der Unterschrift bist du mit dabei und wenn was passieren sollte (was natürlich bei einfachen Garagen selten vorkommt), dann ist man richtig dabei!

    Es muss ja nicht gleich alles Zusammenkrachen, es reichen ja schon Risse im Bauwerk! Viele Bauherrn werden immer sensibler was Risse angeht, da wird jeder kleine Haarriss aus Weltuntergang bewertet! Und dann kommt die Frage bei einem Streit auf, wer hat die Statik gemacht? Dann ist da eine Unterschrift von jemanden der gar nicht berechtigt ist! Was denkst du wird mit dem passieren?
     
  16. howa

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    Zitat aus der Baybo:

    (7) Die Bauvorlageberechtigung außer derjenigen nach Absatz 4 Nr. 1 schließt die Berechtigung zur Erstellung der Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brand-, den Schall- und den Wärmeschutz (Nachweisberechtigung) ein, soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist; die Nachweisberechtigung besteht nur im Rahmen der jeweiligen Bauvorlageberechtigung. Bei Vorhaben geringer Schwierigkeit dürfen die Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile nur erstellen

    1. Architekten und Bauingenieure mit mindestens drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung, die in einer von der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste eingetragen sind,

    2. staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik und Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs, wenn sie mindestens drei Jahre zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen und die durch Rechtsverordnung gemäß Art. 90 Abs. 11 näher bestimmte Zusatzqualifikation besitzen,
     
  17. rose24

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    Du glaubst gar nicht, wer z.T. für was unterschreibt - das Amt ist nicht zur Prüfung verpflichtet, es ist aus der Haftung, wenn eine Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige ist!
    ...öffentlich-rechtlich maximal ein kleines Bußgeld - es sei denn der Straftatbestand der Baugefährdung wäre erfüllt.
    Zivilrechtlich kann das natürlich anders aussehen. Ich kenne aber bis jetzt niemanden, der verknackt wurde.
     
  18. howa

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    Das ist ja das traurige, das nicht kontrolliert wird ob der jenige der unterschrieben hat auch dazu berechtigt ist!
    seit dem der statiker unterschreiben muss, ist es aber schon viel besser geworden. Ich unterschreibe auf alle Fälle nicht, auch bei kleinen garagen nicht wegen den 200€ was eine kleine handstatik kostet!
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

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    och joo .. letztens wurde einem "kollegen" seine
    berechtigung zum aufstellen von standsicherheitsnachweisen
    aberkannt - ganz offiziell und nur, weil er so deppert war,
    schlauer als alle anderen sein zu wollen. hätte er auf gut
    bayrisch den schwanz eingezogen und reue gezeigt, hätte
    er, so wie ich unsere oberpharisäer anschau, fröhlich
    weiterkurksen dürfen.
     
Thema: Garage ohne Statik ?
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