Abrechnung von Türöffnungen

Diskutiere Abrechnung von Türöffnungen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei einer Baumaßnahme hat ein Architekt, dass Herstellen von Türöffnungen ausgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt nach Ansichtsfläche....

  1. #1 bruno90, 20.06.2014
    bruno90

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    Hallo,

    bei einer Baumaßnahme hat ein Architekt, dass Herstellen von Türöffnungen
    ausgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt nach Ansichtsfläche.
    Sprich bei einer Tür mit den Maßen 1,01*2,135 ist die Abrechnung 1,01*2,135.

    Jetzt gibt es bei besagter Baumaßnahme auch Öffnungen, die raumhoch sind.
    In diesen Öffnungen werden nachträglich Brandschutztüren eingebaut.

    Im Anhang ist ein solches Beispiel.
    Wir als Baufirma sind der Meinung, dass es sich auch hier um eine Türöffnung
    handelt, da die Öffnung auch wie eine Öffnung bemaßt ist.

    Der Archtekt fordert aber von uns einen Nachweis, dass dies stimmt.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank

    Gruß bruno90
     

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  2. #2 OLger MD, 20.06.2014
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    Wenn es ein VOB-Vertrag für Mauerwerk ist, dann ist die Übermessungsgrenze bei 2.50m², auch wenn diese Öffnungen raumhoch sind. Siehe DIN 18330 Kap. 5.2.1 (VOB/C).
    3.13 x 2.67 sind also Öffnungen über 2.50m2 und wären somit von der Wandfläche abzuziehen.
    Für die Abrechnung von Öffnungen werden nach VOB raumhohe Öffnungen genauso behandelt wie nichtraumhohe.
    Abgerechnet werden kann aber das Herstellen der Laibungen und Ecken nach Kap. 4.2.2/14 und 4.2.15

    Gruß
    Holger
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.06.2014
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    Für eine genaue Beurteilung müsste man auch die genauen Texte kennen.

    Für mich hat der Kollege mit der Pos Türöffnungen nach Fläche lediglich den Mehraufwand gegenüber der glatten, ungestörten Wand erfasst, so wie Ecken usw. eben auch angegeben, weil es ein Unterschied isr, ob 100 m² am Stück oder in vielen kleinen Stücken gemauert werden.

    Von daher ist es egal, ob es sich um eine Einstiegsluke 90*90 oder eine raumhohe Flurtür mit 300*400 handelt!

    Aber wie gesagt - meine Interpretation in Unkenntnis der genauen Texte!

    Um solchen Debatten vorzubeugen, erfasst man am besten Öffnungen nach Abmessungen getrennt als Stück !
     
Thema: Abrechnung von Türöffnungen
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