Kosten f. Erdaushub

Diskutiere Kosten f. Erdaushub im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Der Erdaushub für unseren Keller ist im Vertrag mit unserem Bauträger enthalten, nicht aber der Abtransport des Materials. In unserem Fall war...

  1. BauKD

    BauKD Gast

    Der Erdaushub für unseren Keller ist im Vertrag mit unserem Bauträger enthalten, nicht aber der Abtransport des Materials. In unserem Fall war leider keine Möglichkeit das Material (Sand in bester Qualität) zu lagern.
    Jetzt haben wir eine Rechnung über 10.000 € (inkl. MWSt) für den Abtransport einschl. Kippgebühren (Hessen) für 495 m3 unbelastetem Sand erhalten. Das sind 18,15 €/m3 ohne Steuern.
    Uns erscheint dieser Betrag gigantisch hoch. Kann uns jemand sagen, ob diese Kosten nachvollziebar sind ?
    Was sind übliche Transportkosten/Kippgebühren ?

    BauKD
     
  2. #2 Bauen2005, 15.01.2006
    Bauen2005

    Bauen2005

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    Hallo,
    sowas darf man nie über den Rohbauer bzw Bauträger machen.
    Unser Rohbauer wollte auch 16,80euro haben für die Erde abfahren.

    Nachdem der Erdbauer usn gesagt hat das das zwischenlagern von so viel Material nicht klappt haben wir mit Ihm den Preis von 4,50 euro netto je cbm augemacht.

    Also ich würde wenn ich unsere ganzen Angebote vergleiche den Preis als normal ansehen. Wir hatten fürs abfahren in den Angeboten Preis von 12 euro bis 21euro.

    Dafür denke ich unser Erdbauer hat es weiterverwendet aber es hat nur 4,50 gekostet

    MFg

    Oli
     
  3. peterr

    peterr

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    .-... und genau dieses und noch vieles Weitere passiert, wenn man sich auf das Abendteuer Bauträger einlässt.

    Einmal unterschrieben und Sie sind denen ausgeliefert.

    Selbst schuld und schade um das Geld.
     
  4. #4 Baufuchs, 15.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Peterr

    Zu einfach.

    Erstmal ist gar nicht klar ob BT Vertrag, vermutlich nicht, denn da kanns dem Käufer egal sein wo der BT mit dem Boden bleibt.
    Vermutlich Auftrag mit Pauschalbaubeschreibung an GU/GÜ. Hier mal prüfen/nachlesen:http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445

    Dass die Abfuhr nicht im Preis enthalten war wusste der Fragesteller, also Augen zu und durch oder?

    1. ) Der Verbleib des überschüssigen Bodens hätte vor Auftragsvergabe geklärt werden müssen.
    2. ) Wie wurde denn der GU/GÜ mit der Abfuhr/Deponie beauftragt? Nach dem Motto "mach mal" oder Nachtragsangebot mit Preis?
    3.) Oder gar kein Auftrag, GU/GÜ fährt einfach ab und schickt Rechnung?
     
  5. peterr

    peterr

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    mmmh, ich würde mal schätzen, daß er mit BT baut, und wenn er möchte, kann er sich den Sand auch in den Garten schüppen lassen.

    Ich denke, hier wird wieder so gearbeitet wie immer. Standartvertrag und alles Extra kostet Geld.

    Das Extra hier ist die Abfuhr des Bodenaush.

    Ob das so vertraglich 100% in Ordnung ist, mmmh, kann ich nicht sagen, aber die 10TEuro sind schon der Hammer.
     
  6. #6 Baufuchs, 15.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abwarten,

    was der Fragesteller zur Art des Vertrages schreibt. Und zu den Vereinbarungen/Abläufen hinsichtlich Bodenabfuhr.
     
  7. Bau-KD

    Bau-KD Gast

    Es ist kein BT sondern ein GU

    Genau genommen ist es kein BT sondern ein GU (Generalunternehmer)
    Im Vertrag steht die übliche Klausel, dass das der Abtransport bauseits zu erfolgen hat. Wir wussten natürlich im Vorfeld, dass da noch Kosten entsehen, aber wir habe nie diese Größenordnung erwartet. Das ist auch in Vorgesprächen mit denm GU nicht erwähnt worden. Also hat der GU seinen Rohbauer damit beauftragt und dieser hat mir einfach die Rechnung an uns geschickt. Ein Angebot wurde vorher nicht eingeholt und mit mir abgesprochen.
    Ich werde die Rechnung erst mal zurückschicken, mit dem Hinweis, dass ich nicht Vertragspartner bzw. Auftraggeber bin. Ich habe noch ein gutes Verhältnis zu meinem GU (Empfehlung von Freunden) und werde erst mal seine Reaktion abwarten. Der war auch sehr überrascht über die Rechnung.
    Übrigens hat er wegen des exellenten Bodens auf eine Gründung/Sauberkeitsschicht verzichten können und somit auch erheblich Kosten eingespart bei den Erdarbeiten eingespart.

    Gruss
    BauKD
     
  8. BauDK

    BauDK Gast

    genau genommen ist es ein GÜ (Generalübernehmer)

    Nachtrag:
    Also genau denommen ist es nach den Definitionen in :http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445 ein GÜ, der auch die planerischen Arbeiten übernommen hat. Grundlage war allerdings schon ein bestehender Bauplan mit Baugenehmigung. Er hat nur ein paar kleine Änderungen gemacht und die Ausführungspläne erstellt und macht jetzt auch die Bauleitung.
     
  9. #9 Baufuchs, 16.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann mal

    (wenn`s ein VOB Vertrag ist) § 2 Abs. 6 (1) nachlesen.

    .....wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Leistung beginnt.usw...usw...

    und Abs. 8 (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder in eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt werden nicht vergütet.

    Keine Rechtsberatung.

    Bei der Größenordnung der Rechnung wird das Streit geben. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem RA beraten.

    Tipp für die Zukunft:
    Kosten für zusätzliche/abweichende Leistungen vorher schriftlich vereinbaren!
     
  10. #10 MichaelG, 16.01.2006
    Zuletzt bearbeitet: 16.01.2006
    MichaelG

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    Aber

    wenn es dem mutmaßlichen Willen des AG entspricht?

    Das steht da auch wo...



    Strittig bleibt/bliebe letztlich der Preis...
     
  11. #11 Baufuchs, 16.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht auch

    da, aber mit dem Zusatz "und dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt wurden!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2006
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    Na super...

    Auf die Gründung hat er hofentlich NICHT verzichtet. Und die Sauberkeitsschicht, na die sparn wa uns, wat solln ma denn mit som Geraffel :mauer
    Na herzlichen Glückwunsch so so einem qualitätsbewussten GÜ :cry .
    MfG
     
  13. BauKD

    BauKD Gast

    Gründung ?

    Es kann sein, dass ich als Laie nicht genau weis, was als Gründung bezeichnet wird. Ich meine wohl mehr die Sauberkeitsschicht. Meine Baugrube war absolut trocken (Grundwasser erst in 10m) und hatte ab 1m Tiefe nur noch feinsten Sand. Ich hatte erwartet, das noch eine Schicht aus Schotter eingebracht wird. Der Grund wurde dann aber mit einem Rüttler verdichtet, darüber kam dan eine Folie und dann die Doppebewährung für eine 25cm Bodenplatte.
     
  14. BauDK

    BauDK Gast



    ..ansonsten habe ich noch keinen Grund über meinen GÜ zu lästern. Es ist ein Einmannbetrieb, der immer mit den gleichen Handwerkern arbeitet und ständig den Baufortschritt kontrolliert. Seine Kunden bekommt er nur über Empfehlungen. Er baut nur soviel Häuser, wie er auch betreuen kann. Freunde von uns haben auch mit Ihm gebaut und absolut keine Probleme gehabt (was ja beim Bauen außerst selten sein soll).
    Jetzt will ich erst mal abwarten, wie er reagiert. Der Mann lebt schließlich von seinem gutem Ruf.
     
  15. #15 MichaelG, 16.01.2006
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    Steht alles da

    BauDK schreibt ja auch ..."Im Vertrag steht die übliche Klausel, dass das der Abtransport bauseits zu erfolgen hat. Wir wussten natürlich im Vorfeld, dass da noch Kosten entsehen,..."

    punkt
     
  16. #16 Baufuchs, 16.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ BauDK

    Fragen Sie mal nach den Wiegekarten der Deponie. :D
     
  17. #17 Josilika, 16.01.2006
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    als Einmannbetrieb .... kann er ja schlecht selbst baggern und fahren.
    Deponie ist gut - aber stand auch Deponie auf der Rechnung - meist steht nur entsorgen drauf - entsorgen kann mans auch beim Nachbarn.
    Aber das Aufmaß - Baugrube ist nachvollziehbar - jedenfalls für den Sub stressiger in der Nachweispflicht.
     
  18. sebi77

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    meiner ansicht nach ist es scheiß egal, ob der fragesteller nun wußte, dass mehr kosten auf ihn zu kommen werden oder nicht.
    beim abfahren des bodens handelt es sich meines erachtens um eine zusätzliche und NICHT um eine geänderte leistung somit hat das ausführende unternehmen die mehrkosten anzuzeigen AUCH wenn es dem mutmaßlichem willen des Bauherren entspricht. vielleicht hat der Nachunternehmer die kosten ja dem GU angezeigt und dieser hat zugestimmt. wenn dem so ist wird die sache noch haariger, da der gu aller wahrscheinlichkeit nach keine vollmacht hatte. aber so weit sind wir ja noch nicht.

    sämtlichen ausführungen gelten nur in verbindung mit der VOB/B.

    ein klärendes gespräch mit allen beteiligten wäre zunächst vielleicht das sinnvollste. vielleicht kann man sich ja auch auf eine geringere summe einigen.
     
  19. #19 Josilika, 16.01.2006
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    wenn es so ist - wäre 1:0 für den Bauherrn

    wo isser denn hin der Sand - mein Sand ist weg
    hat denn der Bauherr den Auftrag unterschrieben für den Abtransport ?
    Ja dann fix holt ihn mal wieder - schließlich kann der Bauherr bei bauseits zu entsorgen sich ne eigene Firma suchen, die die Leistung erledigt.
    Das wäre genial daneben - also bauherr berichte - wie war die Vertragssituation?!

    Lieber Bauherr ...... denk dran es ist Winter alle im Büro ..... und wir warten auf die Fortsetzung des Krimis im Bau. DANKE
     
  20. #20 MichaelG, 16.01.2006
    MichaelG

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    manchmal da wünscht ich mir es wäre Nacht, ich hätte nen Sack dabei und nen Knüppel :smoke

    Hätt ich das eingestellt was ich wollte hätt ich mindestens ne 2-Minuten-Strafe gekriegt. Die sind Deutschland? Ich wander aus...
     
Thema: Kosten f. Erdaushub
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